Die frühe Unterwerfung: Koranunterricht wird als neues Schulfach eingeführt

Durch Täuschung, Tabus, Naivität, Intoleranz und verantwortungslose Anpassung werden ständig wesentliche Grundrechte unserer Verfassung entwertet

von Burkhard Willimsky (März 2013)

Gliederung

1. Koranunterricht wird als neues Bekenntnisfach in einzelnen Bundesländern eingeführt

– Aussagen von Ministerien zur Begründung –

2. Grundlegende Prinzipien und Aussagen im Koran

2.1 Bemerkungen zur Bedeutung des Korans

2.2 Einige wesentliche Aussagen und Prinzipien im Koran

2.3 Drei wichtige Prinzipien zum Verständnis des Korans

3. Wie wesentliche Grundrechte unserer Verfassung entwertet werden

– Über Widersprüche und Auffälligkeiten im Umgang mit dem Islam –

3.1 Das Grundgesetz hat andere Prinzipien als der Koran / Die Religionsfreiheit wird zum Türöffner für verfassungsfeindliche Propaganda

3.2 Die Verhandlungen bei der Einführung des Islamunterrichts können jederzeit maßgeblich von der türkischen Regierung gesteuert werden

3.3 Zur Fragwürdigkeit der ministeriellen Aussagen zur Einführung des Koranunterrichts

4. Eine offene und kritische Auseinandersetzung mit der islamischen Religion und ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz wird bisher verhindert

Auffälligkeiten in der Berichterstattung und der parteipolitischen Auseinandersetzung-

4.1 Fragen zur Berichterstattung in den meinungsbildenden Medien

4.2 Fragwürdige Begründungen in Hessen als Folge fehlender Kenntnisse

4.3 Der totale Verfall der Streitkultur im Fall Hans-Jürgen Irmer

4.4 Für Islamkritiker gibt es keine Toleranz, keine Meinungsfreiheit

5. Resümee

Quellenangaben und Literaturhinweise

1. Koranunterricht wird als neues Schulfach in einzelnen Bundesländern eingeführt – Aussagen von Ministerien zur Begründung der Einführung des Islamunterrichts –

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Die 3. Deutsche Islam – Konferenz beschloss 2008 unter dem Vorsitz des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble, dass es für die Integration für muslimische Schüler sinnvoll sei, den deutschsprachigen Islamunterricht als ordentliches Unterrichtsfach einzuführen. Für Schäuble war es vor allem wichtig, dass der Staat nicht den Hasspredigern in Koranschulen das Feld überlässt.

Aufgrund der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer, wurden diese gebeten, eng mit geeigneten muslimischen Verbänden zu kooperieren, um notwendige Voraussetzungen für die Einführung des neuen Schulfaches zu schaffen.

Auf den kritischen Bericht

Kann der Koranunterricht in Schulen überhaupt zur Integration beitragen?“ oder führt er nicht verstärkt zu einer abgeschotteten und bedrohlichen Gegengesellschaft?

(im Internet – siehe Quelle Nr. 7), haben erfreulicherweise einige Ministerien reagiert und ihre Gründe für die Einführung dieses neuen ordentlichen Unterrichtsfaches mitgeteilt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung antwortet im Namen der Ministerin Annette Schavan mit Schreiben vom 25. Juli 2012 mit folgenden Argumenten:

– Religionsunterricht in unseren Schulen nach Art.7 des Grundgesetzes ist kein Monopol des Christentum.

– Der Staat muss die notwendigen Voraussetzungen für den Religionsunterricht schaffen, über die religiösen Momente und Bekenntnisinhalte entscheiden jedoch die jeweiligen Religionsgemeinschaften.

– Der islamische Religionsunterricht an deutschen Schulen ist ein Ausdruck gelebter Religionsfreiheit.

– Die Ansiedlung der theologischen und religionspädagogischen Ausbildung an deutschen Universitäten gewährleistet besser als jede andere Organisationsform eine vielfältige und grundgesetzkonforme Forschung und Lehre.

Diese Ansiedlung soll und wird den von Ihnen benannten Gefahren entgegenwirken.

– Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die vom Bundesforschungsministerium finanzierten Lehrstühle von theologisch oder religionspolitisch intoleranten Personen besetzt werden.

