Essay von Norbert Lachner
Teil I
Einleitung:
Islamgelehrte führen durchgehend als wichtiges und vorteilhaftes Merkmal des Islam an, dass er auf Logik, Vernunft und Wissenschaftlichkeit aufgebaut sei. Im offenbaren Gegensatz zu dieser Selbsteinschätzung steht die seit Jahrhunderten sich zeigende Rückständigkeit der islamisch orientierten Länder auf den Gebieten des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts. Im Folgenden soll versucht werden, anhand einiger Aspekte des Islam den wirklichen Stellenwert von Vernunft und Logik in Mohammeds System näher zu bestimmen.
Die Grundlagen des Islam finden sich bekanntlich im Koran und in den Hadithen. Aus beiden wurde dann das islamische Rechtssystem der Scharia abgeleitet. Anhand einiger Beispiele islamischer Gelehrsamkeit soll im Folgenden belegt werden, inwieweit Koran und Sunna für die Gläubigen verpflichtend sind, was sie für den Vernunftgebrauch im Islam vorschreiben und welche Auswirkungen der islamische Glaube auf das Vernunftdenken zeitigt. Hierfür bietet sich zum einen die Rechtssprechung an, die ja einen besonderen Stellenwert einnimmt, zum anderen der Einfluss der griechischen Philosophie auf die islamische Theologie, insofern sich beide Gebiete auf Vernunftdenken stützen und zugleich Koran und Sunna als alleinige Quellen auswerten.
Vorbemerkung:
Wie ich bereits andernorts herleitete und anhand der Mohammedbiographie von Ibn Ishaq aufzeigte, gehe ich davon aus, dass „Gabriel“ der Urheber der Koranverse ist, und dass er Mohammed schon seit dessen Kindheit, offensichtlich aber seit dessen Erwählung in seiner Gewalt hatte und durch ihn, gerade ohne göttlichen Auftrag, eine theologisch ungültig Gotteslehre im Namen „Allahs“ verbreitete. Die endlose Abfolge unglaubhafter, unverständlicher, nicht folgerichtiger, abweichender bis widersprüchlicher Aussagen in den Koranversen kann nämlich vernünftiger Weise nicht als wortgetreue Aufzeichnung einer göttlichen Offenbarung angesehen werden, ohne Gott die Vollkommenheit in Abrede zu stellen.
I. Koran
„Wollen sie [die Heuchler, die ihre Bekehrung nur vortäuschen und sich gegen die Muslime verschwören] denn nicht über den Koran nachsinnen? Wäre er von einem andern als Allah, sie würden gewiss manchen Widerspruch darin finden.“ (Koran 4;82) „Bei dem deutlichen Buch. Wir haben es zu einem Koran in fehlerloser Sprache gemacht, auf dass ihr verstehen möchtet.“ (43;2,3)
Gabriel bezeichnet seine Botschaft als ein vom „Geist der Heiligkeit“ [nicht: „Heiligen Geist“] herabgesandtes, vollkommenes, unbezweifelbares, herrliches Buch der Wahrheit, mit deutlichen Zeichen (28;2, 41;41), mit allerlei Gleichnissen (9;27, 17;106), eine Richtschnur für die Gläubigen (2;1-3, 16;102), die schönste Botschaft (39;23), arabisch, deutlich und klar (16;102), auf arabisch, ohne irgendwelche Krümme (39;27-28), als einen arabischen Koran (20;113), als „Wissen“ statt als „Glaube“ (20;114), als eine Ermahnung für die ganze Menschheit (6;90), damit sie sich Allah unterwerfe (3;84).
Von den Islamgelehrten selbst wurde niemals bestritten, dass der Koran interpretationsbedürftig und stellenweise schwer verständlich ist, und dass zahlreiche Koranverse zum gleichen Thema (z. B. Alkoholgenuss – 2;219, 4;43, 5;90, 16;67 – oder Dschihad) unterschiedliche bis gegensätzliche Aussagen treffen. Schon früh lösten sie das letztere Problem dadurch, dass spätere Verse zum gleichen Thema gegebene frühere aufhoben (abrogierten), nicht zuletzt deshalb, weil einige Koranverse dieses Prinzip nahelegen:
„Was wir auch an Versen aufheben oder in Vergessenheit bringen, wir bringen bessere oder gleiche dafür. Weißt du nicht, dass Allah über alle Dinge Macht hat?“ (2;106) sowie 16;101 (siehe unten) (nach Murad Hofmann: Der Koran, S. 33)
Aus Vers 87;6 wird abgeleitet, dass Mohammed Verse vergessen konnte, wenn Allah das nicht verhinderte, und zwar, weil Allah sie nicht in den endgültigen Koran eingefügt haben wollte. Warum sollte er sie dann aber zuerst geoffenbart haben? Allah übernimmt in diesen Fällen auch die Verantwortung für das Vergessen. Welchen Sinn sollte es außerdem haben, wenn er die vergessenen Verse durch „gleiche“ ersetzte; es erschiene als bloße Spielerei. Und wenn er sie durch „bessere“ ersetzte, könnte man folgern, dass die ersetzten Verse nicht vollkommen waren (nach www.islamreview.com: The Quran’s Doctrine of Abrogation).
Die Zahl der abrogierten Verse soll nach verschiedenen Meinungen 225 (Der Koran. Reclam Verlag) oder 248 (1: S. 34) betragen. Demnach sind nur 43 Suren nicht von Abrogation betroffen. Ein Teil der Islamgelehrten lehnt die Abrogation sogar völlig ab in der Ansicht, dass die unterschiedlichen Aussagen zum selben Thema den jeweiligen Umständen geschuldet waren und in vergleichbaren Situationen anwendbar oder mit etwas Fantasie auf einer höheren Ebene vereinbar sind. Oder mit den vergessenen und ersetzten Versen seien Bibelstellen gemeint, was jedoch wenig überzeugt.
Abrogation setzt die zeitliche Einordnung der Koranverse voraus. Mohammed selbst gab ja eine nicht-chronologische Reihenfolge vor (mit der endgültigen Zusammenstellung des Koran wurde sechs Monate nach seinem Tod begonnen). Aber nur über die Einordnung in Zeitperioden haben die Islamgelehrten eine weitgehende Übereinstimmung erzielt. Die frühen mekkanischen Suren befinden sich in der zweiten Koranhälfte, die medinensischen Suren sind über den Koran verstreut (nach 1: S. 40f.)
Hofmann schlägt „ohne Gewähr“ folgende Einordnung vor: Mekka I: 1, 17 – 21, 50 – 56, 67 – 109, 111 – 114 (Quelle = „Herr“); Mekka II: 29 – 32, 34 – 46 (Quelle = „Erbarmer – ar-Rahman“; Mekka III: 6, 7, 10 – 16, 22, 23, 25 – 28 (Quelle = „Allah“); Medina I: 2, 3, 8, 47, 58, 59, 61, 62, 64; Medina II: 4, 5, 9, 24, 33, 48, 49, 57, 60, 63, 65, 66, 110 (1: S. 40f.). Die Koranausgabe des Reclam-Verlages bezeichnet demgegenüber die Suren 57, 64, 98 – 100, 107, 110, 113 und 114 (die zwei Schutzsuren) als nicht einheitlich Mekka oder Medina zugeordnet.
Bei der Abrogation können jeweils der Wortlaut und die Anwendung unabhängig aufgehoben sein. Der zweite Kalif Umar (Ibn al-Hattab) hatte einen Koranvers in Erinnerung, der die Steinigung für Ehebruch vorsah, sich jedoch nicht im endgültigen Koran wiederfand – die Praxis wurde dennoch beibehalten (nach 2; vgl. 1: S. 31f.).
Abi-Nasr listet auch die Koranverse auf, die für Toleranz und Geduld sprechen und von dem berühmten „Schwertvers“ 9;5 („… erschlagt die Götzendiener, wo ihr sie findet …“) abrogiert seien:
2;62, 2;83, 2;109, 2;139, 2;190-192, 2;256, 3;20, 3;28, 4;63, 4;80-81, 4;84, 4;90, 5;2, 5;13, 5;99, 6;66, 6;70, 6;104, 6;106-108, 6;112, 6;135, 6;158, 7;183, 7;199, 8;61, 10;41; 10;46, 10;99, 10;108-109, 11;121, 13;40, 15;3, 15;85, 15;88, 15;94, 16;82, 16;125, 16;127, 17;54, 19;84, 20;130, 20;135, 22;68, 23;54, 23;96, 24;54, 28;55, 29;46, 30;60, 32;30, 33;48, 34;25, 39;15, 41;34, 42;6, 42;15, 42;48, 43;83, 43;89, 44;59, 45;14, 46;35, 50;39, 52;48, 53;29, 58;8-9, 58;11, 73;10, 76;8, 86;17, 88;22-24, 109;6 und weitere, insgesamt sollen es 124 sein.
Dabei steht der „Schwertvers“ selbst nicht allein, sondern wird z. B. von folgenden gestützt: 9;14, 9;28, 9;30, 9;73, 9;123.
„Man muss sich fragen, warum sich eine Notwendigkeit für Änderungen im Koran ergab, wenn er wirklich Gottes Wort enthielt. Wenn Allah tatsächlich allmächtig und allwissend ist, warum sollte er es nötig haben, sich so oft zu berichtigen und zu verbessern?“ (2)
Der Koran soll sogar ausdrücklich unverstehbare Verse enthalten, gemäß 3;7: „Er ist’s, der auf dich herabsandte das Buch. In ihm sind evidente Verse, sie sind die Mutter [der Kern] des Buchs, und andere dunkle. Diejenigen, in deren Herzen Neigung zum Irren ist, die folgen dem Dunkeln in ihm, im Trachten nach Spaltung und im Trachten nach seiner Deutung. Seine Deutung weiß jedoch niemand als Allah …“. Die dunklen Stellen müssen daher in der Gesamtsicht des Koran gedeutet werden. (vgl. 1: S. 67) Allah steuerte also mehrdeutige bis unverständliche Koranverse bei, auf welche diejenigen hereinfallen sollten, die (in religiösen Fragen) zum Irrtum neigen. Dazu könnte sogar die Mehrzahl der Menschen zählen. Wer könnte sicher sein, dass er nicht dazu gehört?
Diese Gottesdarstellung passt jedoch zur Koranaussage, dass Allah in die Irre leitet, wen er will, unter anderen das Volk der Schrift (die Juden und die Christen), mit der Folge, dass sie ihren Irrtum nicht erkennen, wie ja auch gegen Allahs Wille niemand aus seinem Irrtum befreit werden kann (4;88) (siehe auch unten). Wie so oft werden Muslime durch Höllendrohungen davon abgeschreckt, eigenmächtige Auslegungen der dunklen Stellen, ja irgendeiner Koranstelle zu versuchen, weil ja nicht einmal gewiss ist, welches die dunklen und welches die klaren Stellen sind. Mögen sich Koranverse auch widersprechen, sie sind auf ein einheitliches Gesamtverständnis zu bringen. Gleichzeitig wächst die Kompliziertheit der Koranauslegung fast ins Unendliche und steigt die Abhängigkeit von der Übereinstimmung der Islamgelehrten.
„Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ein Kommentator des Korans sich bei der Auslegung seines Textes unterschiedlicher Hilfsmittel bedienen muss, darunter der Anwendung linguistischer, historischer und kontextueller Kriterien. Dabei müssen die arabische Semantik des 7. Jahrhunderts, das Leben des Propheten (sira), das Koran-Verständnis des Propheten und seiner Gefährten (hadith), die Einsichten früherer Koran-Kommentatoren (tafsir), die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse (’ilm) sowie moderne Fragestellungen berücksichtigt werden. Das dafür erforderliche Wissen ist so umfangreich, dass der Koran heute offensichtlich nur noch in Zusammenarbeit verschiedener Spezialisten erschlossen werden kann.“ (1: S. 69)
Wie einfach und verständlich gibt sich dagegen der durch Jesus geoffenbarte Wille Gottes:
„Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht! … Gib dem, der dich bittet, und weise den nicht ab, der von dir borgen will! … Liebet eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel seid! … Wenn du aber betest, so geh in deine Kammer, und wenn du deine Tür geschlossen hast, bete zu deinem Vater … Wenn ihr aber fastet, so sehet nicht düster aus wie die Heuchler! … Und dein Vater, der im Verborgenen sieht, wird dir vergelten … Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben … Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ (Matth. Kap. 5, 6, 22)
Warum nur überbrachte Gott angeblich im Koran nicht wenige dunkle Stellen, als Falle für die zum Irrtum Neigenden? Dabei sagte Mohammed von sich: „Mir sind alle Worte gegeben“ (Abd al-Qadir as-Sufi: Der Pfad der Liebe, S. 193), womit er sich neben Adam stellte, der den Tieren ihre Namen geben durfte. Mit Absicht und nicht durch Unvermögen Mohammeds oder durch Mangelhaftigkeit der arabischen Sprache übermittelte also Gabriel Unverständliches. Es liegt wohl daran, dass Allah gar nicht alle Menschen retten will. Gemäß der Lehre Gabriels sagt Gott [Allah] selbst, dass er einen Teil der Menschen zur Verdammnis bestimmt hat (7;179). Er will die Hölle füllen (32;13).
Einer angemesseneren Gottesvorstellung zufolge will und kann der Schöpfer jedoch den Menschen das Notwendige verständlich mitteilen, damit sie seine Erwartungen erfahren und erfüllen können. Er hat ihnen die Vernunft verliehen und will und kann sie dieser gemäß verständlich ansprechen und belehren.
Die im Koran gesammelten Kundgaben Gabriels sind also alles andere als deutlich und klar, vollkommen und unbezweifelbar, wie behauptet wird. Dennoch bezeichnen sie sich wahrheitswidrig als solche. Die Abfolge von Koranversen mit ihrer Fülle unglaubhafter und widersprüchlicher Aussagen und unlogischer Folgerungen setzt den Verstand des Lesers oder Hörers durch Überlastung außer Gefecht. (vgl. meinen Aufsatz zur Mohammed-Biographie). Man darf dahinter statt eines bloßen Zufalls oder Unvermögens Absicht vermuten. Folglich kann man davon ausgehen, dass Gabriel mit Bedacht die Botschaften so konstruierte, dass sie den Verstand verwirren. Eine nicht folgerichtige Aneinanderreihung der vielen Einzelabschnitte bei der Zusammenstellung des Korans mag dann noch ein Übriges geleistet haben.
Der durch Höllendrohungen und durch Mohammeds militärische Erfolge untermauerte Anspruch, die verstandeswidrigen Botschaften seien unbezweifelbarer Ausdruck der vollkommenen Weisheit Gottes, bewirkten und bewirken gerade die Art von Gehirnwäsche, welcher die Mohammedaner bis heute unterliegen. Sie dürfen gemäß göttlichem Gebot von ihrem Verstand keinen Gebrauch machen, außer unter der Voraussetzung, dass der Koran ein deutliches und klares Buch darstellt. Wie im „Neusprech“ von Orwells utopischem Roman „1984“, in dem das Folterzentrum der Regierung „Ministerium für Liebe“ genannt wird, dienen im Koran zahlreiche Aussagen wie z. B. „Es gibt keinen Zwang in der Religion“ dazu, die entgegen gesetzten Auswirkungen der Botschaft – Tötung von Ungläubigen und Apostaten – zu verschleiern.
Gabriels Verse betonen also den Vernunftgebrauch und verhindern ihn gleichzeitig.
In der theologisch bedeutsamen Frage nach der Willensfreiheit und der Vorherbestimmung ergibt sich im Koran eine zwiespältige Lage. Er besagt nämlich, dass der Mensch, der, nachdem er die Botschaft Mohammeds gehört hat, den Glauben daran nicht annimmt, sich des Unglaubens schuldig macht, und dann von Allah dafür bestraft wird. Die Strafe besteht darin, dass Allah diesen Menschen von da an, vielleicht aber auch schon im voraus, daran hindert, (doch noch) islamgläubig zu werden.
„Und wen Allah leiten will, dem weitet er seine Brust für den Islam, und wen er irreführen will, dem macht er die Brust knapp und eng … Also straft Allah die Ungläubigen. Und dies ist der rechte Weg deines Herrn. Nunmehr haben wir unsere Zeichen Leuten, die beherzigen, ausgelegt.“ (6;125,126)
„Einen Teil hat er geleitet und einen Teil nach Gebühr dem Irrtum übergeben. Siehe, sie haben sich die Satane neben Allah zu Beschützern angenommen und wähnen, sie seien geleitet.“ (7;30)
„Siehe, diejenigen, wider welche das Wort deines Herrn gefällt ist, werden nicht glauben, auch wenn alle Zeichen zu ihnen kämen, bis sie die schmerzliche Strafe sehen.“ (10;96,97)
„Und wenn dein Herr gewollt hätte, so würden alle auf der Erde insgesamt gläubig werden. Willst du etwa die Leute zwingen, gläubig zu werden? Und keine Seele kann gläubig werden ohne Allahs Erlaubnis; und seinen Zorn wird er über die senden, welche nicht begreifen.“ (10;99,100)
„Keineswegs; siehe, er ist widerspenstig gegen unsere Zeichen. Aufladen will ich ihm Qual … Dann runzelte er die Stirn und blickte finster, dann kehrte er den Rücken voll Hoffahrt und sprach: ‚Das ist nur eine Zaubergeschichte, das ist nur Menschenwort.’ Brennen will ich ihn lassen im Höllenfeuer … [Ausschmückung] … Über ihm sind neunzehn (Engel) … und wir machten ihre Anzahl nur zu einer Versuchung für die Ungläubigen, dass diejenigen, in deren Herzen Krankheit ist, und die Ungläubigen sprechen: ‚Was will denn Allah mit diesem als Gleichnis?’ Also führt Allah irre, wen er will, und leitet recht, wen er will; und die Heerscharen deines Herrn kennt nur er; und dies ist nur eine Mahnung für die Menschen.“ (74;16-31)
„Siehe, es ist nur eine Ermahnung für alle Welt, für jeden von euch, der den geraden Weg nehmen will. Doch werdet ihr nicht wollen, es sei denn, dass Allah will, der Herr der Welten.“ (81;27-29) Der häufige Ausdruck „Herr der Welten“ für Allah erinnert an das Jesuswort vom „Fürst dieser Welt“ (Joh 12,31; 14,30; 16,11). Welche Welten gibt es denn für die Menschen? Sie kennen nur die eine irdische. Wenn die Menschen aus dem Grund den rechten Glauben nicht annehmen, weil Gabriel und sein Auftraggeber es nicht wollen, dann stimmt es wieder.
„Festigen wird Allah die Gläubigen durch das festigende Wort im irdischen Leben und im Jenseits; und Allah führt die Ungerechten irre; und Allah tut, was er will.“ (14;27) Wörtlich genommen und oftmals im Koran wiederholt, soll Letzteres Allahs absolute Souveränität und Unabhängigkeit betonen. Ob aber das, was er hier will und tut, der vollkommenen Weisheit genügt, die man Gott zuerkennt, ist die Frage. Jedenfalls würde es der unendlichen Liebe, die man Gott zuschreiben kann, entsprechen, dass er die Abgeirrten wieder auf den rechten Weg zu führen versucht, statt sie selbst im Irrtum festzuhalten, um sie schließlich in der Hölle zu strafen.