– Der Osnabrücker Islamwissenschaftler Prof. Bülent Ucar sagte am 15. 02. 2012 im Deutschlandfunk: „Eines ist klar, die Vorgaben des Grundgesetzes sind für uns genau so bindend wie für den kath. oder ev. Religionsunterricht….“

– Für die an den neuen Zentren für Islamische Theologie einzurichtenden Beiräte kommen laut Zuwendungsbestimmungen nur Vertreter solcher muslimischen Organisationen in Frage, die die Gewähr dafür bieten, dass auch ihr zukünftiges Verhalten die fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatkirchenrechts nicht gefährdet.

– In seinen Empfehlungen vom Januar 2010 argumentiert der Wissenschaftsrat, dass die historisch gewachsene Verankerung der christlichen Theologien an staatlichen Universitäten im deutschen Sprachraum die historisch gewachsene Verankerung der christlichen Theologien an staatlichen Universitäten im deutschen Sprachraum eine Erfolgsgeschichte sei. Daher liegt es nahe, eine solche Verankerung auch auf andere Religionslehren auszuweiten, welche- wie das Judentum und der Islam- eine vergleichbare Tradition gelehrter Auslegung heiliger Schriften und religiöser Praktiken kennen.

– Die akademische Integration der Theologien konfrontiert religiöse Gemeinschaften mit der Aufgabe, ihren Glauben unter sich wandelnden Wissensbedingungen und – horizonten immer neu auslegen zu müssen. Dies kann am besten an Universitäten gelingen. Die historisch-kritische Islamauslegung/Exegese bildet ein wesentliches Element der künftigen Zentren.

– Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird den Aufbau der Islamischen Theologie an deutschen Hochschulen im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen, dies gilt auch für die Schaffung der Voraussetzungen zur qualifizierten Ausbildung von Lehrpersonal für Schulen.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen äußert sich im Namen der Ministerin Sylvia Löhrmann mit Schreiben vom am 27. August 2012:

– Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird der islamische Religionsunterricht schrittweise eingeführt, zunächst in den Grundschulen und ein Jahr später auch in den Schulen der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10).

– In Nordrhein-Westfalen leben nach einer aktuellen Studie ungefähr 1,5 Millionen muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Über 320 000 muslimische Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht. Es ist ein verfassungsrechtliches Gebot und politisch über Parteigrenzen hinweg gewünscht, dieser Gruppe einen eigenen Religionsunterricht anzubieten.

– Die von allen Fraktionen des Landtags getragene „Integrationsoffensive Nordrhein- Westfalen“ von 2001 sieht in der Einführung des islamischen Religionsunterrichts einen wichtigen Beitrag zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe und Gleichberechtigung. Die Schule als Lern- und Lebensort trägt entscheidend zur Integration von jungen Menschen in die Gesellschaft bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Persönlichkeit – auch und gerade in der Auseinandersetzung mit der eigenen Religion und mit anderen Religionen und Weltanschauungen.

– Das „ Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach“ wurde am 21. Dezember 2011 mit einer breiten Mehrheit im Landtag verabschiedet.

– Als zeitlich befristete Übergangslösung wurde ein achtköpfiger Beirat gebildet, der „die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts…vertritt“

– Die Kultusministerkonferenz legte den Ländern in ihrer Sitzung am 15. Mai 2008 nahe, dabei die Entscheidung der Deutschen Islam – Konferenz vom 13. März 2008 zu berücksichtigen.

– Der islamische Religionsunterricht wird von in Deutschland ausgebildeten, fachwissenschaftlich und pädagogisch qualifizierten Lehrkräften in deutscher Sprache erteilt Das Land hat die Aufsicht über den Unterricht und erstellt die Lehrpläne. Die Lernmittel bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung. Dadurch sind- wie in allen anderen Unterrichtfächern- eine hohe Unterrichtsqualität und maximale Transparenz gewährleistet.

– Der Unterricht wird auf der Grundlage der aktuellen fachwissenschaftlichen und religionspädagogischen Standards erteilt. Dazu gehören eine zeitgemäße Auslegung des Korans und eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit anderen Quellen des Islams.

Der letzte Satz in diesem Antwortschreiben im Namen der Ministerin Sylvia Löhrmann lautet: Ich würde mich freuen, wenn diese Antwort und die weiteren Informationen der Lektüre (www.bildungsportal.nrw.de) dazu beitragen, Ihre Bedenken und Vorbehalte zu zerstreuen.

Das Niedersächsische Kultusministerium äußert im Namen des Ministers

Dr. Bernd Althusen mit Schreiben vom 03 Juli 2012: ,

– Nach derzeitigem Planungsstand wird zum Schuljahr 2013/2014 im Primarbereich (Grundschule) aufsteigend ab dem Schuljahrgang 1 und zum Schuljahr 2014/2015 im Sekundarbereich I ab dem Schuljahrgang 5 aufsteigend das Fach Islamische Religion als ordentliches Unterrichtsfach eingeführt.

– Wie für jeden anderen Religionsunterricht gilt für dieses Fach:

* Die Erteilung des Religionsunterrichts ist staatliche Aufgabe und Angelegenheit, sein Gegenstand hingegen sind die Glaubensinhalte der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

* Die Schulbehörde erlässt die Lehrpläne (Kerncurriculum) für den Religionsunterricht und genehmigt Lehrbücher im Einvernehmen mit der Religionsgemeinschaft.

* Die negative Religionsfreiheit ist gewährleistet.

* Da der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach ist, benotet wird und so Einfluss auf die Versetzung hat sowie von der Schulbehörde wirksam kontrolliert werden muss und von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprache besucht wird, muss die Unterrichtsprache Deutsch sein.

– Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Gesellschaft hält es die Niedersächsische Landesregierung für ihre Aufgabe, auch Schülerinnen und Schülern islamischen Glaubens eine religiöse Bildung zu vermitteln.

– Insbesondere die sachangemessene und kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Religion unter Beachtung des deutschen Grundgesetzes und des Bildungsauftrags des niedersächsischen Schulgesetzes macht dialogfähig für andere Religionen und leistet Halbwissen und Vorurteilen Vorschub.

Das Schreiben des Niedersächsischen Kultusministeriums endet mit dem Satz:

„Sie sehen, dass die in Ihren Ausführungen dargestellten Befürchtungen hinsichtlich eines Islamunterrichts in keiner Weise für Niedersachsen zutreffen.“

Schließlich lässt Volker Kauder, der Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion mit Schreiben vom 28.Juni 2012 verlauten:

– Ihre, in Ihrem Bericht zum Ausdruck kommenden Bedenken hinsichtlich einer schleichenden Islamisierung unseres Landes nehmen wir sehr ernst, zumal wir derartige Rückmeldungen zurzeit von vielen Mitbürgern erhalten.

– Wir wissen, dass die staatlichen Organe hier ein wachsames Auge haben müssen und Politik und Gesetzgeber gefordert sind, Auswüchse frühzeitig in den Griff zu bekommen. Wir wollen die zunehmende kulturgesellschaftliche Betonung des Islams in Europa nicht unterschätzen.

– Allerdings stehen wir ebenso für die Beachtung und Durchsetzung von Religionsfreiheit in aller Welt. Dies bedeutet, dass wir selbstverständlich auch den Bau von Moscheen durch die Muslime in Deutschland dulden.

– Über all dem steht aber unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung und insbesondere die hohen Werte unseres Grundgesetzes.

– Es muss deshalb unser Ziel sein, auch unsere muslimischen Mitbürger in unserer Gesellschaft zu integrieren, dies aber unter Wahrung der Werte unseres Grundgesetzes wie Toleranz, Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Wahrung der Grundrechte anderer.

– Dies muss und wird auch Maßstab sein für die von den jeweiligen Bundesländern zu entscheidende Einführung von Koranunterricht an den Schulen.

Das Schreiben endet mit dem Satz:

„Nochmals herzlichen Dank für Ihre interessante und umfassende Ausarbeitung“.

Fazit :

Als Gründe für die die Einführung des Koranunterrichts als reguläres Unterrichtsfach werden von den o. g. Ministerien genannt:

– Durch den islamischen Religionsunterricht hätten muslimische Schüler keine Veranlassung mehr, den Koranunterricht in Koranschulen der Hinterhofmoscheen zu besuchen. Sie wären dann nicht mehr angewiesen auf Imame, die z.B. von der türkischen Regierung nur für einige Zeit nach Deutschland geschickt werden und oft abgeschottet von der deutschen Gesellschaft und den westlichen Werten, die Inhalte des Korans vermitteln. Vor allem seien sie nicht mehr Hasspredigern ausgeliefert.