„Siehe, jene, die nicht an Allahs Zeichen glauben, Allah leitet sie nicht, und ihnen wird schmerzliche Strafe. Lügen ersinnen jene, die an Allahs Zeichen nicht glauben, und sie – sie sind Lügner. Wer Allah verleugnet, nachdem er an ihn geglaubt, es sei denn, er sei dazu gezwungen und sein Herz sei fest im Glauben -, jedoch, wer seine Brust dem Unglauben öffnet – auf sie soll kommen Zorn von Allah und ihnen soll sein schwere Strafe.“ (16; 104-106) Als Allahs Wort klingt der letzte Satzteil unlogisch, weil Allah darin von sich in der dritten Person spricht. Einfacher könnte er von „mein Zorn“ oder „unser Zorn“ sprechen. Schon der gesamte Satz ist verschachtelt und im Sinn unterbrochen, also wiederum kein Paradebeispiel für die behauptete Klarheit des Koran. Vielleicht klingt der Vers jedoch auf Arabisch sehr poetisch, und eignet sich gut zum Rezitieren mit weinerlicher Stimme? Wenn Gott dem Menschen Wichtiges offenbart, ist jedoch zu erwarten, dass es nicht vorrangig um Reim und Poesie, sondern um die Inhalte geht, und diese klar und verständlich mitgeteilt werden, so dass sie übrigens auch in jede Sprache der Welt übersetzt werden können, ohne dass der Sinn verloren geht. Weiter heißt es:
„Solches darum, dass sie das irdische Leben mehr liebten als das Jenseits, und weil Allah die Ungläubigen nicht leitet. Diese sind’s, deren Herzen und Gehör und Gesicht Allah versiegelt hat, und sie – sie sind die Achtlosen. Ohne Zweifel sind sie im Jenseits die Verlorenen.“ (16;107-109) Es geht hier um die Apostaten, Allah leitet sie nicht und macht sie unempfänglich für den Glauben. Nach „Lügner“ für die Glaubensverweigerer folgt mit „Achtlose“ für die Abtrünnigen eine weitere griffige Bezeichnung und eingängige Etikettierung. Einmal den Glauben aufgegeben, heißt für immer und zieht ewige Höllenstrafe nach sich; so ist das bei Allah; klare Verhältnisse eben. Er will offenbar nicht alle Seelen retten, sondern hauptsächlich die Hölle füllen.
„Und wen Allah leitet, der ist der Rechtgeleitete; und wen er irreführt, nimmer findest du Helfer für sie außer ihm. Und versammeln werden wir sie am Tag der Auferstehung auf ihren Gesichtern, blind, stumm und taub. Und ihre Herberge soll sein Dschahannam [Höllenfeuer]. Sooft sie erlischt, wollen wir die Flamme wieder anzünden. Solches ist ihr Lohn, darum dass sie nicht an unsere Zeichen glaubten …“ (17;97,98)
Aber auch die Vorherbestimmung zum Unglauben und zur Höllenstrafe wird im Koran behauptet:
„… Und sein Gleichnis ist das Gleichnis eines Hundes; stürzest du auf ihn los, die Zunge lässt er heraushängen, und lässtest du ihn zufrieden, die Zunge lässt er heraushängen … Schlimm ist das Gleichnis der Leute, die unsere Zeichen der Lüge zeihen und wider sich selber sündigen. Wen Allah leitet, der ist der Geleitete, und wen er irreführt, das sind die Verlorenen. Und wahrlich, wir erschufen für Dschahannam viele der Dschinn und Menschen. Herzen haben sie, mit denen sie nicht verstehen, Augen haben sie, mit denen sie nicht sehen, und Ohren haben sie, mit denen sie nicht hören; sie sind wie das Vieh, ja gehen noch mehr irre; sie sind die Achtlosen.“ (7;176-179) Dass „viele der … Menschen“ nur für das Höllenfeuer erschaffen wurden, legt dieser Vers zumindest nahe, auch wenn er es nicht ganz eindeutig besagt.
„Und wahrlich, wir entsandten zu jedem Volke einen Gesandten (zu predigen): ‚Dienet Allah und meidet den Tagut.’ Und einige von ihnen leitete Allah recht und andern war der Irrtum bestimmt … Wenn du (o Mohammed) auch ihre Leitung begehrst, siehe, so leitet Allah doch die, welche er irreführen will, und sie finden keinen Helfer.“ (16;36,37) Also schon wenn der Islamprediger zum erstenmal zu einem Volk kommt, hat Allah bereits einen Teil von ihnen dazu bestimmt, in die Irre zu gehen, soll heißen „ungläubig“ zu bleiben oder dem Islam auf eine falsche Weise, in einem falschen Verständnis anzuhängen. Und selbst wenn der Prediger, in diesem Fall Mohammed, wünscht, dass alle den Glauben (auf richtige Weise) annehmen, so kann er doch denen nicht helfen, die Allah zum Irrtum bestimmt hat. Würde der Prediger die Betreffenden im voraus kennen, könnte er zu ihnen sagen: „Ihr habt keine Chance, nutzt sie!“
„Und so Allah es gewollt, hätte er euch zu einer einzigen Gemeinde gemacht; jedoch führt er irre, wen er will, und leitet recht, wen er will; und wahrlich, zur Rechenschaft gezogen werdet ihr für euer Tun.“ (16;93) Zum Einen ist Allah für alles verantwortlich, er wollte keine einmütige Gemeinde und führt einen Teil recht, den anderen in die Irre. Zum Andern müssen sich alle verantworten, obwohl ja Allah ihren rechten Glauben bzw. Irrtum bewirkt hat. Während alle nichts dafür können, werden die einen belohnt und die anderen bestraft. Sollte diese Darstellung über Willensfreiheit und Prädestination wirklich so gemeint sein, wie es wörtlich im Koran steht, so sind diese Verse wiederum nicht mit der vollkommenen Weisheit und unendlichen Liebe, die man Gott zuschreibt, zu vereinbaren. Außerdem wechseln sich zwei deutlich unterschiedliche Versionen zum Thema ab, was wiederum nicht zur Beschreibung als deutliches und klares Buch passt – und wiederum nicht mit Gottes Vollkommenheit vereinbar ist.
Daraus entsteht eine Frage wie die, was zuerst da war: die Henne oder das Ei. Bestimmte Allah einen Menschen zum voraus dazu, dass er ungläubig blieb, oder hielt er ihn erst dann vom Glauben ab, als er nicht sogleich den Islam annahm, sobald er Kenntnis von ihm erlangte oder zur Bekehrung aufgefordert wurde? Auch wenn Allah den Menschen erst am Glauben hindert, nachdem er ihn nicht bei erster Gelegenheit annahm, steht das im eklatanten Widerspruch zum Gott der Bibel, der durch Jesus verkündet und glaubhaft macht, dass er „das verlorene Schaf“ sucht, und im Himmel mehr Freude ist über einen Sünder, der Buße tut, als über 99 Gerechte (Luk 15,4-7) Der biblische Gott verfolgt die Menschen mit seiner Liebe, er hält sein Angebot aufrecht, er lässt in seinen Bemühungen nicht nach, auch wenn er zwischendurch je nach dem Handeln des Menschen seine Methoden wechselt, und wird früher oder später Erfolg haben. Hingegen reagiert Allah für eine einmalige Absage mit dem Ausschluss vom Glauben, was wiederum die ewige Höllenstrafe nach sich zieht.
Weil den verbleibenden Nichtmuslimen diese Widersprüche der Botschaft Gabriels nach wie vor ins Auge fielen und ihnen Anlass gaben, die göttliche Herkunft der Botschaft anzuzweifeln, baute Gabriel Vorkehrungen gegen eine Beeinflussung der Mohammedaner in Richtung rationaler Zweifel durch diese Anderen ein. Er nahm die kritische Sicht von Nichtmuslimen auf den Islam vorweg oder griff sie aktuell auf und machte die Anhänger immun gegen die Einwände, indem er letztere zurückwies, entkräftete und religiös verdammte.
„Und wahrlich, schon vor dir entsandten wir (Gesandte) zu den Sekten der Früheren. Aber nie kamen Gesandte zu ihnen, die sie nicht verspottet hätten.“ (15;10,11)
„Die jüngste Ermahnung, die zu ihnen kam, hören sie nur spottend an, spaßend in ihren Herzen. Und die Frevler sprechen insgeheim: ‚Ist dieser mehr als ein Mensch wie ihr? Wollt ihr etwa der Zauberei, wo ihr sie erkennt, nahetreten?’“ (21;2,3) „Sie hingegen sprechen: ‚Es sind wirre Träume. Ja, er hat ihn erdichtet, er ist ja ein Dichter. Er bringe uns ein Zeichen, so wie die Früheren entsandt wurden.’“ (21;5)
„Drum ermahne, denn du bist, bei der Gnade deines Herrn, kein Wahrsager oder Besessener.“ (52;29) „Siehe, dies ist wahrlich das Wort eines edlen Gesandten [gemeint ist Gabriel!], der begabt ist mit Macht bei dem Herrn des Thrones und in Ansehen steht, dem gehorcht wird und der getreu ist. Und nicht ist euer Gefährte besessen; wahrlich, er sah ihn [Gabriel] am klaren Horizont … auch ist’s nicht das Wort eines gesteinigten Satans. Drum, wohin geht ihr? Siehe, es ist nur eine Ermahnung für alle Welt.“ (81;19-27) „Bei der Feder und was sie schreiben, du bist nicht, bei der Gnade deines Herrn, besessen. Und siehe, dir wird wahrlich ein unverkürzter Lohn, und siehe, du bist wahrlich von edler Natur, und du sollst schauen und sie sollen schauen, wer von euch der Verrückte ist. Siehe, dein Herr, er kennet am besten, wer von seinem Wege abgeirrt ist, und er kennet am besten die Geleiteten. Drum gehorche nicht denen, die (dich) der Lüge zeihen.“ (68;1-8)
„Die aber unsere Zeichen leugnen, die werden wir (der Vernichtung) überantworten Schritt für Schritt, auf eine Weise, die sie nicht kennen … Haben Sie denn nicht bedacht, dass ihr Gefährte (Mohammed) nicht besessen ist? Er ist nichts als ein aufklärender Warner.“ (7;182,184)
Mohammed ist also nicht besessen oder verrückt, sondern von Allah rechtgeleitet. Die anderen, die das nicht einsehen wollen, sind von Allahs Weg abgeirrt. So einfach ist das.
„Und es sprechen die Ungläubigen: ‚Warum ward nicht auf ihn ein Zeichen von seinem Herrn [ein bekräftigendes Wunder] herabgesandt?’ Du bist nur ein Warner, und jegliches Volk hat einen Führer.“ (13;7) „Und es sprechen die Ungläubigen: ‚Warum ist kein Zeichen von seinem Herrn auf ihn hinabgesandt?’ Sprich: ‚Siehe, Allah führt irre, wen er will, und leitet zu sich, wer sich bekehrt.“ (13;27) „Und schon vor dir wurden Propheten verspottet, und ich verzog lange mit den Ungläubigen. Alsdann erfasste ich sie, und wie war meine Strafe!“ (13;32)
„Und sie sprechen: ‚O du, auf den die Warnung herabgesandt ist, siehe, wahrlich, du bist besessen. Warum bringst du uns nicht die Engel, so du wahrhaft bist?’ Wir senden die Engel nicht nieder, es sei denn, wenn es notwendig, und auch dann fänden sie [die Ungläubigen] keine Nachsicht. Siehe, wir sandten die Warnung herab, und siehe, wir wollen sie hüten. Und wahrlich, schon vor dir entsandten wir (Gesandte) zu den Sekten der Früheren. Aber nie kamen Gesandte zu ihnen, die sie nicht verspottet hätten.“ (15;6-11)
„Und sie sprechen: ‚Warum wurden nicht Zeichen von seinem Herrn auf ihn herabgesandt?’ Sprich: ‚Siehe, die Zeichen sind allein bei Allah, und ich bin nur ein offenkundiger Warner.’ Genügt es ihnen denn nicht, dass wir das Buch auf dich herabsandten, vor ihnen verlesen zu werden? …“ (29;50-51)
Wie schon zu Jesu und zu alttestamentlichen Zeiten erwarteten die Menschen von den Propheten Wunder zur Bestätigung ihrer Worte. Die Koranverse spiegeln wieder, dass die Mekkaner in den Anfangsjahren von Mohammeds Verkündigung Wunder vermissten. Die koranische Antwort lautete, dass Allah bei Mohammed keine Wunder wirken wollte, sondern ihn als „Warner“ sandte. Inwiefern aber war er als Warner oder war seine Warnung ohne Wunder „offenkundig“? Auch seine Ankündigung der Vernichtung der Mekkaner erwies sich als leer und trug somit nichts zur Offenkundigkeit der Warnung bei – 20;128-129 und:
„Diejenigen aber, welche unsere Zeichen der Lüge zeihen, wollen wir Stufe für Stufe strafen, von wannen sie’s nicht wissen. Und verziehe ich auch mit ihnen, siehe, meine List ist sicher. Und wollen sie denn nicht bedenken, dass ihr Gefährte nicht besessen ist? Er ist nichts als ein offenkundiger Warner. Und wollen sie denn nicht schauen … zu allen Dingen, die Allah erschaffen, (und erkennen), dass ihr Termin schon genaht ist? Und an welche Kunde nach dieser wollen sie glauben? Wen Allah irreführt, der hat keinen Leiter; und er lässt sie in ihrer Widerspenstigkeit irregehen.“ (7;182-186)
„Und sie sprechen: ‚Warum kommt er uns nicht mit einem Zeichen von seinem Herrn?’ Aber kam nicht zu ihnen der deutliche Beweis dessen, was in den früheren Schriften steht?“ (20;133) Ähnlich: „Und sprachen: ‚Sollen wir wirklich unsere Götter um eines besessenen Dichters willen aufgeben?’ Aber er kam mit der Wahrheit und bestätigte die [früheren] Gesandten. Siehe, ihr werdet wahrlich die schmerzliche Strafe schmecken.“ (37;36-38) „Und als zu ihnen ein Buch von Allah [der Koran] kam, ihre [der Juden und der Christen] frühere Offenbarung zu bestätigen … was sie kannten, da verleugneten sie es. Drum Allahs Fluch auf die Ungläubigen!“ (2;89) „Sprich: ‚Wer Gabriels Feind ist’, – denn er ist’s, der deinem Herzen mit Allahs Erlaubnis (den Koran) offenbarte, als eine Bestätigung des Früheren und eine Leitung und eine Heilsbotschaft für die Gläubigen: Wer ein Feind ist Allahs und seiner Engel und seiner Gesandten und Gabriels und Michaels, (den trifft Allahs Zorn,) denn siehe, Allah ist ein Feind der Ungläubigen. Und auch zu dir sandten wir deutliche Zeichen hernieder, und nur die Frevler glauben sie nicht.“ (2;97,99) Hier verliert Gabriel sogar den Faden, als er anhebt, von seinen Feinden zu sprechen, den Ungläubigen, mit denen auch die Christen gemeint sind, denn ihnen gilt (ganz ohne Allah und seine Erlaubnis) sein besonderer Zorn und seine besondere Feindschaft. In der Aufzählung stellt sich Gabriel in die Reihe der Engel, ebenso wie in 78;38: „An jenem Tag [des Jüngsten Gerichts], da der Geist [Gabriel] und die Engel in Reihen stehen …“.
„Und als zu ihnen ein Gesandter von Allah kam, ihre Offenbarung bestätigend, da warf ein Teil jener, denen die Schrift gegeben war, Allahs Buch hinter ihren Rücken, als ob sie es nicht kenneten.“ (2;101)
Zwar greift der Koran Bibelinhalte (besonders aus dem Alten Testament) auf, gibt sie aber verfälscht wieder. Oberflächlich betrachtet, wiederholt er stückweise die Bibel, ergänzt die aus ihr abzuleitende Lehre und passt sie an. In näherer Betrachtung jedoch verwendet der Koran biblische Gestalten und Geschichten in einer veränderten Darstellung für eine gänzlich andere Lehre.
Weil der Koran äußerlich nah an den Bibelinhalten bleiben soll, um daraus für Allahs Identität mit dem Gott der Bibel Glaubwürdigkeit zu gewinnen, er aus den Erzählungen aber doch einen anderen Sinn ableitet, gerät er mitunter in Widersprüche. So warnte Gott Adam vor dem Satan als „offenkundigem Feind“ (43;62), dann aber verführte Satan sie durch Trug und List, indem er schwor: „Siehe, ich bin euch ein guter Berater.“ und ihnen vom Genuß der verbotenen Frucht versprach, dass sie Engel würden oder ewig leben würden. Danach wurde ihnen gleichwohl ihre Blöße bewusst (7;20-22). Obwohl Adam keine Festigkeit zeigte, ungehorsam wurde und in die Irre ging, weshalb er aus dem Paradies vertrieben wurde, erwählte ihn sein Herr danach wieder und leitete ihn (20;115-123). Aber den Muslimen gelten solche Widersprüche und fehlenden Folgerichtigkeiten im Koran als Ausdruck von Gottes [Allahs] vollkommener Weisheit.
Zum einen lasen weder Mohammed noch seine Anhänger die Bibel, und den Mohammedanern gilt es bis heute als verpönt oder ist ihnen sogar verboten, so dass sie die Behauptung der Übereinstimmung von Koran und Bibel nicht selbst nachprüfen oder beurteilen können, wie sie auch die Botschaft Allahs überhaupt nicht mit dem Verstand hinterfragen dürfen.
Zum anderen versieht Gott nach vernünftiger Annahme und gemäß der christlichen Frohbotschaft seine Offenbarungen zur Wahrung der Willensfreiheit nicht mit einem Beweischarakter. Sogar die zahlreichen und großen Wunder Jesu stellten für die damaligen Juden keinen Beweis dar. Wer an ihn glaubte (ein großer Teil des Volkes), sah seine Mission durch sie bestätigt, wer ihn verwarf (die religiöse Führungsschicht vor allem) schrieb sie dem Wirken des Teufels zu.
Wie in Koran und Sunna die Willensfreiheit in Glaubensdingen verletzt wird, verstößt somit gegen Gottes Willen:
„Und dieses Buch, das wir hinabsandten, ist gesegnet; es bestätigt das Frühere, und verwarnen sollst du (mit ihm) die Mutter der Städte [Mekka] … Wer ist aber sündiger, als wer wider Allah eine Lüge ersinnt …“ (6;92,93) Wer nicht an die neue Lehre glauben will, der leugnet die Zeichen oder Beweise (des Botschaftenempfangs an sich). Und wer von Gott etwas anderes glaubt, der zeiht (beschuldigt) Allah in seiner Botschaft einer Lüge. „Und wer ist sündiger, als wer wider Allah eine Lüge ersinnt oder seine Zeichen der Lüge zeiht? Siehe, den Sündern ergeht es nicht wohl.“ (6;21) „Und wer ist sündiger, als wer wider Allah eine Lüge ersinnt oder unsere Zeichen der Lüge zeiht? …“ (7;37) „… Wahrlich, gekommen ist zu dir die Wahrheit von deinem Herrn; drum sei keiner der Zweifler. Und sei auch nicht von jenen, welche Allahs Zeichen der Lüge zeihen, sonst bist du einer der Verlorenen.“ (10;94,95)
Hauptsächlich aber warnte Gabriel die Islamgläubigen vor den „Anderen“, indem er jenen alles Schlechte zuschrieb: üblen Charakter, böse Absichten, unmoralisches Handeln und – man höre und staune – Unverstand. Nur diese schlechten Eigenschaften und keinesfalls rationale oder Glaubensgründe sollten dafür verantwortlich sein, dass die Nichtmuslime nach Kenntnis der Botschaft die Bekehrung zum Islam nicht vollzogen hatten und sie weiterhin trotz Benachteiligung, Bedrohung oder Verfolgung verweigerten.