– Religionsunterricht in öffentlichen Schulen sei kein Monopol des Christentums; deshalb sei auch der islamische Unterricht an deutschen Schulen ein Ausdruck gelebter Religionsfreiheit.

– Durch die theologische und religionspädagogische Ausbildung von islamischen Religionslehrern an geeigneten Universitäten seien die Voraussetzungen für eine vielfältige und grundgesetzkonforme Forschung und Lehre geschaffen. Die historisch-kritische Islamauslegung/Exegese würde dabei ein wesentliches Element der zukünftigen Ausbildung der islamischen Religionslehrer sein.

Damit würde dem möglichen oder tatsächlichen verfassungsfeindlichen Missbrauch der Religionsfreiheit wirksam begegnet. Z.B. sei dann die negative Religionsfreiheit, d.h. der Austritt aus der Religion auch für muslimische Schüler ohne Bedrohung möglich.

– Für die einzurichtenden Beiräte in den neuen Ausbildungszentren für islamische Theologie kämen nur Vertreter solcher muslimischen Organisationen in Frage, die die Gewähr böten, dass sie auch zukünftig durch ihr Verhalten unsere Verfassungsprinzipien akzeptieren. Durch klare Zusagen maßgeblicher muslimischer Verbände und Islamwissenschaftler sei gesichert, dass unsere verfassungsmäßigen Grundrechte nicht in Frage gestellt würden.

– Die Einführung des islamischen Unterrichtsfaches sei ein wichtiger Beitrag zu mehr gesellschaftlicher Teilnahme und Gleichberechtigung und trage entscheidend zur Integration bei. Auch würde die Auseinandersetzung mit der eigenen Religion und Weltanschauung positiv zur schulischen Entwicklung der Persönlichkeit des muslimischen Schülers beitragen.

– Der islamische Religionsunterricht in öffentlichen Schulen solle zukünftig nur von in Deutschland ausgebildeten und fachwissenschaftlich sowie pädagogisch qualifizierten Lehrkräften in deutscher Sprache erteilt werden.

– Durch den Art .7 des Grundgesetzes kontrolliere ohnehin der Staat das gesamte Schulwesen. Jedes Bundesland habe die Aufsicht über den Unterricht, erlasse die Lehrpläne (Kerncurricula) für den Religionsunterricht und genehmige im Einvernehmen mit der Religionsgemeinschaft die Lehrbücher. Dadurch sei eine große Transparenz gesichert.

Über die Glaubensinhalte entscheiden die Religionsgemeinschaften.

Anmerkung:

Es fällt auf, dass bei den Antworten der Ministerien auf den Inhalt des o. g. Berichts (siehe Internet-Quelle Nr. 7), nämlich auf die für korangläubige Muslime maßgeblichen und verbindlichen verfassungsfeindlichen und damit integrationsfeindlichen Aussagen im (zeitlosen) heiligen Buch des Islams überhaupt nicht eingegangen wird.

Auch auf die dargestellten Beispiele, wie Entscheidungsträger in der Politik sowie in den meinungsbildenden Medien bisher erfolgreich eine öffentliche Debatte über den Missbrauch der Religionsfreiheit verhindern, wird nicht reagiert.

2. Grundlegende Prinzipien und Aussagen im Koran

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Bei der Einführung des Koranunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach muss man sich über die wesentliche Inhalte und Ziele des neuen Schulfaches im Klaren sein.

2.1 Bemerkungen zur Bedeutung des Korans

Der Koran ist die Hauptquelle des islamischen Gesetzes. Nach muslimischem Glauben ist der Koran die Kopie der bei Allah seit Ewigkeit existierenden Urschrift, die im 7. Jahrhundert dem Propheten Mohammed offenbart wurde.

Diese Offenbarungen Allahs seien Mohammed zwischen 609/610 und seinem Todesjahr 632 durch den Erzengel Gabriel übermittelt worden.