„Und wer ist sündiger als wer verhindert, dass in Allahs Moscheen sein Name genannt wird, und sich beeifert, sie zu zerstören? Jene [die Mekkaner] können sie nicht anders als in Furcht betreten. Hienieden trifft sie Schande und im Jenseits schmerzliche Strafe.“ (2;114)
„Wahrlich, die Religion vor Allah ist Islam [Ergebung]. Und die, denen das Buch gegeben ward [die Juden und die Christen], wurden uneins, erst nachdem das Wissen zu ihnen gekommen war, aus gegenseitigem Neid …“ (3;19)
„Bei Allah, schon vor dir schickten wir Gesandte zu den Völkern, und der Satan putzte ihnen ihre Werke aus; und heute ist er ihr Beschützer, doch wird sie schmerzliche Strafe treffen. Und wir sandten nur das Buch zu dir, auf dass du ihnen das klarmachst, worüber sie uneins sind …“ (16;63,64) Wörtlich genommen, benützt hier Allah als Sprecher die Bekräftigungsformel „bei Allah“, was kaum Sinn ergibt. Stimmig wird es allerdings, wenn Gabriel sich hinter dem „wir“ versteckt. Offenbar wird hier von den Schriftbesitzern erklärt, dass sie die Werke des Satans ausführen, der sie darin unterstützt, und dafür die Höllenstrafe erleiden. Mohammed wird bescheinigt, dass er die Glaubensdifferenzen zwischen Juden und Christen auflösen soll und kann, also z. B. in der Frage, ob Jesus der erwartete Messias war oder nicht.
„Und sie [die Schriftbesitzer] sprechen: ‚Nimmer geht ein ins Paradies ein andrer denn Juden oder Nazarener.’ Solches sind ihre Wünsche. Sprich: ‚Bringt her euern Beweis, so ihr wahrhaft seid.’“ (2;111) Die Bibel behauptet eben nicht, dass sie als Buch oder dass die in ihr erzählten Ereignisse und vorgestellten Lehren einem Beweis gleichkommen. Sie können aber als Hinweise gesehen werden, welche ihre Wahrheit wahrscheinlich machen. Die über tausend Jahre währende gemeinsame Geschichte von Gott und dem Volk Israel bzw. den nachmaligen Juden, die Wunder Jesu sowie das Wirken der Apostel wiegen aber wohl auch als bloße „Hinweise“ schwerer als Mohammeds sogenannte „Beweise“ in Form seiner Botschaften.
„Nein; wer sein Angesicht Allah hingibt [wer den Islam bekennt] und Gutes tut, der hat seinen Lohn bei seinem Herrn, und keine Furcht kommt über sie, und nicht werden sie traurig sein.“ (2;112) Wer dieser Herr ist und wie der Lohn demgemäß aussieht, das ist auch eine Frage, nur für die Muslime anscheinend nicht. Durch ihre Glaubensüberzeugung sind sie gefeit gegen Anwandlungen von Furcht und Traurigkeit, zumindest nach Gabriels Wunsch sollen sie es sein.
„Und es sprechen die Juden: ‚Die Nazarener (fußen) auf nichts.’; und es sprechen die Nazarener: ‚Die Juden (fußen) auf nichts.’ Und doch lesen sie die Schrift … Allah aber wird richten unter ihnen am Tag der Auferstehung über das, worin sie uneins sind.“ (2;113)
„Sprich: ‚Er hat Macht dazu, auf euch eine Strafe zu senden …’ Schau, wie wir die Zeichen klarmachen! Vielleicht werden sie verständig. Und es zieh ihn [den Koran] dein Volk der Lüge, und er ist die Wahrheit …“ (6;65,66) Dass der Koran die Wahrheit sei und keine Lüge, bekommt hier zusammengesetzt die Zahl 666 – ein seltsamer Zufall, denn gemäß der Bibel ist diese Zahl ein Satanszeichen (Offb 13,18)
„Und wenn wir ein Zeichen mit einem anderen vertauschen – und Allah weiß am besten, was er hinabsendet -, sprechen sie: ‚Du bist nur ein Erdichter’. Aber die meisten von ihnen sind ohne Einsicht.“ (16;101)
„… Und wenn sie insgeheim miteinander reden, dann sprechen die Ungerechten: ‚Ihr folgt nur einem verzauberten Mann.’ … Aber sie irren sich und vermögen keinen Weg zu finden.“ (17;47-48)
„Und es sprechen die Ungläubigen: ‚Dies ist nichts als eine Lüge, die er ersonnen hat, und geholfen hat ihm ein anderes Volk.’, doch äußern sie Ungerechtigkeit und Lüge. Und sie sprechen: ‚Die Fabeln der Früheren (sind es), die er aufgeschrieben hat, und sie wurden ihm diktiert am Morgen und am Abend.’“ (25;4-5)
Eine sehr wichtige und am häufigsten auszuführende Glaubenspflicht der Muslime betrifft das Ritualgebet. Dessen dramatischer und religiöser Höhepunkt und gleichzeitig auffälligster und bekanntester Teil besteht in der „Niederwerfung“. Die Bilder von Muslimen, die dicht an dicht in Reihen gestaffelt mit Händen und Füßen, Knien und Stirn den Boden berühren, sind weitgehend zum Erkennungszeichen, ja zur Chiffre der islamischen Religion geworden. Aus der rückwärtigen Perspektive kommt diesem Anblick jedoch etwas Profanes und Unwürdiges zu. Empfanden es die anfangs noch nicht islamisierten Mekkaner bereits ebenso?
„O die ihr glaubt, nehmt euch nicht die zu Freunden – unter jenen, denen vor euch die Schrift gegeben ward, und den Ungläubigen – die mit eurem Glauben Spott und Scherz treiben … die es als Spott und Scherz nehmen, wenn ihr zum Gebet ruft. Dies, weil sie Leute sind, die nicht begreifen.“ (5;57,58)
Dieser Koranvers antwortet darauf, dass in der Anfangsphase der Verkündigung einige Mekkaner – ob Götzendiener, Juden oder Christen bleibt offen – das Ritualgebet und schon den Gebetsruf eventuell mit Spott und Scherz ansahen. Gabriel beeilte sich den ersten Mohammedanern zu versichern, dass sie im rechten Wissen stünden und bei klarem Verstand seien und die anderen nicht. Auch heute sagt der Islam und sagen die Muslime allen, welche die Körperhaltung bei der Niederwerfung lächerlich oder für die angebliche Anbetung Gottes unwürdig finden, dass sie keinen Verstand haben oder ihren Verstand nicht benützen. Hat Gabriel darin recht?
Vielleicht benützen Nichtmuslime ihren Verstand sehr wohl – der technische Vorsprung in ihren Ländern legt es nahe –, aber eben nicht so, wie Gabriel es möchte. Er macht den Muslimen Vorschriften, wie sie ihren Verstand anwenden sollen, das heißt, sie sollen ihn nicht frei und ungehindert einsetzen, sondern nur, insofern sie den Koran als göttliche Offenbarung bestätigen. Nicht einmal im Koran steht etwas davon, dass Gott den gerade erschaffenen Adam den Gebrauch seines Verstandes oder seiner Glieder lehren musste. Diese Anlagen funktionieren so, wie der Mensch von der Natur ausgestattet ist, sozusagen nach dem „Plug & Play“-Modus. Ihr Gebrauch ist selbsterklärend, wenn er auch in der individuellen Entwicklung durch Übung verbessert wird. Im Kleid einer religiösen Lehre fordert der Koran, seine Inhalte zu „glauben“, und untersagt, sie anzuzweifeln oder zu hinterfragen und über sie nachzudenken und befriedigende Erklärungen zu suchen. Sein Urheber (vorgeblich „Allah“, zunächst jedenfalls Gabriel) leitet nicht zum Vernunftgebrauch an, sondern schränkt den freien Vernunftgebrauch auf außerkoranische Angelegenheiten ein. Weil jedoch im Koran Aussagen über jeden Aspekt der Lebensführung und des Zusammenlebens, außerdem über die Schöpfung und die Natur getroffen werden, ergeben sich nicht nur für die Gesellschaftsordnung und die Weltanschauung, sondern auch für viele wissenschaftlichen Gebiete Vorgaben, welche das Nachdenken, Erfinden, Forschen und Erkennen von vorneherein in Schablonen zwängen und bestimmte Ergebnisse fordern und andere ausschließen.
Koranverse wie die vorgenannten leiten Muslime an, sich unrealistisch im Lichte eines Idealbildes zu sehen und alle dem nicht entsprechenden Gedanken, Wünsche, Neigungen, Einstellungen, Haltungen, Charaktereigenschaften, Worte und Taten abzuspalten und auf die „Anderen“, die Nichtmuslime, zu projizieren und an diesen zu verurteilen und zu bekämpfen. Deshalb mangeln Selbsterkenntnis und Aufrichtigkeit den Muslimen im Durchschnitt in besonderem Maße. Treibende Kraft dahinter sind natürlich wieder Paradieswunsch und Höllenangst.
Für die Nichtannahme des Islam wird stereotyp diesseitige und jenseitige Strafe angekündigt, was die Muslime gewöhnlich von jedem Gedanken abschreckt, Mohammeds Gotteslehre könnte nicht wahr sein und wäre besser aufzugeben.
„Die Allahs Zeichen leugnen, ihnen wird strenge Strafe; und Allah ist allmächtig, Besitzer der Vergeltungsgewalt.“ (3;3) „… Und wer die Zeichen Allahs leugnet – dann, wahrlich, ist Allah schnell im Abrechnen.“ (3;19)
„Jene aber, die unsere Zeichen der Lüge zeihen, treffen wird sie die Strafe für ihre Freveltaten.“ (6;49) „Dies soll sein ihr Lohn – Dschahannam [Höllenfeuer] -, darum, dass sie ungläubig waren und mit meinen Zeichen und Gesandten ihren Spott trieben.’ (18;106) „Ja, und als Lüge erklären sie die ‚Stunde’ [Auferstehung und Jüngstes Gericht]. Aber bereitet haben wir für den, der die ‚Stunde’ leugnet, eine Glut.“ (25;11) „O ihr Menschen [Mekkaner], siehe, Allahs Verheißung ist wahr, drum betrüge euch nicht das irdische Leben, und der Betrüger [Satan] betrüge euch nicht in betreff Allahs. Siehe, der Satan ist euch ein Feind. So haltet ihn als einen Feind; er ladet nur seine Anhänger ein, um zu den Gesellen der „Flamme“ zu gehören. Die Ungläubigen – eine strenge Strafe trifft sie.“ (35;5-7) „Dies, weil sie [die Ungläubigen vom Volk der Schrift] sich Allah widersetzten und seinem Gesandten; und wenn sich jemand Allah widersetzt – wahrlich, dann ist Allah streng im Strafen.“ (59;4)
„Und was ist ihnen, dass sie nicht glauben, und wenn ihnen der Koran verlesen wird, nicht niederfallen? Ja, die Ungläubigen erklären ihn für eine Lüge, doch Allah weiß am besten, was sie (an Bosheit) verbergen. Drum verkündige ihnen schmerzliche Strafe.“ (84;20-24)
„… sie sprechen: ‚Warum ward nicht ein Schatz auf ihn herabgesandt oder kam ein Engel mit ihm?’ Du aber bist nur ein Warner, und Allah hat Macht über alle Dinge. Oder sie sprechen: ‚Er hat ihn ersonnen.’ Sprich: ‚So bringt zehn gleiche Suren her, (von euch) erdichtet …’“ (11;12,13) Zwar können die von Gabriel überbrachten Verse kaum von einem Menschen nachgeahmt werden, aber das heißt zunächst nur, dass Gabriel sich erfolgreich als Dichter betätigte. Dieses Argument entscheidet noch nicht über die religiöse Wahrheit der Botschaft.
„… und wer ihn [den Koran] verleugnet und zu der Rotte (der Ungläubigen) gehört, dem ist das Feuer verheißen. Sei daher ohne Zweifel über ihn. Siehe, er ist die Wahrheit von deinem Herrn; jedoch glauben die meisten Menschen nicht. Und wer ist sündiger, als wer wider Allah eine Lüge ersinnt … welche vom Pfad Allahs abwendig machen …? Verdoppelt soll ihnen die Strafe werden! Ohne Zweifel sind sie im Jenseits am tiefsten verloren.“ (11;17-22)
„Sahst du nicht jene, welche Allahs Gnade mit dem Unglauben vertauschten … Brennen sollen sie … Und sie gaben Allah Seinesgleichen [Gefährten, andere Götter oder einen Sohn zur Seite], um von seinem Weg in die Irre zu führen. Sprich: ‚Vergnügt euch nur, eure Fahrt geht doch ins Feuer.’“ (14;28-30)
Zudem schrieb Gabriel vor, im Umgang mit „Ungläubigen“ zurückhaltend und vorsichtig zu sein und die Interessen des Islam zu wahren, und sei es durch Täuschung und Vertragsbruch.
„Viele vom Volk der Schrift möchten euch, nachdem ihr gläubig geworden, wieder ungläubig machen, aus dem Neid ihrer Seelen, nachdem ihn die Wahrheit deutlich kundgetan ward. Vergebt ihnen und meidet sie, bis Allah mit seinem Befehl kommt …“ (2;109) „Nicht werden die Juden und die Nazarener mit dir zufrieden sein, es sei denn, du folgtest ihrer Religion … Und fürwahr, folgtest du nach dem, was dir an Kenntnis zuteil ward, ihren Gelüsten, so würdest du bei Allah keinen Schützer noch Helfer finden. Die, denen wir die Schrift gaben und die sie richtig lesen, die glauben an sie; wer aber nicht an sie glaubt, das sind die Verlorenen.“ (2;120)
Ähnlich: „Brächtest du denen, welchen die Schrift gegeben ward, jegliches Zeichen, so würden sie doch deiner Qibla [Gebetsrichtung] nicht folgen; und auch du sollst ihrer Qibla nicht folgen … Und wahrlich, folgtest du ihren Gelüsten nach dem, was dir von der Kenntnis zuteil ward, siehe, wahrlich dann wärest du einer der Ungerechten.“ (2;145) Die „Ungerechten“ verdienen wiederum schwere Strafe in der Hölle.
Aus Neid auf die vortreffliche islamische Religion wollten also die Juden und die Christen die Muslime von ihrem Glauben abbringen? Darin kann man auch ein Stück Paranoia erblicken. Die Muslime sollen den Schriftbesitzern großmütig vergeben und sie meiden. Irgendwann würde Allah einen weiteren Befehl geben – den zur Vertreibung oder Vernichtung womöglich. Mohammed wäre umgekehrt auch zufrieden gewesen, wenn die „Schriftbesitzer“ seine neue Religionslehre angenommen hätten, welche sich selbst als Kenntnis gleich Wissen bezeichnet, während es sich nach landläufiger Ansicht bei religiösen Lehren um eine Glaubens- und keine Wissenssache handelt. Metaphysische Behauptungen sind eben nicht greif- und messbaren Tatsachen in der materiellen Welt gleichzustellen. Welchen Sinn hätte es nämlich, Naturgesetze wie beispielsweise die Schwerkraft zu leugnen? Man würde bald auf die Nase fallen. Aber in Religionsfragen erfährt man, wie gerade im Koran betont wird, die Wahrheit beweiskräftig erst beim Jüngsten Gericht. Im Diesseits kann man sie nur mit subjektiver Überzeugung erleben; deshalb also „Glaubenssache“.
Eine Glaubenslehre ablehnen bedeutet daher nicht, ein Wissen zu verleugnen. Gott zwingt nicht zum Glauben, wie auch im Islam wiederholt wird, dies aber wegen der Wahrung der Willensfreiheit, die im Islam auf Grund von Koran und Sunna bestritten wird. Die Glaubensauffassungen der Juden und der Christen wertet Gabriel als „Gelüste“ ab, sie würden also nicht auf „Kenntnissen“ oder Wahrheit beruhen wie der Islam, sondern sozusagen auf üblen Begierden. Die Juden und die Christen sollten vielleicht ihrerseits Gabriel und den Mohammedanern diesen Standpunkt nachsehen, den sie aus ihrer Perspektive sogar verstehen können. Doch worin besteht das „richtige“ Lesen des Koran, das zum muslimischen Glauben führen soll, wodurch kommt es zustande?
„Sie, denen wir die Schrift gaben, kennen ihn [Mohammed], wie sie ihre Kinder kennen; und siehe wahrlich, ein Teil von ihnen verbirgt die Wahrheit, wiewohl sie sie kennen. Die Wahrheit ist von deinem Herrn, sei daher keiner der Zweifler.“ (2;146,147) Also ein Teil der Juden und der Christen in der Umgebung Mohammeds soll die Lehre des Korans schon aus der Bibel gekannt und daher auch als Wahrheit erkannt, aber dies nicht zugegeben, sondern bestritten und verleugnet haben. Sie wollten einfach aus bösem Willen Mohammed nicht rechtgeben und seine Lehre nicht bestätigen, obwohl sie mit der Bibel übereinstimmte und von ihnen daher bereits als wahr befolgt wurde? Das klingt doch nicht recht plausibel. Andererseits hätte sich ja dann auch Mohammed ihrer Religionsausübung anschließen oder wenigstens die Bibel zur Grundlage seiner eigenen machen können, wenn sie die gleichen Wahrheiten enthielt. Soviel zu dieser Argumentationsweise. Tatsächlich versicherte Gabriel Mohammed vor dem Hintergrund, dass die Juden und die Christen in seinem Umfeld seine neue Botschaft als nicht der Bibel entsprechend ablehnten, dass sie die Wahrheit von Gott [Allah] sei und er keinen Grund zu Zweifeln habe. Statt eine Tatsache plausibel zu erklären, bekräftigte Gabriels Botschaft lediglich eine Behauptung.
Aus den hier angeführten Koranversen wird durch die Anordnung bereits ersichtlich, dass im Koran viele Aussagen oft mehrmals fast wörtlich wiederholt werden und dadurch bleibende Formeln im Glaubenskatalog bilden. Sicherlich ließen sich jeweils noch weitere, sehr ähnlich lautende Verse finden, eine vollständige Zitierung würde jedoch hier den Rahmen sprengen; die wiedergegebenen, vorwiegend aus Mekkanischer Zeit stammenden Verse mögen als Beispiel genügen und gleichzeitig einen nicht übertriebenen Eindruck davon vermitteln, wie der Koran von ständig wiederkehrenden Höllendrohungen (und Paradiesversprechen andererseits) durchzogen ist. Die Botschaft bestätigt sich selbst als Drohbotschaft:
„Und demzufolge sandten wir ihn als arabischen Koran nieder und durchsetzten ihn mit Drohungen, auf dass sie gottesfürchtig würden oder dass er Gedenken in ihnen zeitigte.“ (20;113)
„Er wird sprechen: ‚Streitet nicht vor mir, ich sandte euch die Drohung zuvor.’“ (50;28)
„Drum ermahne durch den Koran den, der meine Drohung fürchtet.“ (50;45)
„Oder dass er einer der Leugner ist, der Irrenden – dann Bewirtung von siedendem Wasser und Brennen im Höllenpfuhl! Siehe, dies ist wahrlich gewisse Wahrheit, drum preise den Namen deines großen Herrn!“ (56;92-96)
Mit mindestens vier Methoden macht also der Koran Muslime unempfindlich für Kritik:
1. Einwände gegen den Islam aufgreifen oder vorwegnehmen, zurückweisen und entkräften;
2. Vorsicht und Unaufrichtigkeit im Umgang mit Nichtmuslimen vorschreiben;
3. Negative Zuschreibungen für die Nichtmuslime;
4. Religiöse Verurteilung und Ankündigung der Höllenstrafe für Nichtmuslime.
II. Hadithe/Sunna
„Wahrlich, ihr habt an dem Propheten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt.“ (33;21)
Auf Grund dieses Koranverses gelten Mohammeds Aussprüche als maßgebliche Auslegungen des Koran, und verpflichten Mohammeds Handlungen und Gewohnheiten die Mohammedaner zur Nachahmung. Seine regelmäßigen Handlungsweisen, auch die der ersten vier Kalifen, bilden die Sunna. Der Verpflichtungscharakter dieser vorbildhaften Handlungen ist stark abgestuft. Die Sunna zu vernachlässigen, gilt als unerwünscht.
„Die Anbetungen, die von dem heiligen Propheten stetig verrichtet wurden, werden als stark erforderliche Verpflichtung bezeichnet. Alles, was von dem heiligen Propheten zur Gewohnheit gemacht wurde, wird nicht stark erforderliche oder empfohlene Pflicht genannt. Beispiele dafür: Eine gute oder harmlose Handlung mit der rechten Hand oder von der rechten Seite anzufangen … Es ist keine Abweichung von der Religion, ein Mehlsieb oder einen Löffel, welche gewohnheitsmäßige Neuerungen sind, zu benutzen … Es ist verboten, eine gewohnheitsmäßige Neuerung zu benutzen, um eine Sünde zu begehen … ist es eine religiöse Abweichung, den Gebetsruf durch Lautsprecher zu rezitieren … Es ist verboten, musikalische Instrumente wie Glocke, Horn usw. mit dem Zweck, Gebetszeiten zu melden und ein Gebet zu sagen, zu benutzen.“ (Islam und Christentum. Istanbul 1997³, S. 201f.)
Gemäß den Gelehrten gibt es eine Klasse von Handlungen Mohammeds, die nur ihm zu eigen waren und von den Muslimen nicht durchgeführt werden sollen und auch nicht zur Sunna zählen. Bezüglich der Handlungen Mohammeds, die zu Sitten und Bräuchen gehörten, geht die Verpflichtung des Moslems vor, die Sitten und Bräuche seines Landes zu beachten, damit er nicht Unruhe stiftet, was nach dem Islam verboten ist. (5: S. 203)
Auf das aufwendige historische Unternehmen der Sammlung, Glaubwürdigkeitsprüfung und Auswahl überlieferter Hadithe soll hier aus Platzgründen nicht eingegangen werden.
III. Unentwirrbare Widersprüche in den islamischen Grundlagen Koran und Sunna, am Beispiel der Rechtsprechung
Der Araber Ibn Rushd wurde 1126 n. Chr. in eine andalusische Juristenfamilie in Cordoba geboren. Er studierte islamisches Recht malikitischer Prägung und Medizin, befasste sich mit Astronomie und zeigte großes Interesse für Philosophie. Ab 1153 in Marrakesch lebend, wurde er vom Almohaden-Herrscher Abu Yaqub Yusuf I. (1163-1184 n. Chr.) gefördert, zum Richter berufen und mit der Bearbeitung der Schriften Aristoteles’ beauftragt. Ab 1984 war er unter dem neuen Kalifen Yakub al-Mansur Verfolgungen ausgesetzt, 1195 wurde er nach Cordoba verbannt, weil seine Philosophie den Islam gefährden würde. Er starb 1198 in Marrakesch. Seine Schriften wurden verbrannt, sie überdauerten jedoch in vorher angefertigten Übersetzungen ins Lateinische und ins Hebräische.
Ibn Rushd verfasste eine medizinische Enzyklopädie und mehrfache Kommentare zu fast allen Werken Aristoteles’. Unter seinem latinisierten Namen Averroes hatte er mit seinen Schriften großen Einfluss auf die christlichen Scholastiker des Mittelalters. Er sah in der Logik die Möglichkeit , aus den Daten der Sinne zur Erkenntnis der Wahrheit zu kommen. In seinem Hauptwerk verteidigte er seine Philosophie gegen Ghazalis Schrift „Die Inkohärenz der Philosophen“. Von der islamischen Orthodoxie werden seine Werke bis heute strikt abgelehnt.
Averroes wandte die aristotelische Beweisführung auch auf den Koran an, in welchem er drei Klassen von Versen sah:
1. Klare und evidente Verse – für jedermann verständlich;
2. Klare Verse, die von Personen mit starkem Intellekt auch interpretiert und reflektiert werden können;
3. Verse, bei denen nicht klar ist, ob sie wörtlich oder im übertragenen Sinn zu verstehen sind, und bei denen folglich die Meinungen der Gelehrten voneinander abweichen können.
Aus der 3. Kategorie leitete er die Berechtigung her, abweichende Koranauslegungen zu entwickeln, ohne des Unglaubens bezichtigt zu werden. Er musste aber erleben, dass ihm die Muslime darin nicht folgten (nach Wikipedia).
Bei Averroes findet sich auch ein wertvoller Beitrag zum vorliegenden Thema, weil er wie kein zweiter mit seiner Betonung von Logik und Vernunft in einem bis heute bedeutenden Grundlagenwerk das islamische Recht darstellte (Ibn Rushd, Elementarbuch des Rechtsgelehrten).
Das erste seiner zwei Kapitel über den Dschihad ist in 7 Paragraphen unterteilt, welche inhaltlich von den rechtlichen Voraussetzungen bzw. dogmatischen Grundlagen über den Schaden, der den verschiedenen Kategorien von Feinden zugefügt werden darf, bis zum Waffenstillstand und den Zielen des „Heiligen Krieges“ reichen (nach einem Auszug aus „Bidayat al-Mudjtahid“ in: Rudolph Peters, „Jihad in Mediaeval and Modern Islam“. Leiden, Brill, 1977, S. 9-25, übersetzt und kommentiert in: www.derprophet.info, aufgerufen Oktober 2010).
Scharfsinnig und kenntnisreich trägt Ibn Rushd die Schriftgrundlagen aus Koran und Sunna sowie die Gelehrtenmeinungen zu jeder Detailfrage zusammen. Die auszugsweise Zitierung des Abschnitts zur Frage „3. Der Schaden, der den verschiedenen Kategorien von Feinden zugefügt werden darf“ möge dies veranschaulichen. (Um den Umfang des Zitats zu begrenzen, kürze ich die Koranstellen teilweise auf die themenbezüglichen Sätze; der Interessierte kann sie anhand der Versangabe leicht anderswo vollständig nachlesen. Ebenfalls erlaube ich mir, die Rechtschreibung und Interpunktion gelegentlich anzupassen. Meine eigenen Anmerkungen stehen in eckigen Klammern.)
Zitat:
Der Schaden, welcher den Feinden zugefügt wird, kann aus einer Beschädigung ihres Besitzes, der Verletzung von Personen oder dem Eingriff in ihre Freiheit bestehen; d. h., sie werden zu Sklaven und damit Eigentum des neuen Herrn. [All] das kann entsprechend dem Konsens [der Gelehrten] (Idschma) allen Polytheisten widerfahren: Männern und Frauen, Jung und Alt, Bedeutend oder Unbedeutend.
Nur in Bezug auf Mönche sind die Meinungen geteilt. Einige Gelehrte postulieren, man solle sie in Ruhe lassen und sie weder gefangennehmen noch versklaven; sie sollen vielmehr unverletzt bleiben. Um diese Ansicht zu stützen, zitieren sie einerseits die Worte des Propheten: „Lasst sie und ihre Verpflichtungen in Frieden.“, sowie auch die Praxis von Abu Bakr.
Die meisten Gelehrten stimmen darin überein, dass dem Imam in der Behandlung von Gefangenen mehrere Möglichkeiten offenstehen. Er kann sie begnadigen, umbringen, gegen Lösegeld freilassen oder zu Dhimmis machen. In letzterem Fall muss der Gefangene Schutzgeld (Dschizya) zahlen. Einige Gelehrte vertreten die Meinung, das Gefangene nie umgebracht werden dürfen. Gemäß al-Hasan Ibn Muhammad al-Tamini war das sogar der Konsens der Sahaba ([Gemeinschaft der] Gefährten Mohammeds).
Diese Kontroverse ist deshalb entstanden, weil
- erstens diese Koranverse sich gegenseitig widersprechen;
- zweitens die Praxis des Propheten inkonsistent [widersprüchlich] war;
- drittens die Koranverse etwas anderes fordern, als die Handlungen des Propheten belegen.
Die offensichtliche Interpretation von
Koran 47;4: „Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt; dann schnüret die Bande. Und dann entweder Gnade [unentgeltliche Freilassung] hernach oder Loskauf …“
besagt, dass der Imam die Gefangenen entweder begnadigen oder sie gegen Lösegeld freilassen soll. Andererseits gehen
8;67: „Noch vermochte kein Prophet Gefangene zu machen, ehe er nicht auf Erden gemetzelt …“
wie auch der Zeitpunkt seiner Verkündigung (das Offenbarungsereignis: die Schlacht von Badr [624 n. Chr., siegreich]) dahin, dass es besser ist, die Gefangenen umzubringen statt sie zu versklaven. Der Prophet selber hat in einigen Fällen Gefangene außerhalb des Schlachtfeldes, d. h. nach dem Kampf umgebracht, in anderen Fällen hat er sie begnadigt.
Frauen wurden immer versklavt. Abu Ubayd berichtete, dass der Prophet nie männliche Araber versklavt hat. Nach seinem Tode gelangte die Sahaba einstimmig zur Ansicht, dass die Leute der Schrift – Männer und Frauen – zu versklaven sind. Diejenigen, welche der Ansicht sind, dass Vers 47;4, welcher es verbietet, Gefangene zu erschlagen, das Vorbild des Propheten abrogiert, unterstützen die Ansicht, dass Gefangene nicht umzubringen sind.
Wieder andere vertreten die Meinung, dass dieser Vers eigentlich nichts über das Gemetzel an Gefangenen aussagt und dass er keinesfalls mögliche Maßnahmen in der Behandlung von Gefangenen einschränkt. Im Gegenteil, der Umstand, dass der Prophet selber Gefangene erschlagen hat, fügt eine zusätzliche Regel zu den im fraglichen Vers 47;4 aufgezählten Möglichkeiten der Behandlung von Gefangenen hinzu. Er beseitigt somit den an den Propheten gerichteten Vorwurf, dass dieser es vermieden hätte, alle Gefangenen von Badr zu erschlagen. Deshalb versichern diese Gelehrten, dass das Erschlagen von Gefangenen (als zusätzliche Option) erlaubt ist.
Es ist nur erlaubt, den Feind niederzumetzeln, wenn ihm (vorher) nicht sicheres Geleit (Aman) garantiert wurde. Darüber gibt es unter Muslimen keine Unstimmigkeit. Allerdings ist es eine Streitfrage, wer überhaupt berechtigt ist, Aman zu gewähren. Alle stimmen darin überein, dass der Imam dies tun darf. Die Mehrheit der Muslime vertritt die Ansicht, dass jeder freie männliche Muslim ebenfalls dazu berechtigt ist, jedoch besteht Ibn Madijshun darauf, dass dafür vorgängig die Ermächtigung des Imam vorliegen muss. Auch darüber, ob Frauen oder Sklaven Aman gewähren dürfen, herrscht ein Disput … [Hat Mohammed mit den Worten „Wir gewähren denjenigen aman, denen du aman gewährt hast, Umm Hani.“ das von einer Frau gewährte Aman lediglich bestätigt oder erst validiert?]
Demzufolge spricht sich diese Gruppe dafür aus, dass Frauen ein gültiges Aman gewähren können. Diese Sichtweise wird auch von denen unterstützt, welche die Frauen in dieser Angelegenheit auf dieselbe Stufe mit Männern stellen und hier keinen Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern sehen. Andere, welche die Meinung vertreten, dass Frauen dem Manne untergeordnet sind, betrachten das von einer Frau erteilte Aman als ungültig. Jedenfalls schützt ein solches Aman nicht vor Versklavung, sondern nur vor dem Tode …
Was die Verletzung von Personen angeht, d. h. das Erschlagen der Feinde, sind sich die Muslime darin einig, dass in Kriegszeiten alle erwachsenen, kriegstauglichen und ungläubigen Männer umgebracht werden dürfen. Über die Frage, ob die Feinde auch getötet werden können, nachdem sie in Gefangenschaft geraten sind, besteht die oben erörterte Kontroverse. Es gibt keine Meinungsverschiedenheiten über die Regel, dass es verboten ist, Frauen und Kinder zu erschlagen, vorausgesetzt, dass sie nicht kämpfen – dann dürfen Frauen jedenfalls umgebracht werden.
Diese Regel basiert auf dem verbürgten Hadith von Rabah Ibn Rabiah, wonach der Prophet das Erschlagen von Frauen und Kindern verboten hat:
… Der Prophet … sagte: „… Geh zu Khalid Ibn al-Walid und sag ihm, dass er keine Kinder, Leibeigenen und Frauen erschlagen soll.“
[In der Bearbeitung von www.derprophet.info werden hier ergänzend die Hadithe Muslim B19 N4321 und Bukhari V4 B52 N256 angeführt, des Inhalts, dass die Muslime laut Mohammed bei einem nächtlichen Überfall auf Polytheisten auch deren Frauen und Kinder töten durften.]
Es herrscht Uneinigkeit darüber, ob man Einsiedler, die sich von der Welt zurückgezogen haben, sowie Blinde, Krüppel, Geisteskranke, Bauern, Leibeigene und diejenigen, die alt sind und unfähig zu kämpfen, erschlagen darf. Malik hält dafür, dass weder Blinde, Geisteskranke noch Einsiedler ermordet werden sollen und dass man ihren Besitz nicht gänzlich raube, sondern ihnen genug zum Überleben übriglassen soll. Auch ist es seine Meinung, die Alten und Krüppel nicht niederzumetzeln. Dies lehren auch Abu Hanifah und seine Schüler. Thawari und Awzaii hingegen postulieren, von den erwähnten Kategorien nur die Alten am Leben zu lassen. Awzaii fügt dieser Gruppe auch noch die Bauern hinzu. Entsprechend der sehr maßgebenden Lehrmeinung von Shafi’i sollte man alle Gruppen erschlagen.
Der Ursprung dieses Disputes muss in der Tatsache gesehen werden, dass in einer Reihe von Hadithen Regeln aufgestellt werden, welche dem Hadith Nukhari V4 B52 N196, berichtet von Abu Huraira:
Der Prophet Allahs sagte: „Mir wurde geboten, die Menschen zu bekämpfen, bis sie sagen: ‚Niemand hat das Recht, angebetet zu werden, außer Allah.’“
und dem Koranvers
9;5: „Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, und packt sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf …“
widersprechen. Demnach muss jeder Polytheist erschlagen werden, ob er nun ein Mönch ist oder nicht. Nichtsdestotrotz werden unter anderen folgende Hadithe zitiert, welche die Anordnung stützen, dass das Leben der erwähnten Gruppen verschont werden soll:
1. … „Erschlagt keine Einsiedler.“
2. … „Erschlagt keine Alten und Krüppel, Kinder und Frauen …“
3. … „Ihr werdet Menschen finden, die ihr Leben ganz Gott gewidmet haben. Lasst sie und ihre Verpflichtungen in Frieden.“
4. „Erschlagt keine Frauen und Kinder und auch keine Alten.“
Allerdings scheint mir die Ursache des Disputs darin zu liegen, dass der folgende Koranvers
2;190: „Und bekämpft in Allahs Pfad, wer euch bekämpft; doch übertrete nicht, indem ihr zuerst den Kampf beginnt …“
im Widerspruch steht zu
9;5: „Sind aber die heiligen Monate verflossen …“ [siehe oben].
Einige versichern, dass 9;5 den Vers 2;190 abrogiert hat, weil es am Anfang (der gewalttätigen Expansion) nur erlaubt war, kriegstaugliche Menschen umzubringen.
(Fußnote 35 der Bearbeitung in www.derprophet.info:
Mohammeds Lebenslauf beinhaltet eine graduelle Eskalation in seiner Beziehung zu den Ungläubigen (Kafir). Diese Eskalation findet im Koran ihren Niederschlag. In mekkanischer Zeit versuchte er, die Ungläubigen durch Argumente und Überzeugungskraft zu gewinnen. Als dies scheiterte, wurde offenbart, dass die Gläubigen die Ungläubigen meiden sollen. Der Vers, welcher fordert, dass die Polytheisten nur angegriffen werden sollen, wenn sie die Feindseligkeiten eröffnen (2;190) datiert aus der Anfangszeit in Medina. Zuletzt wurden diejenigen Verse offenbart, welchen den uneingeschränkten Befehl des Kampfes gegen alle Ungläubigen beinhalten:
2;216: „Vorgeschrieben ist euch der Kampf …“;
9;5 („Schwertvers“) [siehe oben];
9;29 („Dhimmivers“): „Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward …“.
Entsprechend der Ansicht der meisten autoritativen Gelehrten abrogieren diese Verse alle vorangegangenen. – Ende Fußnote 35)
Konsequenter Weise muss man anerkennen, dass 9;5 eigentlich eine Regel ohne Ausnahme beinhaltet. Trotzdem vertreten andere Gelehrte den Standpunkt, dass 2;190 nicht als abrogiert zu verstehen sei und Gültigkeit habe für all die erwähnten Gruppen, welche sich nicht am Kampf beteiligen. Er beinhalte also die Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Forderungen von 9;5. Shafi’i unterstützt seine Ansicht mit einem Hadith von Sumrah, wonach der Prophet gesagt habe:
„Erschlagt die Polytheisten, aber verschont ihre Kinder.“
Der einzige Grund, warum man die Feinde töten soll, ist ihr Unglaube. Dies trifft für alle Ungläubigen zu. Diejenigen, welche daran festhalten, dass man Bauern nicht erschlagen soll, berufen sich auf Zayd Ibn Wahb:
„Wir erhielten einen Brief von Umar, der besagte: Stehlt nichts von der Kriegsbeute, betreibt keinen Verrat, erschlagt keine Kleinkinder und seid gottesfürchtig gegenüber Bauern.“
Das Verbot, polytheistische Leibeigene niederzumetzeln, basiert auf dem verbürgten Hadith von Rabah Ibn Rabiah (der oben schon erwähnt wurde):
„… dass er keine Kinder, Leibeigenen und Frauen erschlagen soll.“
Grundsätzlich entstand die Kontroverse, weil über das Motiv der Tötung der Feinde unterschiedliche Meinungen bestehen. Diejenigen, welche denken, der Grund für den Kampf liege im Unglauben selbst, machen keine Ausnahme für irgendwelche Polytheisten. Andere, welche die kriegerischen Aktivitäten gegen kriegstaugliche Ungläubige gerichtet sehen, machen eine Ausnahme bei ungläubigen Frauen, Krüppeln und solchen, die nicht die Aufgabe zu kämpfen haben, wie Einsiedler und Leibeigene.