Die 114 Suren (Kapitel) mit über 6300 Versen gelten den korangläubigen Muslimen als Werk Allahs und seien deshalb unfehlbar.

Mohammed wird als der letzte der Propheten Allahs angesehen( „das Siegel der Propheten“); denn die Aussagen der alttestamentlichen Propheten und die Aussagen von Jesus seien im Alten und Neuen Testament der Bibel verfälscht wiedergegeben worden. Erst über Mohammed sei der wahre Glauben der monotheistischen Religion Abrahams endgültig und unwiderruflich wiederhergestellt worden.

Mit seinen Rechtsvorschriften bildet der Koran die wichtigste Grundlage des islamischen Rechts (Scharia). Zusammen mit der Sunna, den überlieferten Aussprüchen und Lebensgewohnheiten Mohammeds (Hadithe). ist er für viele Muslime eine wichtige Richtschnur für ihre islamische Denk- und Lebensweise. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Islam nicht nur ein individueller Glaube, sondern auch ein kollektives Rechts- und Handlungssystem ist, das für viele Gläubige einen verbindlichen Charakter hat oder durch Schulung oder Indoktrination erreichen kann.

Der Islam erstreckt sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens.

Der Berliner Sozialwissenschaftler Manfred Kleine- Hartlage (siehe Quelle Nr. 8) hat überzeugend dargestellt, dass der im Koran fixierte Islam hauptsächlich ein Dschihad-System ist. Dieses System ist vor allem durch zwei Merkmale gekennzeichnet:

1. durch die weltweite Verbreitung der eigenen Religion mit vollem Einsatz und mit den der jeweiligen Situation angepassten wirkungsvollsten Mitteln, wobei auch die Anwendung von Gewalt und selbst Eroberungskriege nicht ausgeschlossen werden sowie

2. durch die Selbsterhaltung und Festigung der islamischen Gemeinschaft (Umma) z. B. auch durch die angestrebte Trennung (Segregation) der Anhänger Allahs von den ungläubigen Nichtmuslimen.

    1. Einige wesentliche Aussagen und Prinzipien im Koran

Anmerkung: Die angegebenen Suren und Verse sind dem von Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul aus dem Arabischen übersetzten Koran entnommen (siehe Quelle Nr. 1). Diese Übersetzung stimmt sinngemäß z.B. mit der Übersetzung des namhaften und anerkannten Islamwissenschaftlers Rudi Paret überein (siehe Quelle Nr. 3).

Die im Koran oft in Befehlsform gemachten Aussagen sind für viele Gläubige unfehlbar, zeitlos und unveränderbar:

Sure 2, Vers 2: „Dies ist das Buch Allahs, das keinen Anlass zum Zweifel gibt, es ist eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen.“

Sure 18, 27: „Und verlies, was dir von dem Buche deines Herrn offenbart wurde. Da ist keiner, der Seine Worte verändern könnte, und du wirst außer bei ihm keine Zuflucht finden.“

Im Koran wird krass zwischen den Gläubigen und den Ungläubigen unterschieden:

Sure 3, 110: „ Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinde, die für die Menschen entstand. Ihr gebietet das, was rechtens ist, und ihr verbietet das Unrecht, und ihr glaubt an Allah. Und wenn die Leute der Schrift (Juden und Christen) geglaubt hätten, wahrlich, es wäre gut für sie gewesen! Unter ihnen sind Gläubige, aber die Mehrzahl von ihnen sind Frevler.“

Sure 98, 6: „Wahrlich, jene, die ungläubig sind unter dem Volk der Schrift (Juden und Christen) und die Götzendiener (Heiden) werden im Feuer der Gahannam (Hölle) ein(gehen); ewig werden sie darin bleiben; diese sind die schlechtesten der Geschöpfe.“

Sure 8, 55: „Wahrlich, schlimmer als das Vieh sind bei Allah jene, die ungläubig sind und nicht glauben werden (bzw. nicht glauben wollen).“

Im Koran wird ausdrücklich vor der Freundschaft sowie der Heirat zwischen Muslimen und Nichtmuslimen gewarnt:

Sure 5, 51: „O ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und Christen zu Beschützern (Freunden). Sie sind (nur) einander Beschützer. Und wer sie von euch zu Beschützern nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen (und nicht mehr zur Gemeinschaft der Gläubigen).“

Sure 2, 221: „Und heiratet keine Götzendienerinnen (ungläubige Frauen), ehe sie glauben Und eine gläubige Dienerin (Sklavin) ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener (Sklave) ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch auch noch so gefallen. Jene (Heiden) rufen zum (Höllen-) Feuer, doch Allah ruft zum Paradies und zur Verzeihung mit Seiner Erlaubnis (zur Vergebung durch seine Gnade) und macht den Menschen Seine Zeichen (Verse) klar, damit sie Seiner Gedenken mögen (wie sie sich als Gläubige verhalten sollen).“

Nach dem Koran haben Männer mehr Rechte als Frauen:

Sure 4, 34: „Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen (Morgengabe) hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren (nach Allahs Meinung soll Außenstehenden verborgen bleiben, was nicht in die Öffentlichkeit gehört).

Und jene, deren Widerspenstigkeit (Auflehnung gegen die Anweisungen Allahs) ihr befürchtet: Ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede (dann unternehmt weiter nichts gegen sie). Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.“

Sure 2,223: „Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch, darum bestellt euer Saatfeld wie ihr wollt.“… (d.h. geht zu diesem euren Saatfeld, wo immer ihr wollt).

Sure 4, 11: „Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts (bei der Erbteilung) kommt gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts…“; (d.h. männliche Erben erhalten doppelt soviel wie weibliche Erben).

Nach dem Willen Allahs hat jeder Gläubige die Pflicht, sich für die weltweite Verbreitung des Islams mit all seinen Kräften und Möglichkeiten einzusetzen:

Sure 48, 28: „Er (Allah) ist es, Der Seinen Gesandten (Mohammed) mit der Führung und der wahren Religion geschickt hat, auf dass Er sie über jede andere Religion siegen lasse. Und Allah genügt als Zeuge.“

Sure 58, 20/ 21: „Wahrlich, jene, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, werden unter den Gedemütigten sein. Allah hat es vorgeschrieben: Sicherlich werde Ich siegen, Ich und Meine Gesandten. Wahrlich, Allah ist Allmächtig, Erhaben“.

Sure 2, 191: „Und tötet sie (d.h. die ungläubigen Gegner), wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten….“

Allah fordert die Gläubigen auf, auch gegen Schriftbesitzer (Juden und Christen) zu kämpfen, da sie seine unfehlbaren Offenbarungen missachten und weiterhin an ihre verfälschten Religionen glauben:

Sure 9, 29: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen- von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten“ (d.h. bis die Juden und Christen als geduldete Schriftbesitzer (Dhimmis) eine hohe Kopfsteuer (Jizya) zahlen und sich den Anhängern Allahs demütig unterordnen).

Sure 5, 17: „Wahrlich, ungläubig sind diejenigen, die sagen: „Allah ist der Messias, der Sohn der Maria“ (d.h. ungläubig sind diejenigen, die sagen: „Gott ist Christus, der Sohn der Maria“). Sprich: Wer vermochte wohl etwas gegen Allah, wenn Er den Messias, den Sohn der Maria, seine Mutter und jene, die allesamt auf der Erde sind, vernichten will?“ Allahs ist das Königreich der Himmel und der Erde und dessen, was zwischen beiden ist. Er erschafft, was Er will; und Allah hat Macht über alle Dinge.“

Sure 5, 60: Sprich: „Soll ich euch über die (Schriftbesitzer) belehren, deren Lohn bei Allah noch schlimmer ist als das? Es sind jene, die Allah verflucht hat und denen Er zürnt und aus

denen Er Affen, Schweine und Götzendiener gemacht hat. Diese befinden sich in einer noch schlimmeren Lage und sind noch weiter vom rechten Weg abgeirrt.“

Muslime, die gottesfürchtig und wenn erforderlich auch bereit sind, kompromisslos und mit Todesverachtung zu kämpfen, werden von Allah belohnt:

Sure 78, 3134: „Wahrlich, für die Gottesfürchtigen gibt es (im Paradies) einen Gewinn: Gärten und Beerengehege (Weinberge) und Mädchen mit schwellenden Brüsten, Altersgenossinnen und übervolle Schalen.“