Feinde sollen nicht gefoltert, und ihre Körper nicht verstümmelt werden. [In der Bearbeitung von www.derprophet.info wird hier ergänzend auf die Episode verwiesen, in der Mohammed einen der Führer der Juden in Khaybar, Kinana, mit Feuer foltern ließ, um das Versteck weiterer Schätze zu erfahren. (Nach „Das Leben Mohammeds nach Ibn Ishak“, übersetzt von Dr. G. Weil. 2 Bände, Stuttgart 1864, 2. Bd., S. 163.)]
Die Muslime vertreten die einhellige Auffassung, dass die Feinde mit Waffen getötet werden dürfen. Eine geteilte Meinung herrscht aber bezüglich der Frage, ob man sie verbrennen darf. Einige finden es tadelnswert, sie zu verbrennen oder sie mit Feuer anzugreifen. Dies ist auch der Standpunkt von Umar. Es wird berichtet, dass Malik eine ähnliche Auslegung vornimmt. Andererseits erachtet es Sufyan al-Thawri als zulässig. Noch andere erlauben das Verbrennen nur, wenn der Feind damit angefangen hat.
Auch die Ursache dieses Disputs liegt einmal mehr in der Unvereinbarkeit der generellen und der spezifischen Regel. Die generelle Regel finden wir im Koran: 9;5 … [siehe oben]. Dieser Vers schränkt die Art des Tötens nicht ein. Die spezifische Reglementierung finden wir in einem Hadith, nach welche der Prophet gesagt hat:
Bukhari V4 B52 N259, berichtet von Abu Huraira: … [Mohammed befiehlt bei der Aussendung einer Abteilung, zwei benannte Gegner zu verbrennen, korrigiert sich aber sogleich mit den Worten:] „… niemand anders als Allah jedoch straft mit Feuer. Wenn ihr sie also findet, so tötet sie [mit Waffen].“
Fast alle Gelehrten sind sich einig, dass Festungen mit Steinwurfmaschinen angegriffen werden dürfen, unbesehen davon, ob sich hinter den Mauern Frauen und Kinder aufhalten oder nicht. Das ist erlaubt, weil der Prophet anlässlich der Belagerung von Taif solche Wurfmaschinen eingesetzt hat. Einige, unter ihnen Awzaii, lehrten, dass Wurfmaschinen nicht eingesetzt werden sollten, wenn sich innerhalb der Festungsmauern gefangene Muslime oder Kinder aufhalten. Andererseits ist Layth der Ansicht, dass dies zulässig sei. Die Argumentation derjenigen, welche es nicht erlauben, Wurfmaschinen einzusetzen, geht zurück auf den Koran 48;25 … [wenn Muslime und Feinde vermengt sind]. Diejenigen, welche es erlauben, haben das allgemeine Interesse im Auge. Soweit die Erörterungen darüber, welcher Schaden dem Feind zugefügt werden darf.
Die Ansichten variieren darüber, wie groß der Schaden sein darf, den man dem Eigentum der Feinde (Gebäude, Viehherden und Fruchtplantagen) zufügt. Malik verbot das Fällen von Fruchtbäumen, das Rauben von Früchten und das Zerstören von Gebäuden, jedoch erlaubte er das Schlachten von Vieh und das Niederbrennen von Dattelpalmen. Awzaii war betreffend dem Fällen von Fruchtbäumen und der Zerstörung von Gebäuden anderer Ansicht, unabhängig davon, ob es sich um Kirchen handelt oder nicht. Shafi’i erlaubte das Zerstören von Feldern und Bäumen, solange sich der Feind in einer Festung verschanzen kann …
Der Grund für diesen Disput liegt in der Tatsache, dass die Vorgehensweise von Abu Bakr im Gegensatz stand zur Erlaubnis Mohammeds, die Palmen der Banu Nadir niederzubrennen. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass Abu Bakr gesagt hat:
„Fällt keine Bäume und zerstört keine Häuser.“
Einige machen geltend, dass Abu Bakr nur so gesprochen hat, weil er wusste, dass der Prophet frei war, im Widerspruch zu dieser Regel zu handeln, auch wenn er sie gekannt hätte. Andere geben zu bedenken, dass aus dem Verfahren des Propheten im Zusammenhang mit den Banu Nadir keine allgemeine Regel abgeleitet werden kann, weil die Aggression von ihnen ausgegangen sei. Alle diejenigen, die diese Argumentation unterstützen, anerkennen die Ansicht von Abu Bakr.
Andere wiederum folgen ausnahmslos der Praxis des Propheten. Sie behaupten, dass es unmöglich ist, jemandes Worte und Taten als Argument gegen seine Praktiken vorzubringen und es somit erlaubt sei, Fruchtbäume abzubrennen.
Malik unterscheidet zwischen Vieherden und Bäumen. Nach ihm ist das Abschlachten von Vieh mit Folter gleichzusetzen, was wiederum verboten ist. Zudem habe der Prophet selber nie Vieh abgeschlachtet.
So viel zu der Frage, in welchem Ausmaß es erlaubt ist, dem Eigentum der Ungläubigen Schaden zuzufügen.
(Ende des Zitats aus „Bidayat al-Mudjtahid“ in: www.derprophet.info)
Damit dürften für Muslime alle Unklarheiten in der Frage, wie der Feind (die Ungläubigen) geschädigt werden darf, beseitigt sein – oder doch nicht? Hier wird das ganze Dilemma der Auslegung im Islam deutlich: Bezüglich der jeweiligen Fragestellung widersprechen Koranstellen einander und weichen Handlungen Mohammeds voneinander ab. Letztere folgen außerdem anscheinend nicht den Koranversen, sondern begründen neben den Koranstellen eigene Regeln.
Natürlich versuchten die Islamgelehrten in der Folge, die Abweichungen und Widersprüche zu versöhnen, indem sie die jeweiligen spezifischen Situationen zu bestimmen suchten, für welche die verschiedenen Regelungen galten. Trotz aller Bemühungen der Gelehrten blieben sie unterschiedlicher Meinung bezüglich der Frage, ob die vorliegende Situation derjenigen glich, in der Mohammed in der bestimmten Weise handelte, oder derjenigen anderen, in welcher Mohammed anders vorging oder anderes guthieß, oder vielmehr derjenigen Lage, auf welche dieser oder jener Koranvers zu beziehen sei usw. usf.
Obwohl die rechtlichen Feinheiten bezüglich der Behandlung der „Ungläubigen“ im Dschihad sicherlich kaum unmittelbare Bedeutung im Leben gewöhnlicher Muslime haben, ergibt die diesbezüglich besonders reichhaltige Erörterung, da es hierzu besonders viele Koranverse und Hadithe gibt, ein gutes Beispiel für die grundlegende Auslegungsproblematik und –praxis im Islam. Denn es ist davon auszugehen, dass die Schriftgrundlagen (Koran und Sunna) bezüglich der anderen Rechtsgebiete wie Besitz, Handel, Erbe, Familie, Strafrecht oder religiöse Praktizierung, wenigstens gelegentlich, auf ähnliche Weise inhaltlich unterschiedlich bis widersprüchlich ausfallen und den entsprechenden Wirrwarr von Gelehrtenmeinungen nach sich ziehen.
Die Länge des vorhergehenden Zitats sei dadurch entschuldigt, dass es dem Leser wohl einen Eindruck von der verwirrenden Meinungsvielfalt in Auslegungsfragen des Islam geben und ihm den großen Bedarf an Rechtsgelehrten in diesem System verstehbar machen konnte. Was aus dem Durcheinander der Bestimmungen klar wird, ist allenfalls, dass man oft nichts Genaues darüber weiß, was in einer bestimmten Lage Allahs Wille sei und wie sich der Mohammedaner zu verhalten habe. Umso mehr folgt der Moslem, der alles richtig machen möchte, um ins Paradies zu kommen, den ihm bekannten und maßgeblich erscheinenden Gelehrten und Imamen.
Ein nicht namentlich genannter türkischer Islamgelehrter unterstützt den Bedarf an und den Einfluss von Seinesgleichen mit dem Dafürhalten, dass nur der Gelehrte den Islam vollkommen verstehen und befolgen könne. Indem er die vier klassischen Rechtsschulen „Hanbeli, Maliki, Schafii und Hanefi“ als allein maßgeblich bezeichnet, zeigt er sich als Vertreter des orthodoxen sunnitischen Islam.
„Ohne Wissen kann man kein guter Moslem sein, aber wenn man die Grundsätze der islamischen Religion richtig studiert und lernt, wird man von ihrer Erhabenheit befangen und bezaubert!“ (5: S. 4)
„Neben dem heiligen Koran und den Hadithen gibt es die großen Religionsgelehrten, die uns den Weg weisen … denn ohne einen Wegweiser kann der Mensch, der über die Fundamente der Religion keine Kenntnisse hat, die tiefe Bedeutung des heiligen Korans und der heiligen Hadithen nicht vollständig erfassen … Deshalb müssen wir in Religions- und Glaubensangelegenheiten neben dem heiligen Koran und den heiligen Hadithen die Werke der großen Religionsgelehrten, welche wir als absolute Religionsführer bezeichnen, zu Rate ziehen. Die bekanntesten der Religionsführer im Islam sind die vier Imame, nämlich … Ebu Hanife … Schafii … Malik und … Ahmed bin Hanbel. Diese vier Imame sind die vier Eckpfeiler des Islam. Um den Sinn des heiligen Korans und der heiligen Hadithen richtig zu verstehen, muss man wenigstens die Bücher von einem dieser Imame lesen. Es gibt übrigens tausende von Kommentatoren, die die Bücher dieser Gelehrten ausgelegt haben. Wer auch diese Erläuterungsbücher liest, kann den Islam vollkommen beherrschen.“ (5: S. 12f.)
Die überragende Bedeutung Seinesgleichen untermauert der Gelehrte mit Worten Mohammeds: „Eine heilige Hadith besagt: ‚Die bewusste Anbetung ist viel vorzüglicher als die unbewusste Anbetung.’ Eine andere Hadith bedeutet: ‚Der Satan fürchtet sich vor einem Gelehrten mehr als vor tausend ungelehrten Frommen.’“(5: S. 51)
Weiter erklärt der Gelehrte über Seinesgleichen: „Geistliche teilen sich in drei Gruppen: Vernünftige, Gelehrte, Fromme. Ein Geistlicher, der diese drei Eigenschaften gleichzeitig besitzt, wird Religionsgelehrter genannt. Wenn ein Geistlicher auch eine einzige davon nicht besitzt, so darf man seinem Wort kein Gehör schenken. Damit man ein Gelehrter sein kann, ist es unbedingt nötig, sich in den Wissenschaften, der Technik und der Religion zu spezialisieren.“ (5: S. 56f.)
Der Jurist Hofmann erlebte als Diplomat in Algerien die Muslime als Opfer und gewann die Überzeugung von der Richtigkeit der islamischen Religion. Über seinen Besuch in einer Koranschule im Südsudan resümiert er schwärmerisch: „Man geht dort davon aus, dass es im aufnahmebereiten jungen Alter das Wichtigste ist, zunächst den Koran-Text zu memorieren. Ihn verstehen zu lernen, ist eine lebenslange, endlose Aufgabe.“ (1: S. 106)
Wie konnte aber Gott die Befolgung so schwer verständlicher und so unübersichtlich vielfältiger Gebote, deren Verständnis ein lebenslanges Studium erfordert, zur Voraussetzung des Seelenheils, also des Paradieseintritts machen? Demgegenüber erscheinen die Gesetze Moses’, obwohl auch umfangreich, doch als klar verständlich, einsehbar und vom Durchschnittsmenschen in den ihn betreffenden Teilen erinnerbar.
All die verschiedenen Rechtsauslegungen (vgl. Ibn Rushd) können also, wenn sie nur aus den anerkannten Rechtsschulen stammen, vom Moslem mit Gewinn für sein Seelenheil befolgt werden, auch wenn sie in einer Situation eine bestimmte Handlung und auch das genaue Gegenteil vorschreiben. Warum hat sich Allah nicht eindeutiger festgelegt oder genauer geäußert? Da es ja nicht an einem sprachlichen oder menschlichen Unvermögen Mohammeds gelegen haben soll, ist es dann wohl auf Allahs bzw. Gabriels Absicht zurückzuführen, wenn die Botschaft schwer verständlich und vieldeutig bleibt.
Auch wenn Ibn Rushds spätere philosophischen Anschauungen als unislamisch verurteilt wurden, so ist sein „Elementarbuch des Rechtsgelehrten“ aus dem 12. Jht. bis heute als grundlegend anerkannt, weil ja Koran und Hadithe für immer die Schriftgrundlagen des Islam bleiben und schon zu seiner Zeit seit Jahrhunderten unverrückbar aufgezeichnet und in den islamischen Rechtstraditionen ausgewertet worden waren. Somit verwandten nach Mohammeds Tod Jahrhunderte lang Heerscharen von Islamgelehrten ihren ganzen Scharfsinn und ihre Lebenszeit darauf, aus den Schriftgrundlagen des Islam eindeutige Regeln abzuleiten, und erreichten im Grunde doch nicht mehr, als Ibn Rushd, nämlich die widersprüchlichen Quellen und die unterschiedlichen Gelehrtenmeinungen aneinanderzureihen und vielleicht ihre eigene Entscheidung oder Empfehlung für eine bestimmte Auslegung anzufügen.
Möglicherweise machte sich Gabriel das psychologische Prinzip zunutze, dass etwas schwer Erreichbares umso wertvoller eingeschätzt wird, dass also etwas schwer Verständliches leicht für tiefe Weisheit gehalten wird, und Rätsel den Ehrgeiz wecken, sie zu lösen. Vielleicht war aber Mohammeds Botschaft ein unlösbares Rätsel und eine Nachricht ohne tieferen Sinn.
Für die praktischen Bedürfnisse der Rechtssprechung in der Verwaltung ausgedehnter Reiche behalfen sich die Rechtsgelehrten bald mit Methoden zur Entscheidungsfindung und zur Vereinheitlichung . Nach Schafii, dem Gründer einer der vier im sunnitischen Islam anerkannten Rechtsschulen, sind neben Koran und Sunna der Analogieschluss (qiyas) und die Übereinstimmung (idschma) die Quellen des Rechts. Diese beiden Methoden sollten eine überzeugendere Lösung hervorbringen als eine bloße persönliche Meinung. Eine Angelegenheit, für die es keine genaue Vorschrift gab, war im Einklang mit der Vorschrift für eine vergleichbare Sache zu behandeln. Qiyas besteht „in einer systematischen Anwendung der Logik auf Situationen, die im Koran oder in den Hadithen nicht explizit erwähnt werden“ (Malise Ruthven: Der Islam, S. 111) und kann sich auf einen bekannten Hadith berufen: Mohammed schickte seinen Gefährten Jabal als Sendboten des Islam in den Jemen und fragte ihn: „Und wenn du weder in der Sunna … noch in dem Wort [Koran] die Lösung findest?“ Mit seiner Antwort „Dann werde ich entsprechend meiner eigenen Meinung eine Entscheidung fällen“ war Mohammed sehr zufrieden.
Bei schwierigen Rechtsfragen stützte man sich auf die Übereinstimmung der Entscheidenden. Am Anfang waren es die Gelehrten (Ulama), später die Muslime überhaupt, gemäß Mohammeds Ausspruch: „Meine Gemeinde wird nie in einem Irrtum übereinstimmen.“ Letztere, durch einen Hadith fundierte Auffassung fand die breiteste Akzeptanz, und Idschma wurde immer mehr angewandt.
Die juristische Beweisführung mittels Analogieschluss und Syllogismus [in drei Schritten vom Allgemeinen auf das Besondere schließen] war Teil der persönlichen Anstrengung (Idschtihad), das von Gott und seinem Propheten geoffenbarte Gesetz vollständig zu ergründen. Dabei musste der Gelehrte jede ihm mögliche Anstrengung unternehmen. Ziel war es, Kenntnis oder Verständnis des bereits vorhandenen Gesetzes zu erlangen, und nicht, ein Gesetz zu schaffen. Der Rechtsexperte musste „herausfinden, welche Implikationen Gottes Geboten in bestimmten Einzelfällen zukommen“ (8: S. 115). Wenn ihm das nicht durch eigene Anstrengung möglich war, sollte er sich der Entscheidung eines anerkannten Mudschtahids anschließen, eines Gelehrten mit der Berechtigung, eigenständig rechtlich-religiöse Entscheidungen zu fällen (wie heute die schiitischen Ajatollahs).
Die etablierten Rechtsschulen fanden ihre Gefolgschaften. Gleichzeitig waren mit der Zeit immer mehr Detailfragen bereits durch Idschma entschieden. Nach sunnitischer Auffassung schlossen sich deshalb die „Tore des Idschtihad“ spätestens zu Beginn des 12. Jhts. Schon ab dem 10. Jht. waren keine neuen Rechtsschulen mehr entstanden. Dennoch wurde die persönliche Anstrengung in der Interpretation von berühmten sunnitischen Mudschtahids bis ins 16. Jht. praktiziert. Bei den Schiiten – ihre bedeutendste Rechtsschule ist die dschafaritische – werden die Tore des Idschtihad als offen betrachtet, was eine flexiblere Anpassung des Rechts an moderne Erfordernisse erlaubt. Jeder schiitische Moslem ist verpflichtet, sich nach einem Mudschtahid seiner Wahl zu richten.
Insgesamt blieb in der islamischen Rechtssprechung eine gewisse Vielfalt erhalten, die wiederum durch einen Ausspruch Mohammeds gerechtfertigt erscheint: „Die Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten meiner Gemeinde ist ein Segen Gottes [Allahs].“ (nach 8: S. 117).
Die Sunniten erkennen vier Rechtsschulen an: die hanafitische, hanbalitische, malikitische und schafiitische (vgl. Yves Thoraval: Lexikon der islamischen Kultur). Im Irak gründete der Theologe Abu Hanifa (gest. 767) die erste Rechtsschule. Sein Schüler as-Saibani baute sie in der zweiten Hälfte des 8. Jhts. aus. Auf ihr beruhten das Rechtssystem der Abbasiden, Seldschuken und Osmanen. Heute herrscht diese Rechtsschule in der Türkei und in den zentralasiatischen Republiken vor.
Auf Malik Ibn Anas (ca. 711-796) geht die Schule in Medina zurück, die sich stark mit der Sunna beschäftigte und die Hadithen rechtsbezogen sammelte und auswertete. Malik zog jedoch persönliches Urteil und Analogieschluss dem Hadith vor. Dieser Richtung folgen bis heute die Muslime Nord- und Westafrikas. Ibn Rushd war Rechtsgelehrter in dieser Tradition, wie oben deutlich wurde.
Asch-Schafii (767-820) studierte in Medina und Bagdad und lehrte in Alt-Kairo. Er schuf die vorgenannten theoretischen Prinzipien islamischer Rechtsfindung. Er akzeptierte den Konsens der Gelehrten, ohne ihm Vorrang einzuräumen. Heute wird diese Rechtsschule in Indonesien und Ostafrika beachtet.
Die vierte und gleichzeitig dogmatischste und puristischste der anerkannten Rechtsschulen gründete der konservative Hadith-Gelehrte Ahmad Ibn Hanbal (gest. 855). Als Gegner der spekulativen Theologie (siehe unten) verwarf er persönliches Urteil und Analogieschluss und bestand auf einer wörtlichen Auslegung der Schriftgrundlagen. Dieser Weg war bis zum 14. Jht. in Syrien und im Irak verbreitet. Größter Vertreter war der Theologie Ibn Taimija (gest. 1327), dessen Denken Ende des 18. Jhts. von der Bewegung der Wahhabiten aufgegriffen wurde, deren Lehre noch heute in Saudi-Arabien maßgeblich ist.
„Trotz zahlreicher Differenzen in rechtlichen und rituellen Fragen anerkennen die vier Schulen einander doch als rechtgläubig und respektieren sich gegenseitig als ‚die Leute der Tradition und der Gemeinschaft’ … kurz: als Sunniten.“ (Heinz Halm: Der Islam, S. 45) Nur die gegenseitige Anerkennung der Rechtsschulen von Sunniten und Schiiten scheiterte immer wieder an Eiferern beider Seiten.
Die Scharia lässt „keine letztgültige Unterscheidung zwischen Religion und Moral, zwischen göttlichem Recht und Ethik zu. Alles wird als direkt dem Gebot Gottes entspringend gesehen …“ (8: S. 118) Koran und Hadith werden deshalb als unfehlbare Quellen auch der Rechtssprechung angesehen, weil die menschliche Vernunft unvollkommen und unfähig sei, aus eigenem Vermögen die wahre Natur Gottes oder überhaupt jegliche Wirklichkeit zu begreifen. Nach islamischer Auffassung kann der Mensch Gut und Böse nur durch göttliche Offenbarung mittels der Propheten absolut erkennen. „By Divine Providence … – Durch göttliche Vorsehung gab es seit jeher eine Abfolge solcher Propheten … Die diesen Propheten gewährten Offenbarungen waren alle im Grunde identisch, sie bildeten aber eine sich allmählich entwickelnde Reihe, die an die Stufen der menschlichen Entwicklung angepasst war. Jede von ihnen erweiterte, modifizierte und abrogierte jeweils die vorhergehenden Offenbarungen. Der Koran ist die abschließende Offenbarung und enthält daher die endgültigen und vollkommensten Lösungen für alle Fragen von Glaube und Verhalten.“ (H. A. R. Gibb: Mohammedanism, S. 62)
„Law in the eyes of the Muslim scholars … – In den Augen der muslimischen Gelehrten war Recht … der praktische Aspekt der religiösen und sozialen Lehre, die Mohammed verkündigte. Für die frühen Muslime gab es die Unterscheidung zwischen ‚rechtlich’ und ‚religiös’ kaum oder gar nicht. Im Koran finden sich diese beiden Aspekte nebeneinander oder besser gesagt miteinander verwoben, ebenso im Hadith … Schließlich wurden sie mit relativen Begriffen unterschieden: ‚ilm – positives Wissen’, als Bezeichnung für Theologie (ohne Ausschluss von Gesetz), und ‚fiqh – Verstehen’, als Bezeichnung für Recht (das auf Theologie beruht) … Die Verbindung zwischen Gesetz und Religion, wie sie von Mohammed eingeführt und von seinen Anhängern übernommen wurde, überdauerte in allen nachfolgenden Jahrhunderten.“ (11: S. 61)
Zwar befasst sich das Recht im eigentlichen Sinn mit den Handlungen, die ausdrücklich verboten (haram) sind, doch entwickelten die muslimischen Gelehrten in den ersten Jahrhunderten ein kompliziertes Schema von Rechtsvorschriften, das den moralischen Perfektionismus früher muslimischer Gemeinden und die Erfordernisse der expandierenden muslimischen Gemeinschaft vereinte (vgl. 8: S. 117f.)
„Die Bücher des fiqh unterteilen das menschliche Verhalten nach fünf Kategorien … Handlungen, die geboten, empfohlen, rechtlich gleichgültig belassen, unerwünscht oder verboten sind. Die Formulierung schießt die ausdrückliche Ablehnung der von den Mutaziliten vertretenen Sichtweise ein, nach der die moralische Welt in die bipolaren Kategorien von Gut und Böse eingeteilt werden kann.“ (8: S. 117)
Muslime sollen sich eben nicht auf das natürliche Gewissen oder eine philosophisch begründete Ethik verlassen, sondern müssen sich an das geoffenbarte Gesetz halten und dabei zusätzlich komplizierte Abstufungen des Verbindlichkeitscharakters von Geboten und Verboten beachten:
„1. Obligatorisch, erforderlich …: Handlungen, ‘für deren Unterlassung oder Vernachlässigung man bestraft werden sollte (sowohl in dieser Welt wie im Jenseits) und für deren Begehen man belohnt wird’ … individuelle Pflichten wie Gebet … kollektive Pflichten wie … Teilnahme am Jihad …
2. Geächtet oder verboten …: Handlungen, ‘auf deren Begehen Strafe steht und … für deren Unterlassung man Lohn erhält’. Die Strafe wird für gewöhnlich in dieser Welt gemäß dem islamischen Recht verhängt … Die Belohnungen für die Enthaltung werden im Paradies vermutet.
3. Empfohlen …: Handlungen, die löblich, aber nicht obligatorisch sind, ‘für deren Begehen es Lohn, für deren Unterlassung es jedoch keine Strafe gibt’ … barmherzige Taten … über die geforderten hinausgehende Gebete und Fastenzeiten sowie fromme Taten …
4. Unerwünscht oder verhasst … ‘Handlungen, für deren Begehen es keine Strafe, für deren Unterlassung es jedoch Lohn gibt’. Über diese Kategorie besteht weithin Uneinigkeit, aber einige Autoritäten würden hierzu die Scheidung zählen, die zwar durch einseitige männliche Willenserklärung gestattet ist, vom Propheten aber abgelehnt wurde.
5. Erlaubt, aber moralisch gleichgültig …: ‘Handlungen, für deren Begehen oder Unterlassen es weder Lohn noch Strafe gibt.’“ (8: S. 118f.)
Daraus erklärt sich, dass in der muslimischen Gemeinschaft die Rechtsfindung eine so herausragende Stellung einnimmt, und dass Detailfragen über das richtige Handeln der Islamgläubigen oft durch ein Rechtsgutachten (Fatwa) entschieden werden.
IV. Islam und Philosophie
Weiteren Aufschluss über den Vernunftgebrauch im Islam kann insbesondere die von Muslimen entwickelte Philosophie liefern. Dabei wurden die philosophischen Argumentationen immer auch auf die islamische Offenbarung angewandt und mit ihr in Übereinstimmung gebracht. Der wichtigste Anstoß kam aus der Philosophie und Medizin der Griechen. Zu Beginn des 9. Jhts. dominierte in den Provinzen Syrien, Irak und Ägypten die hellenistische Kultur. Bagdad wurde zur Hauptstadt der Dynastie der Abbasiden (750-1258), welche die Omaijaden ablösten und der islamischen Kultur eine Blütezeit bescherten (vgl. 9).
In Bagdad wurden viele griechische Schriften ins Arabische übersetzt. Erste muslimische Theologen verwendeten die griechische Methode der Argumentation für ihre Dispute. Nach der ersten Begegnung mit dem christlich-hellenistischen Denken entwickelten muslimische Theologen beim Versuch, die Gottheit des Koran mit dem Gott der Philosophen zu versöhnen, einen immer ausgeklügelteren Diskurs und hochspekulative Gedankengebäude.
Zur gleichen Zeit entstand dort die esoterische und als ketzerisch betrachtete Lehre der Ismailiten (Siebenerschiiten). Sie betont die Dualität von „Offensichtlichem“ und „Verborgenem“ in den offenbarten Schriften. Nur die Eingeweihten würden die Wahrheit kennen. Die Bewegung bekam einen militanten Charakter und verbreitete sich als revolutionäre Geheimorganisation auch in andere Länder (vgl. 9). Die Ismailis entwickelten ein hermeneutisches [auf die Textauslegung gerichtetes] System, wonach „die wörtlichen oder exoterischen Bedeutungen des Koran vielen zugänglich seien, wohingegen die ‚inneren’ oder esoterischen Bedeutungen nur wenigen bekannt seien. Zum Beispiel interpretierten ismailitische Autoren die koranischen Beschreibungen von Himmel und Hölle für gewöhnlich so, dass diese sich eher auf Seinszustände als auf tatsächliche Orte der Glückseligkeit oder Qual bezogen. Die wahre Bedeutung der Schrift war dem Imam und den von ihm eingesetzten … Missionaren bekannt.“ (8: S. 89)
Der zeitgenössische persische Arzt und Universalgelehrte Ibn Sina (latinisiert: Avicenna; 979-1037) legte z. B. zum Ärger konservativer Theologen dar, „Gott habe Kenntnis von allgemeinen Dingen, nicht aber von Einzelheiten“ (8: S. 88) Philosophische Werke von Avicenna und sein „Kanon der Medizin“ wurden im 12. Jht. im spanischen Toledo ins Lateinische und Hebräische übersetzt und übten im europäischen Mittelalter großen Einfluss aus. (Im Zuge der Reconquista nahmen die Christen im Jahr 1085 Toledo ein, wo viele muslimische und jüdische Gelehrte lebten. In der Folgezeit wurden viele Werke vom Arabischen ins Lateinische und ins Hebräische übersetzt.) Wie auch Ibn Rushd rund 150 Jahre später war Ibn Sina sozusagen geistiger Wegbegleiter der Ismailiten. „Für Ibn Rushd muss das gewöhnliche Volk den Koran in seinem wörtlichen oder exoterischen Sinn annehmen, damit sie nicht zu kufr (‚Unglauben’) verleitet werden, während die Philosophen viel mehr Ermessensspielraum bei der Auslegung der wahren Bedeutung der heiligen Schriften haben … Es gilt als allgemein akzeptiert, dass der Einfluss von Ibn Rushd im mittelalterlichen Westen größer war als in der muslimischen Welt.“ (8: S. 89)
Die herrschende Meinung unter den Sunniten entschied sich jedoch, „den Blick auf Gottes Gebote zu richten, statt sich in Spekulationen über sein Wesen zu ergehen“ (8: S. 87) „Für die sunnitische ulama [Gemeinschaft der Gelehrten] … steht (es) den Menschen nicht an, sich in Spekulationen über das Wesen Gottes zu ergehen. Vielmehr ist es ihre Pflicht, seinen Geboten zu gehorchen. In ihrer radikalsten Formulierung führt die Doktrin dazu, dass die menschengemachten Gesetze keine sie tragende Autorität besitzen. Nur Gottes Gesetze, wie sie in der Shar’ia verkörpert sind, können Gehorsam einfordern … Frühe theologische Debatten kreisten um Fragen wie den Status von Sündern, den freien Willen und die Prädestination, göttliche Gerechtigkeit sowie die anthropomorphen Eigenschaften, die Gott im Koran zugeschrieben werden.“ (8: S. 82f.)
„Die als Mu’tazila bekannte Gruppe von Theologen, die für die Doktrin vom ‚geschaffenen Koran’ eintrat, bediente sich in der Debatte eines rationalistischen Argumentationsstils, der von den griechischen Philosophen beeinflusst war.“ (8: S. 85). Diese rationalistische Richtung wurde in der ersten Hälfte des 9. Jhts. vom Abbasidenkalif unterstützt, bis dessen Nachfolger eine politische Kehrtwendung vollzog. Ahmad Ibn Hanbal hatte unter dem vormaligen Kalifen trotz Gefängnis und Prügelstrafe der Doktrin vom „geschaffenen Koran“ widersprochen. Er wurde zum Held der Gegenbewegung zu den Mutaziliten. Einen Kompromiss zwischen Rationalisten und Traditionalisten leitete Abu’l Hasan al-Ash’ari (873 – 935), ein früherer Mutazilit ein. Er näherte sich der konservativeren Dogmatik an, die inzwischen von den Hanbaliten getragen wurde, behielt aber seine griechische Argumentationsmethode bei. Er „bestand zusammen mit seinen Anhängern darauf, dass der Koran ungeschaffen sei und Gott, wie im Koran dargestellt, Vorwissen vom menschlichen Handeln habe … die Ash’aris waren zuversichtlich, mit dieser Lehre das Schöpfungsmonopol Gottes und damit seine Einzigeinheit bewahren zu können … Für die Ash’aris ist Gott letzten Endes der menschlichen Vernunft nicht zugänglich. Gott gibt sich nur durch die Offenbarung zu erkennen, und die Begriffe, in denen er sich offenbart (dazu gehören auch sein Thron, seine Hände usw.), müssen akzeptiert werden, ’ohne nach dem Wie zu fragen’ – bila kaif … Jahrhundertelang dominierte die Theologie der Ash’aris das, was später als sunnitscher Islam bekannt wurde … Im allgemeinen weist eine dezentralisierte religiöse Autorität eine konservative Grundtendenz auf (vergleiche den amerikanischen Protestantismus), denn ohne den Kult um ein göttlich inspiriertes Oberhaupt gewinnt der Text eine alles entscheidende Bedeutung, und auch wenn der Text selbst für göttlich gehalten wird, folgt die Auslegung in aller Regel den sicheren, ausgetretenen Pfaden.“ (8: S. 86f.)
Die von Aschari geprägte, auch Kalam genannte philosophische Theologie im sunnitischen Islam war ab dem 11. Jht. für einige Jahrhunderte vorherrschend. Daneben existierte aber der Hanbalismus weiter. Eine Weiterentwickung des Kalam leistete Abu Hamid Muhammad al-Ghazali (im mittelalterlichen Europa Algazel genannt; 1058-1111). Geboren in Ostiran, studierte er in Persien Recht und Theologie und wurde Professor an der vom Seldschukenwesir in Bagdad gegründeten Nizamiya-Universität. Er schloss sich dem Bestreben an, dem Einfluss der hellenistisch geprägten muslimischen Philosophen sowie dem der Schiiten und Sekten entgegenzuwirken. Er studierte Kopien der Werke von Al-Farabi (um 872 – 950, Begründer der Philosophie im Islam, ab etwa 900 in Bagdad wirkend) und von Ibn Sina, machte sich selbst die aristotelische Logik zu eigen, um schließlich die muslimischen Philosophen mit seinem Werk Die Inkohärenz der Philosophen zu widerlegen. 1095 zog er sich zurück, wandte sich dem Sufismus zu und begab sich auf Wanderschaft. Ab etwa 1100 leitete er in seiner Heimatstadt eine Sufi-Gemeinschaft, zwischendurch lehrte er wieder an der Universität. In dieser Zeit schrieb er seine Hauptwerke Die Wiederbelebung der religiösen Wissenschaften und Die Befreiung vom Irrtum. In ihnen lehnte er die Möglichkeit ab, Wahrheit durch intellektuelle Gewissheit der Philosophie erlangen zu wollen. Letztere könne nur Hilfsmittel einer spekulativen Theologie sein, die aber auf dem muslimischen Glauben und Gesetz beruhen müsse. Ghazali verhalf dem Islam zu einer Einheit von Theologie, Recht, Philosophie und Mystik. Der Theologe sei Kopf, der Philosoph Verstand, der Sufismus das Herz, das Recht der handelnde Arm in der moslemischen Morallehre. Durch sein Beispiel verschaffte er dem Sufismus einen Platz im orthodoxen sunnitischen Islam. Ibn Rusd (Averroes) schließlich schrieb als Aristoteliker mit Die Inkohärenz der Inkohärenz eine Widerlegung der Philosophiekritik Ghazalis. Ghazalis Werk Wiederbelebung prägte wiederum Hasan al-Banna (1906-1949), den Gründer der „Muslimbruderschaft“ (nach 9, vgl. auch W. Montgomery Watt: Kurze Geschichte des Islam, S. 113).
Aus nichtmuslimischer Sicht interessiert, dass die muslimischen Denker, als sie die Philosophie in die Theologie einbrachten und die logische Denkweise auch auf die Schriftgrundlagen des Islam anwandten, auf Widersprüche stießen. Sie fühlten sich aufgerufen, die auch auf theologischem Gebiet empfundenen Widersprüche durch philosophische Spekulation zu versöhnen und für die Ungereimtheiten den Verstand befriedigende Erklärungen zu finden. Die Frage, ob Mohammeds Botschaft und sein Reden und Handeln als ihr Verkünder überhaupt von Gott inspiriert waren, lag freilich außerhalb ihrer Denkmöglichkeiten.
Bei den offensichtlichen ungelösten theologischen Problemen handelte es sich teilweise um Fragen, die zuvor auch im Christentum eine besonders eingehende Behandlung und nicht immer geglückte Lösungen erfahren hatten. In ihrem anerkennenswerten Unterfangen lieferten auch die muslimischen spekulativen Theologen manchmal mehr, manchmal weniger überzeugende Antworten auf berechtigte Fragestellungen.
Ein Problemfeld betraf die Fragen nach der Vorherbestimmung und dem freiem Willen. Die Mutaziliten betonten Gottes Gerechtigkeit und folgerten daraus, dass er nicht Menschen zu Höllenqualen verdammen konnte, wenn sie nicht für ihre Taten verantwortlich waren. Denn wie konnte Gott [Allah] nach den Worten des Koran Menschen irreleiten, sie zu schlechten Taten und zum Unglauben bestimmen und sie dann für diese Verfehlungen mit der Hölle bestrafen? Sie bestanden daher auf dem freien Willen. Dabei versichert der Koran stellenweise, dass der Mensch für seine Taten verantwortlich ist, legt jedoch meist nahe, dass das menschliche Handeln vorherbestimmt ist. Mohammeds Aussprüche unterstützen einseitig die Auffassung von der Vorherbestimmung.
Die Mutaziliten führten an, dass Gott [Allah] gnädig und barmherzig sei und nichts als das Beste für seine Geschöpfe tue. Ohne ihm die Allmacht abzusprechen, unterschieden sie zwischen seinem Willen und seiner Bestimmung. Es sei falsch, ihn mit dem Bösen in Verbindung zu bringen. Deswegen sei der Mensch der Urheber seiner guten und schlechten Taten, seines Glaubens oder Unglaubens; Gott [Allah] gebe ihm Kraft, frei und ungebunden zu wählen. Die Taten, die Gott nicht befohlen hatte oder die er verboten hatte, seien nicht von Gott gewollt, sondern vom Menschen. Damit gaben diese Philosophen dem Menschen die volle Verantwortung und verneinten gleichzeitig für Todsünden eine zeitliche Begrenzung der Höllenstrafe und die Möglichkeit von Mohammeds Fürsprache. (vgl. Alfred Guillaume: Islam, S. 131ff.)
Einen Moslem, der eine schwere Sünde wie Ehebruch begangen hatte, sahen sie in einer Zwischenstellung zwischen Gläubigem und Ungläubigem; sie sprachen ihm das Moslemsein nicht ab. Der Glaube konnte in ihrer Sicht einmal schwächer, einmal stärker sein, wie nach Verfehlungen oder nach Reue und Besserung. Das endgültige Urteil, ob ein Sünder noch Gläubiger sei, überließen sie Gott [Allah] beim Jüngsten Gericht.
Sie reinigten den Gottesbegriff von allen anthropomorphen [auf die menschliche Gestalt bezogenen] Vorstellungen, wie, Allah habe Hand und Augen. Sie sprachen sogar den göttlichen Attributen im Koran den Ewigkeitscharakter ab, der nur auf Gott [Allah] selbst zutreffen sollte. Somit entfiel auch die im Koran gegebene Aussicht, dass der Gläubige im Paradies Gott [Allah] zuweilen sehen könne. Ebenso war der Koran für sie in der Zeit geschaffen, denn ewig war nur Gott [Allah] selbst. Oder wie konnte der Urkoran ungeschaffen ewig existieren, wenn in ihm die Worte Moses’ und andere historische Geschehnisse wiedergegeben werden?
Die bald aufkommenden Gegenansichten zur Theologie der Mutaziliten setzten sich schließlich durch und blieben bis heute in der Hauptströmung des sunnitischen Islam vorherrschend: Die Lehre von der Prädestination (Vorherbestimmung) konnte sich auf zahlreiche Aussprüche Mohammeds stützen, die allerdings in einem unaufgelösten Spannungsverhältnis zu jenen Koranpassagen stehen, welche die Verantwortung des Menschen bekräftigen. Der Glaube an die Unerschaffenheit des Koran überdauerte. Gott [Allah] war in seinem Handeln völlig frei und nicht durch irgend etwas, und sei es Gerechtigkeit, eingeschränkt oder verpflichtet. Ebenso ist seine Allmacht uneingeschränkt, und alles, was geschieht, wird in diesem Augenblick von Allah geschaffen (Okkasionalismus). Was als Naturgesetze erscheint, ist nur Allahs Gewohnheit; er ist nicht an sie gebunden. Diese Auffassung wurde von Aschari begründet und von Ghazali übernommen.
Als ketzerisch wurden ferner die Ansichten der Mutaziliten verurteilt, dass sich die Einstufung als gut oder böse aus der Sache selbst ergibt, nicht erst aus den Worten Gottes, und dass Gott in seiner Offenbarung bei der Unterscheidung von Gut und Böse notwendiger Weise der Vernunft folgen müsse (vgl. 13: S. 130-133).
Ein Versuch, in diesem Meinungsstreit zu entscheiden, könnte beinhalten, dass den Mutaziliten nur auf folgende Weise widersprochen wird: Für keine Seele dauert die Höllenqual ewig, weil eine Verdammung eines Teiles der Geschöpfe als ewig fortgesetzter Endzustand der Überzeugung widerspricht, dass Gott die Liebe ist, alle Geschöpfe erretten und zur Seligkeit führen will und dazu durch seine Weisheit auch Wege findet und durch seine Allmacht die Mittel schafft, auch wenn er den freien Willen beachtet. Gleich wie lange es dauert, bis sich die Wesen zur Entscheidung für Gott bewegen lassen und den Weg zu ihm gehen – irgendwann wird Gottes Bemühen bei allen seinen Geschöpfen von Erfolg gekrönt sein.
Bestimmte Seelen erhalten in einem bestimmten Stadium mit der menschlichen Gestalt Ichbewusstsein, freien Willen und Lebenskraft, um nach diesem innerhalb ihrer Lebensbedingungen zu denken und zu handeln. Dieses Vermögen der Erdenmenschen hat nichts mit Gottes Schöpferkraft zu tun.
Gott bestimmt die Entscheidungen und Taten der Geschöpfe nicht vorher, er weiß sie nur im Voraus.
Gottes vollkommene Weisheit drückt sich innerhalb der Schöpfung durch eine weisheitsvolle Ordnung aus, die nur in dieser einen Form vollkommen ist. Gott hält selbst diese Ordnung, zu der auch Gerechtigkeit gehört, ein. Von ihr ist den Menschen nur der geoffenbarte Teil wissbar, und Gottes Ratschlüsse sind für die Wesen oft verborgen und wunderbar, aber immer vollkommen.
Die menschliche Vernunft ist Gottes vollkommener Ordnung nicht gleichzusetzen, sie ist nur ein schwaches Instrument, um diese zu erkennen und zu verstehen. Als Teil der Schöpfung ist sie ihr andererseits nicht entgegengerichtet.
Gott hat alles außer sich selbst geschaffen und hält dessen Bestehen in jedem Augenblick durch seinen Willen aufrecht. Er hat auch weisheitsvoll die Ordnungen gewählt, nach denen die Schöpfungswerke sich betätigen und zusammenwirken (Naturgesetze, Eigenschaften von Lebewesen). Das Geschehen ist auf verschiedenen Ebenen (harte Materie, Lebewesen, Psyche, Geist) an Gesetze gebunden. Von höheren Ebenen können Gesetze in niederere Ebenen einwirken. Ebenso kann Gott in gesetzmäßige Abläufe verändernd eingreifen, wenn es seinem weisheitsvollen Willen entspricht (Wunder). Es hängt letztlich von seiner Weisheit ab, und erfolgt daher nicht willkürlich, unstet oder chaotisch.
Gottes Allwissenheit ist wörtlich zu nehmen, auch wenn es das menschliche Vorstellungsvermögen endlos übersteigt. Auf hoher geistiger Ebene ist alles Information, die nicht verloren geht. Wie könnte denn Gott alles regieren, wenn er nicht vollkommen über alles Bescheid wüsste? Er würde dann, menschlich gesprochen, von (Fehl-)Entwicklungen überrascht werden, die er nicht voraussah oder nicht rechtzeitig bemerkte, und könnte nur noch unzureichend auf diese reagieren. All das würde selbstverständlich seiner Vollkommenheit widersprechen, und wäre mit der Annahme eines Schöpfergottes ebensowenig vereinbar wie mit der Tatsache, dass die wahrnehmbare Welt überhaupt existiert und nicht längst in Chaos und Zerstörung versunken ist.
Die Ereignisse im Leben Mohammeds wusste Gott von Ewigkeit voraus. Wenn Allah Gott ist, der Vergangenes, Gegenwärtiges und Zukünftiges gleichermaßen überblickt, macht es für ihn keinen Unterschied, ob der Koran, der sich mit diesen Ereignissen befasst oder z. B. Worte Moses’ wiedergibt, ewig unerschaffen existiert oder in der Zeit geschaffen wurde. Wenn Muslime den Koran als unerschaffen und ewig bezeichnen wollen, dann wohl deshalb, um seine Gültigkeit und Wahrhaftigkeit überzeugender behaupten zu können.
Man sieht, dass die damaligen vernunftbetonten, rationalistischen muslimischen Theologen (der Mutazila) in mehreren grundsätzlichen Punkten zu angemesseneren Auffassungen gelangten als andere. Wo auch sie weniger erfolgreich waren, kann man sie damit entschuldigen, dass die wahre Erkenntnis überirdischer (metaphysischer) Dinge durch Offenbarung oder durch Inspiration auf Grund der Verbindung mit Gott zustande kommt, diese Verbindung vor allem aus einem durch Liebe lebendigen Glauben entsteht, und im Islam die Liebe kein und schon gar nicht das höchste Gebot darstellt, und die religiösen Lehren ihr entgegen gerichtet sind.
Al-Aschari hatte seine dogmatischen Position in einem Glaubensbekenntnis mit 58 Punkten („Die Grundzüge der Ansicht der Traditionsgläubigen und Sunnatreuen“) ausgedrückt, das noch heute den sunnitischen Glauben aussagekräftig beschreibt. Mit Bezug auf die Fragen von Vorherbestimmung und Willensfreiheit heißt es darin beispielsweise: „14. Sie behaupten, dass es auf der Erde nichts Gutes und nichts Schlechtes gibt, außer was Allah will … 16. … dass Allah die schlechten Taten der Menschen schafft … 17. … dass Allah den Gläubigen hilft, ihm zu gehorchen, aber sich von den Ungläubigen zurückzieht … den Ungläubigen nicht gnädig ist, sie nicht rechtschaffen macht und sie nicht rechtleitet … dass Allah imstande ist, die Ungläubigen rechtschaffen zu machen … aber … nicht … will … sondern dass er will, dass sie ungläubig seien … sich von ihnen zurückzieht, sie in die Irre gehen lässt und ihre Herzen verhärtet. 18. Sie bekennen, dass das Gute und das Schlechte nach dem Ratschluss und der Bestimmung Allahs geschieht … 19. … dass sie nicht die Fähigkeit besitzen, sich selbst zu nützen und zu schaden, außer soweit Allah will … 33. … dass Gott … mit dem Schlechten nicht zufrieden ist, wenngleich er es will.“ (12: S. 131ff.)
Auch wer schwere Sünden begangen hat, bleibt Gläubiger, insofern er am Glaubensbekenntnis und an der Gebetsrichtung festhält; er kann gleichwohl Mohammeds Fürsprache erwarten; ihm wird nicht die Hölle in Aussicht gestellt, denn Vergebung oder Höllenstrafe liegen allein bei Allah; auch für ihn soll das Totengebet verrichtet werden (gemäß der Artikel 23., 26, 30., 47.)
Dazu gehört: „40. … dass man … hinter jedem Imam beten dürfe, sei er fromm oder sündhaft.“ und „28. … dass der Glaube aus Wort und Tat besteht und zunehmen und abnehmen kann, und sie behaupten weder, dass er geschaffen, noch dass er unerschaffen ist.“ (12: S. 134)
„53. dass die Sunna nicht durch den Koran aufgehoben wird.“ (12: S. 136) hält sich daran, dass Mohammed seine Botschaften gerade mit seinen Aussprüchen und Handlungen gültig erläutert hat.
Neuerungen und Neuerer werden abgelehnt: „21. … dass der Koran das Wort Allahs und unerschaffen ist … Wer die Lehre vertritt, dass der Koran erschaffen ist, oder wer das Urteil verschiebt, gilt ihnen als Neuerer … 37. … dass man den früheren Imamen der Religion zu folgen hat und dass man keine Neuerungen in der Religion einführen darf, die Allah nicht erlaubt hat … 58. … dass man sich von jedem, der zu Neuerungen auffordert, fernhalten und sich mit der Rezitation des Korans, dem Niederschreiben der … Hadithen und dem Studium des Rechts beschäftigen soll …“ (12: S. 133ff.)
Schon diese Glaubensartikel und mehr noch andere erwecken den Eindruck, dass die Ascharis offenbar aus den vielen Einzelaussagen des Korans (und der Sunna) kaum eindeutige, plausible und aussagekräftige Glaubenssätze ableiten konnten und sich dann jeweils sklavisch an den Wortlaut hielten und Formulierungen festlegten, welche über Rechtgläubigkeit und Ketzertum entscheiden sollten. Auch definierten sie in gewundenen Erklärungen, was sie zu einer bestimmten Frage nicht sagen wollten oder dass sie sich nicht festlegen wollten. Dies führte dazu, dass sie anthropomorphe Aussagen über Allah einfach so stehen ließen, wie dass er auf dem Thron sitzt, zwei Hände, zwei Augen und ein Gesicht, Wissen und Kraft hat und hört und sieht.
Den Besitzern der Bibel war es hingegen von jeher ein Begriff, dass die auch darin häufig vorkommenden vermenschlichten Aussagen über Gott, wie „Angesicht“, „Hand“, „hören“, „sehen“, „Zorn“, „Eifer“ usw., gleichnishaft und nicht wörtlich aufzufassen sind.
Noch weitere Aussagen aus Koran und Hadithen nahm Aschari wörtlich in den Glaubenskatalog auf, ohne nach dem „Wie?“ und „Warum?“ zu fragen: „Dass Allah am Jüngsten Tage mit den Augen gesehen wird“, „dass Allah sich dem Berg offenbart und ihn zu Staub gemacht hat, wodurch er (Moses) wissen ließ, dass er ihn nicht in dieser Welt, sondern im Jenseits sehen würde“; „dass Allah zum untersten Himmel hinabsteigt und sagt: ‚Bittet jemand um meine Verzeihung?’… “ (Artikel 22. und 36.)
Um 1000 n. Chr. wurde der auf Ascharis Lehren beruhende vorherrschende Glaubenskatalog unter dem Titel Fiqh Akbar II in 29 Artikeln niedergeschrieben. Das Wichtigste in einer Zusammenfassung [mit „Gott“ ist immer Allah gemeint]:
Allah entscheidet absolut über Gut und Böse, er ähnelt seinen Geschöpfen in keiner Weise, seine Rede ist unerschaffen, er hat Gesicht, Hand und Seele, aber keinen Körper. Dies gehört zu seinen Eigenschaften, die zu erforschen nicht zulässig ist. Was die aufbewahrte Schrift (Koran) betrifft, gilt eine gemäßigte Prädestinationslehre mit der Aussage, dass seine Niederschrift beschreibenden, aber nicht ausschlaggebenden Charakter habe. In der Begrifflichkeit der Prädestination ist früheres Undurchdachtes beseitigt, indem es heißt: Gott schuf den Menschen frei von Glauben oder Unglauben, dann gab er ihnen Gebote, und manche blieben ungläubig. Ursache ihrer Weigerung war, dass Gott sich von ihnen abwandte. Er zwingt keinen zum Glauben oder Unglauben. Die Menschen erwerben ihre Handlungen, obwohl Gott die Handlungen erschafft und mit seinem Willen verursacht. Wer eine Todsünde begeht, gilt nicht als Ungläubiger und wird nicht vom Glauben ausgeschlossen. Weder wird bestritten, dass er in die Hölle kommen kann, noch wird behauptet, dass er für immer darin bleibt. Es ist Gottes Willen überlassen, ob er einen reuelosen Sünder bestraft oder ihm vergibt. Die Fürsprache des Propheten für Gläubige mit schweren Verfehlungen gehört zum Glauben. Die Gläubigen werden im Paradies mit ihren körperlichen Augen und aus der Nähe Gott sehen. Alle Koranverse sind Gottes Rede und gleichermaßen hervorragend und großartig. Manche treten jedoch für die Rezitation oder im Gehalt hervor, wie z. B. der Thronvers. Die Himmelsreise des Propheten ist Tatsache. Die Erscheinung des Anti-Christ, die Herabkunft Jesu und die anderen, in der echten Tradition beschriebenen Zeichen der Endzeit werden sicherlich stattfinden. (Nach 13: S. 135f.)
Soweit einige wichtige sunnitische Glaubensinhalte, die in der Auseinandersetzung mit Philosophen entstanden und bis heute überdauerten. Ein nichtmuslimisch Religiöser kann keinen dieser Glaubensartikel bestätigen oder gutheißen, außer, dass Gott nicht zum Glauben oder Unglauben zwingt, und dass der Höllenaufenthalt nicht unbedingt ewig dauert. Allerdings gehören diese beiden Aussagen gar nicht eindeutig zum islamischen Glauben, weil diesem gemäß für die Ungläubigen der Höllenaufenthalt doch ewig dauert und Allah einen Teil der Menschen zum Unglauben vorherbestimmt hat. Die widersprüchlichen Aussagen zu Willensfreiheit und Prädestination in Koran und Sunna bleiben als Glaubensartikel erhalten: Manche blieben nach Erhalt der Offenbarung ungläubig, weil Allah sich von ihnen abwandte; aber Allah zwingt nicht zum Unglauben (er verursacht den Unglauben nur durch Abwenden).
In seiner Frühphase, als er Universitätsprofessor war und mit der Logik argumentierte, griff Al-Ghazali die muslimischen Philosophen an und wies ihnen „Inkohärenz“ [mangelnden Zusammenhang, vielleicht auch mangelnde Folgerichtigkeit und mangelnde Geschlossenheit ihres Denksystems] in der Religionsauslegung nach. Ihm ging es freilich um einen erkenntnistheoretischen Methodenstreit hinsichtlich der Metaphysik, während hier wieder interessiert, ob seine Argumentationen zu einem theologisch plausiblen Ergebnis führten oder nicht. Meine Einschätzung drückt sich in folgender Einteilung der sinngemäß wiedergegebenen programmatischen Kapitelüberschriften seiner Inkohärenz aus:
- Die in Frage stehende Behauptung trifft zu:
3) Die Behauptung, dass Gott die Welt erschaffen hat, ist bei ihnen nur eine Ausflucht.
4) und 5) Sie können nicht beweisen, dass die Welt durch einen Schöpfer gemacht wurde, und dass nicht zwei Götter nebeneinander existieren können.
6) Dass sie die göttlichen Attribute bestreiten, ist nichtig.
9), 11) und 12) Sie können nicht zeigen, dass das erste Wesen [Gott] unkörperlich ist, von etwas außer ihm selbst Wissen hat, und seine Wesenheit kennt.
10) Dass die Welt einen Schöpfer und eine Ursache hat, können sie nicht beweisen.
18) Sie behaupten, die Menschenseele sei ein allein fortdauerndes dinghaftes, stoffliches Wesen (Substanz), ohne eines Körper zu bedürfen, und ohne dass etwas Sonstiges Zufälliges hinzutritt (Akzidens). [Folglich ist an der Auferstehung beim Jüngsten Gericht nur die Seele und nicht auch der Körper beteiligt.]
19) Sie behaupten die Unmöglichkeit der Auslöschung menschlicher Seelen.
20) Nichtig ist, dass sie die körperliche Auferstehung zu Seligkeit mit körperlichen Vergnügen im Himmel oder zu Pein mit körperlichen Schmerzen in der Hölle bestreiten.
- Das Gegenteil der in Frage stehenden Behauptung trifft zu:
1) und 2) Dass die Welt keinen Anfang und kein Ende habe, ist eine leere Behauptung.
13) Dass das erste Wesen [Gott] kein Wissen von Einzelheiten habe, ist eine nichtige Behauptung.
16) Ihre Behauptung, dass die Seelen im Himmel um alle Einzelheiten wissen, ist nichtig.
17) Dass es unmöglich sei, dass die gewohnte Ordnung der Dinge (d. h. die Naturgesetze) einmal unterbrochen oder beendet werde, ist eine nichtige Behauptung.
- Nicht zuordenbar:
7) und 8.) Ihre Behauptung, dass das erste Wesen [Gott] nicht in Gattung und Art unterteilt ist und keine Wesenheit (Essenz) besitzt, ist nichtig.
14) Ihre Behauptung, der Himmel sei ein Tier, das sich im Gehorsam gegen Gott im Kreis dreht.
15) Was sie über den Zweck der Himmelsbewegung sagen, ist nichtig.
Man sieht, dass dieser Philosophenstreit sehr abgehoben daherkommt, indem er sich ganz um Erkenntnistheorie dreht, dass aber die von Ghazali so spitzfindig kritisierten Kollegen die Mehrzahl (11 von 16) der plausiblen religiösen Auffassungen auf sich vereinen können. Ob sie diese dann nicht philosophisch zwingend ableiten konnten, spielt nur für die erkenntnistheoretische Debatte eine Rolle, tut aber ihrem praktischen Wert für Glaubenszwecke keinen Abbruch. Auffällig ist andererseits, dass sie sich für diese überzeugenden Glaubenslehren in ihren Auslegungen zuweilen weit vom Wortlaut von Koran und Sunna entfernen mussten.
Ghazali hielt allerdings seine theoretische Position nicht durch und zog sich schließlich aus dem Philosophenstreit zurück, indem er sich der mystischen Erkenntnis durch den Sufismus zuwandte.
Der deutsche Konvertit Murad Wilfried Hofmann, Jurist und Diplomat a. D., schließt sich der Entwicklung von den Mutaziliten über die Aschariten hin zum Sufismus des Ghazali an. Er skizziert diesen Weg so [islamisch bedingte Rechtsschreibung von mir angepasst]:
„Die ersten islamischen Philosophen nahmen … die Existenz Gottes als ebenso evident hin wie die Authentizität der koranischen Offenbarung … Im Zentrum ihres Denkens standen also die Eigenschaften Allahs und das Weltbild, das sich aus dem Koran herleiten lässt … Was die Mutaziliten untereinander verband, war weniger eine gemeinsame Doktrin als eine gemeinsame Methodik: die Anwendung von Vernunft (kalam) zur Auflösung des Allegorischen im Koran. Dies begann zunächst mit dem Versuch, darzulegen, dass die koranischen Lehren der menschlichen Vernunft nicht widersprechen. Bald aber schon entwickelten die Mutaziliten eine Naturphilosophie, an welcher nun der Koran gemessen wurde!
Zu diesem Sündenfall menschlicher Hybris kam es aufgrund der Annahme, dass das gesamte Sein vernünftig und daher auch vernunftorientierter Erkenntnis zugänglich sei. Warum sollte die Auflösung aller Welträtsel nicht möglich sein, fragten diese islamischen Scholastiker, wo doch Allah die Vernunft schlechthin ist, somit also auch Seine Schöpfung erkennbar vernünftig sein müsse? … (Es) postulierten die Mutaziliten demnach eine Vernunfttheologie, welche die koranische Offenbarung zunehmend überlagerte und menschliche Logik zum obersten Richter über das Geoffenbarte werden ließ … Für sie gab es nichts Dunkles, Ambivalentes, Allegorisches mehr. Keine Frage, der sie nicht durch logische Deduktionen aus abstrakten Begriffen verdächtig klare, einfache Antworten gegeben hätten.“ (Murad Wilfried Hofmann: Zur Rolle der islamischen Philosophie, S. 16f.) Hofmann scheint also Ersteres zu schätzen und Letzteres abzulehnen.
„Die sehr zahlreichen Koran-Aussagen, welche einen solchen freien Willen in Frage stellen, diskutierten die Mutaziliten einfach hinweg (vgl. dazu nur Koran 6:49 und 125, 7:178 und 186, 14:4, 17:97, 35:8 und 11, 39:62)“ (14: S. 18) Von Vernunft geleitet, bejahten die Mutaziliten den freien Willen. Notgedrungen mussten sie daher über entgegen stehende Koranstellen hinweg diskutieren, sie hatten schließlich nicht die geistige Freiheit, sie für falsch zu erklären. Doch warum sollte Allah, wenn er doch Gott sei, die Menschen nicht mit freiem Willen ausgestattet haben? Wenn der Koran den freien Willen verneint, muss es erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob die Botschaft überhaupt von Gott kommt.
„Aus ihrer Definition, dass Gott reiner Geist sei, folgerte die Mutazila die Unmöglichkeit leiblicher Auferstehung des Menschen.“ (14: S. 18) Bei Gott ist zwar nichts unmöglich, erfolgt aber alles nach vollkommener Weisheit, und mit dieser wäre eine leibliche Auferstehung und ewige Fortexistenz im Fleisch schlecht vereinbar.
„Desgleichen überzeugte sie sich ‚logisch’ davon, dass der Koran von Allah in der Zeit geschaffen worden sei.“ (14: S. 18) Warum muss es mit dem Koran überhaupt mehr auf sich haben als das Offensichtliche, dass er durch die jahrelang erfolgten Botschaften und deren Niederschriften in dieser Form zustande kam?
Hofmann weiter: „… waren sie [die Mutaziliten] einer teuflischen Versuchung unterlegen, indem sie – wie so viele vor und nach ihnen – übersehen hatten, dass Gottes [Allahs] Vernunft und die des Menschen zweierlei sind. In ihrer Anmaßung, dem Menschen metaphysische Erkenntnisfähigkeit zuzuerkennen, hatten sie sich über die fundamentale Warnung hinweggesetzt, welche in Sura 3, Vers 7 des Koran verankert worden ist: ‚… Darin gibt es eindeutige Verse … und andere mehrdeutige … Aber niemand weiß es wirklich zu deuten außer Allah.’ [siehe oben Kapitel Koran] …“ (14: S. 20)
Zwar ist die menschliche Erkenntnisfähigkeit bezüglich metaphysischer Wahrheiten unzureichend, das heißt aber noch lange nicht, dass man religiöse Lehren gleich welcher Herkunft nicht mit dem Verstand prüfen soll. Der Grund ist, dass Gott einen Gegner hat, welcher falsche religiöse Lehren verbreitet. Im Islam wird dieses biblische Glaubenselement natürlich vordergründig, jedoch in verwässerter Form wiederholt. Satan sei ein „offenkundiger“ Feind, heißt es im Koran immer formelhaft (2;208, 6;142, 17;53), er erscheint daher fast als harmloser Kumpel, dessen Einflüsterungen der Gläubige wegen der Offenkundigkeit erkennt und abwehrt. Und wenn er ihnen doch einmal gefolgt ist, tilgt er seine Verfehlung sogleich durch rituelle Waschung und Ritualgebet.
„Und so du den Koran liesest, so nimm deine Zuflucht zu Allah vor dem gesteinigten Satan. Siehe, keine Macht hat er über die, welche gläubig sind und auf ihren Herrn vertrauen; siehe, seine Macht reicht nur über die, welche sich von ihm (Allah) abkehren [Apostaten] und ihm (Allah) Gefährten geben [Poytheisten, Christen].“ (16;98-100)
Hingegen warnt die christliche Frohbotschaft vor dem Satan, dem gefallenen Engel Luzifer, als listiger Schlange (1.Mos 3,1-2; Offb. 12,9,14,15), als Drachen mit unersättlicher Wut (Offb. 12,3, 4, 16, 17; 20,2) und als hungrig herumstreifender Löwe (1.Petr 5,8).
Desgleichen wird, den Islam nicht anzunehmen, im Koran wiederholt als „offenkundiger“ Irrtum bezeichnet und auf die theologische Selbstverständlichkeit verwiesen, dass sich beim Jüngsten Gericht herausstellen wird, wer im Irrtum war und wer recht hatte. Sich darauf zu berufen, zeigt aber bei der Weitergabe des Glaubens die Schwäche der eigenen Überzeugungskraft auf (Mohammeds anfängliche Situation in Mekka). „Sprich: ‚Er ist der Erbarmer; wir glauben an ihn und vertrauen auf ihn. Und ihr werdet erfahren, wer in offenkundigem Irrtum ist.’“ (67;29)
Da der menschliche Verstand Teil der Schöpfung, und die Schöpfung Ausdruck von Gottes weisheitsvollem Denken ist, ist eher anzunehmen, dass der menschliche Verstand in näherungsweiser Übereinstimmung mit der Schöpfung und somit mit der Weisheit Gottes angelegt ist, als im Widerspruch zu ihnen. Warum muss man dann von vorneherein („a priori“) davon ausgehen, dass der Koran ist, was er behauptet, und seine „fundamentale Warnung“ vor dem Nachdenken über ihn beachten? Doch Hofmann wird noch deutlicher:
„[Aschari] und seine Schule, deren Glaubensbekenntnis bis zum heutigen Tage maßgeblich geblieben ist, sorgten dafür, dass die islamische Philosophie wieder zur Magd der Religion wurde. Mehr noch: Unter Überwindung der griechischen Dialektik führte Al-Aschari die Metaphysik ad absurdum … Nach Al-Aschari ist Gott mit den Perzeptionsmöglichkeiten des Menschen alleine nicht zu erkennen. Gott ist für uns also nicht nur unvorstellbar; er ist für den Menschen ohne Offenbarung auch unwissbar!“ (14: S. 23f.) Aschari sprach anstelle von Naturgesetzen von „Gewohnheiten Allahs“. Nach der Schule Ascharis „ist das Problem des Freien Willens bzw. der Allmacht des gerechten Gottes logisch nicht auflösbar. Der Mensch hat mit diesem scheinbaren Widerspruch zu leben, ohne sich in oberflächlicher Deutung in das eine oder andere Extrem zu flüchten. Gott ist jedenfalls der, der bestraft, wen er will, und belohnt, wen er will; der rechtleitet und irreführt; der Gütige, der Allbarmherzige (Koran 1:3, 2:212, 3:26). Vor diesem Hintergrund und völlig übereinstimmend mit Sura 3, Vers 7 fasste Al-Aschari seine Lehre in Überwindung, ja in Negierung der Philosophie mit dem berühmten Satz zusammen, es gelte zu glauben ‚bi la kaifa wa la taschbih’ (ohne Nachforschung und ohne Vergleich). Er verkündete damit ein Manifest intellektueller Demut, an dem sich jeder Gläubige bis heute messen lassen muss.“ (14: S. 23f.)
Der bekannte deutsche Konvertit plädiert also allen Ernstes für ein Denkverbot in der Religion. Anstelle intellektueller Selbstabrüstung wäre in Religionsdingen jedoch eher Wachsamkeit vor dem Feind angebracht. Aber die Muslime sehen sich ja immer auf der sicheren Seite (siehe Kapitel über den Koran).
Sodann streift Hofmann frühe muslimische Versuche des Gottesbeweises:
„Bisher war ohne weiteres unterstellt worden, dass Gott existiert und dass er sich im Koran manifestiert hatte. Das Heilige Buch galt als ein sich selbst verifizierendes Wunder. Brillanten Köpfen wie Al-Farbi (gest. 950), Al-Ghazali, Ibn Sina und Ibn Rushd (gest. 1198) ging es um die Hinterfragung eben dieser bisherigen Gewissheiten: Sie suchten nach den Wissensgrundlagen schlechthin!“ (14: S. 27) Ibn Sina bewies mit logischer Deduktion die Existenz Gottes: Er sei „der selbst nicht verursachte Urverursacher“. Zu dieser Schlussfolgerung kann allerdings jeder aufgeschlossene und folgerichtig denkende Mensch angesichts der Schöpfung gelangen. Mit der Aussage „Gott sei in der Welt immanent. Auch die Welt, wie Gott, kenne daher weder Anfang noch Ende (14: S. 27) lag Ibn Sina jedoch schon wieder falsch. Ziemlich richtig lag er hingegen in einem anderen Punkt: „Die Frage der Willensfreiheit löste Ibn Sina dadurch, das er eine endliche Höllenstrafe postulierte. Ewiges Höllenfeuer sei mit den notwendigen Eigenschaften Gottes unvereinbar; denn er könne kein Rächer sein.“ (14: S. 27)
Doch Hofmann verurteilt sein Denken insgesamt als spekulative Metaphysik: „Ibn Sina ahnte nicht, dass er bei metaphysischen Fragestellungen keine einzige Prämisse formulieren konnte, welche mit Sicherheit sinnvoll war. Deshalb ist Ibn Sina – wie auch Aristoteles, Plato, Thomas von Aquin und viele andere – heute nur noch anregende Lektüre, Kuriosität ohne Relevanz für unseren heutigen philosophischen Horizont; grandioser Irrtum; Glasperlenspiel.“ (14: S. 28)
Nachdenken über religiöse Lehren hat zwar keine Beweiskraft, erscheint aber doch als sinnvoll und notwendig und auch ganz natürlich. Durch göttliche Inspiration kann dem Fragenden und Zweifelnden sogar eine wahre Antwort zufließen, wenn er die Bedingungen dafür erfüllt. Freilich ist im Islam vom Heiligen Geist nicht die Rede und werden keine Voraussetzungen für wahrheitsgemäße Inspiration geschaffen. Auf Grund des Verbots des Nachdenkens und Zweifeln stellen die Muslime vermutlich kaum innerlich entsprechende Fragen an die geistige Welt.
Auch Hofmann gibt das Denken auf und verlegt sich auf den Sufismus, die Mystik im Islam: „Somit kann festgestellt werden, dass die islamische Philosophie in ihrer Ausprägung durch die Aschariya von Al-Ghazali vollendet und zugleich überwunden worden ist. Seither ist jeder islamische Philosoph zugleich Mystiker. … die gemachte Feststellung … steht im Einklang mit dem, was der Lichtvers (Koran 24:36) über den Prozess der nichtrationalen Wahrheitserkenntnis aussagt:
‚Allah führt seinem Licht zu, wen er will. Und er prägt den Menschen Gleichnisse.’
Die mystisch-intuitive Gewissheit von Gott und seinem Propheten – nicht mehr der untaugliche Versuch, das mit dem Verstand nicht zu Erfassende doch kognitiv zu erhaschen – sind seit Al-Ghazali das Charakteristikum auch des intellektuellen Muslim. Sein Fundamentalismus ruht auf dieser Basis. Dieser Fundamentalismus ist nicht etwa primitiv, weil er keine metaphysische ‚Absicherung’ besitzt. Der intellektuelle Muslim verzichtet vielmehr bewusst auf ein philosophisches Fundament seines Glaubens, weil er weiß, dass es nicht tragen kann.
Der intellektuelle Muslim verzichtet auf die Metaphysik.“ (Hofmann S. 32f.)
Mir scheint vielmehr, dass die beschriebene Haltung des muslimischen Intellektuellen das Kind mit dem Bade ausschüttet. Denkverzicht als der Weisheit höchster Schluss in Fragen der Religion? Auch wenn das Verstandesdenken allein nicht ausreicht, um zu gesicherten und zutreffenden Schlüssen über Gott zu gelangen – deshalb greift Gott nach seinen eigenen Worten zum Mittel der Offenbarung –, würde es andererseits doch unwahrscheinlich und unverständlich erscheinen, dass der menschliche Verstand, der in irdischen Belangen nützlich, erfolgreich und zu Höchstleistungen beispielsweise auf wissenschaftlichem Gebiet fähig ist, hinsichtlich der überirdischen göttlichen Wahrheit unbrauchbar, nutzlos und sogar hinderlich wäre. Wo bliebe da die Einheitlichkeit der Schöpfung, wenigstens der Bezug der Schöpfung zum Schöpfer, wenn der Verstand des Geschöpfes Mensch seinem Gottesbezug nur hinderlich wäre und nicht daran beteiligt sein könnte? Das wäre wohl wiederum nicht mit Gottes vollkommener Weisheit vereinbar.
Im Anhang seines Büchleins führt Hofmann weitere „themenbezogene Koran-Aussagen“ an wie „Das Verborgene zu wissen, kommt Allah allein zu“ (10:20), „Und diese Gleichnisse stellen wir für die Menschen auf, doch nur die Wissenden begreifen sie“ (29:43) oder „Wehe denjenigen, welche immer nur Mutmaßungen über das Nichtnachprüfbare anstellen – welche in Unwissenheit dahinstolpern …“ (51:10-11). Darin sehen also moderne gebildete Muslime, die sich als kluge, abgeklärte Intellektuelle betrachten mögen, Fingerzeige und Wegweiser für eine so vorgestellte höchste Weisheit.
Die muslimischen Denker und Gelehrten waren sich also seit jeher all der Fälle von Widersprüchlichkeit innerhalb des Korans, von fehlender Folgerichtigkeit in der Sunna sowie von mangelnder Übereinstimmung zwischen Koran und Sunna durchaus bewusst, und sie verleugneten sie keineswegs. Dass der Koran göttliche Offenbarung war, und dass Mohammeds Auslegung und praktische Umsetzung göttlich inspiriert und verpflichtendes Beispiel waren, bildete ihre Grundannahme, deren Anzweiflung nicht in Frage kam. Folglich nahmen sie die dem Verstand trotzenden Ungereimtheiten als vermeintlichen Ausdruck der vollkommenen Weisheit Gottes hin, und bemühten sich entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen, dem in Koran und Sunna erblickten göttlichen Bewusstsein nahe zu kommen. Entweder versuchten sie, die Offenbarung mit komplizierten Gedankengängen und hochspekulativen philosophischen Lehren zu erklären und dadurch den Glauben zu unterstützen (wie die Mutaziliten), oder sie nahmen den Koran wörtlich und verzichteten auf Erklärungen, die den Verstand zufriedenstellen könnten (Hanbaliten); oder sie ordneten ihr philosophisches Denken der Offenbarung unter und akzeptierten deren Begriffe, ohne nach dem Wie zu fragen (die Aschariten), oder sie suchten, über Letzteres hinausgehend, die dem Verstand trotzende Offenbarung in einem mystischen Gottesbezug intuitiv zu begreifen (Sufismus).
Norbert Lachner – Stralsund Januar 2011
Quellennachweis:
1) Murad Hofmann: Der Koran. H. Hugendubel Verlag, 2002
2) www.islamreview.com/articles/quransdoctrine.shtml: The Quran’s Doctrine of Abrogation (Die koranische Lehre der Abrogation), Juli 2010. Unter Verwendung einer auszugsweisen Übersetzung von Abdullah Al-Araby aus dem Grundlagenwerk „Al-Nasikh wal-Mansoukh – Das Abrogierende und das Abrogierte“ von Abil-Kasim Hibat-Allah Ibn-Salama Abi-Nasr.
3) Der Koran. In der Übersetzung von Max Henning, mit Anmerkungen von Annemarie Schimmel. Reclam Verlag, Stuttgart 1960, 1991, 2006
4) Abd al-Qadir as-Sufi: Der Pfad der Liebe. Wesen und meditative Praxis der sufischen Mystik – eine Einführung in die „innere Lehre“ des Islams. Scherz Verlag, München 1982, 1986
5) N. N.: Islam und Christentum. In der Reihe Ihlas Stiftung, Bd. 3. Hakikat Kitabevi Verlag, Istanbul 1997³
6) www.derprophet.info/inhalt/bidayat-al-mudjtahid.htm Oktober 2010
7) „Das Leben Mohammeds nach Ibn Ishak“, übersetzt von Dr. G. Weil. 2 Bände, Stuttgart 1864
8.) Malise Ruthven: Der Islam. Eine kurze Einführung. Englische Originalausgabe Oxford/New York 1997. Reclam Universal-Bibliothek, Stuttgart 2000, 2005
9) Yves Thoraval: Lexikon der islamischen Kultur. Französische Originalausgabe Paris 1995. Primus Verlag, Darmstadt 1999; Nikol Verlag, Hamburg 2005
10) Heinz Halm: Der Islam. Geschichte und Gegenwart. Beck Verlag, München 2000, 2001²
11) H. A. R. Gibb: Mohammedanism. A Historical Survey. 1949, 1953². Oxford University Press, London 1962, überarbeitete Auflage 1970
Zitate: “By Divine Providence there has been a succession of such Prophets ever since … The revelations accorded to these Prophets were all identical in principle, but formed a gradually developping series adapted to the stages of man’s development. Each in turn expanded, modified, and abrogated the preceding revelations. The Koran is the final revelation and therefore contains the final and most perfect solutions for all questions of belief and conduct.” (S. 62) “Law in the eyes of the Muslim scholars was … the practical aspect of the religious and social doctrine preached by Mohammed. For the early Muslims there was little or no distinction between ‘legal’ and ‘religious’. In the Koran the two aspects are found side by side, or rather interwoven one with the other, and so likewise in the Hadith … Ultimately they were distinguished by relative terms: ‘ilm’, ‘positive knowledge’, denoting theology (though not excluding law), and ‘fiqh’, ‘understanding‘, denoting law (as based on theology) … The connexion between law and religion thus established by Mohammed and adopted by his followers persisted throughout all later centuries.” (S. 61)
12) W. Montgomery Watt: Kurze Geschichte des Islam. Englische Originalausgabe Oxford 1999. Verlag Klaus Wagenbach, Berlin 2002
13) Alfred Guillaume: Islam. Penguin Books, Großbritannien, 1954, überarbeitete zweite Auflage 1956
14) Murad Wilfried Hofmann: Zur Rolle der islamischen Philosophie. Verlag Islamische Bibliothek, Köln 1984


Eine Arbeit der Politik- und Islamwissenschaftlerin Khadija Katja Wöhler-Khalfallah zur Ideologie von algerischer FIS und tunesischer En-Nahda und der Frage der Vereinbarkeit dieser Ideologien mit der Demokratie:
http://ijcv.org/index.php/ijcv/article/view/22/22
Fundiert und hochaktuell, angesichts der Umbrüche in dieser Region!
Bei Rachid al-Ghannouchi handelt es sich zudem um einen der von Benjamin Idriz in seinem Buch “Grüß Gott, Herr Imam!” vorgestellten zeitgenössischen muslimischen Denker.
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