Sure 3, 157/158: „Und wahrlich, wenn ihr auf dem Wege Allahs erschlagen werdet oder sterbt, wahrlich, Allahs Vergebung und Barmherzigkeit ist besser als das, was ihr zusammenscharrt (im Diesseits an Geld und Gut zusammenbringt). Und wenn ihr sterbt oder erschlagen werdet, werdet ihr (dereinst im Paradies) vor Allah versammelt (werden).“

Alle Ungläubigen sind laut Koran zum Untergang verurteilt. Ihnen drohen in der Hölle für immer schlimmste Strafen:

Sure 22, 19-22: „…Für die, die nun ungläubig sind, werden Kleider aus (Höllen-)Feuer zurechtgeschnitten und siedendes Wasser über ihre Köpfe gegossen werden, wodurch das, was in ihren Bäuchen ist, und ihre Haut schmelzen wird. Und ihnen sind eiserne Keulen bestimmt. Sooft sie aus Bedrängnis daraus zu entrinnen streben, sollen sie wieder dahin zurückgetrieben werden, und (es heißt): -Kostet die (ewige) Strafe des Verbrennens.“

Sure 38, 57-59: „Dies ist für die Ungläubigen. Mögen sie es denn kosten: siedendes Wasser und eine Trankmischung aus Blut und Eiter und anderes gleicher Art und in Vielfalt. Hier ist eine Schar (von weiteren Verdammten), die mit euch zusammen hineingestürzt wird. Kein Willkommen sei ihnen! Sie sollen im (Höllen- ) Feuer (ewig) brennen.

(Weitere Aussagen zu Mohammed, dem Koran und seinen verfassungsfeindliche Aussagen: siehe Punkt 2 der Internetquelle Nr. 6)

    1. Drei wichtige Prinzipien zum Verständnis des Korans:

– Abrogation – Taqiyya – Tafsir –

Abrogation

Befürworter des Koranunterrichts weisen immer wieder auf einzelne Verse hin, die den Islam als eine friedliche Religion beschreiben, die jedoch im krassen Widerspruch zu anderen Versen stehen.

Tatsächlich gibt es im Koran eine Reihe friedlicher Aussagen, die auch mit den Prinzipien unseres Grundgesetzes übereinstimmen.

Da für viele gläubige Muslime der Koran das unverfälschte Wort Allahs ist (s. o. die

Verse 2, 2 und 18, 27), stellen Widersprüche im Text eine besondere Herausforderung dar. Nach der islamischen Rechtswissenschaft gilt bei sich widersprechenden Versen, dass die zu einem späteren Zeitpunkt offenbarte Aussage die zuvor geäußerte Aussage tilgt (Abrogation).

Dazu muss man wissen, dass Mohammed in Mekka bis 622 ausschließlich als Prophet wirkte, jedoch in seinen letzten 10 Jahren in Medina auch als Staatsmann und siegreicher Kriegsherr auftrat und in über sieben Dutzend kriegerischen Handlungen verwickelt war. Die 15 größten Kriege Mohammeds richteten sich gegen Götzendiener (Heiden) sowie gegen Schriftbesitzer (Christen und Juden).

So werden z. B. bei widersprüchlichen Aussagen der Offenbarungen in Mekka und Medina die Aussagen, die Mohammed in Mekka empfangen hat, zugunsten der Aussagen in Medina getilgt.

Beispiel:

Der erste Satz der Sure 2, 256: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ wird oft als Beleg für die Friedfertigkeit des Islams zitiert.

Tatsächlich lauten die Verse 256 und 257 der Sure 2: „Es gibt keinen Zwang im Glauben. Der richtige Weg ist nun klar erkennbar geworden gegenüber dem unrichtigen. Wer nun an die Götzen nicht glaubt, an Allah aber glaubt, der hat gewiss den sichersten Halt ergriffen, bei dem es kein Zerreißen gibt. Und Allah ist Allhörend, Allwissend. Allah ist der Beschützer derjenigen, die glauben. Er führt sie aus den Finsternissen ins Licht. Diejenigen aber- die ungläubig sind, deren Freunde sind die Götzen. Sie führen sie aus dem Licht in die Finsternisse. Sie werden die Bewohner des (Höllen-) Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben.“

Und in der Sure 9, Vers 73 heißt es sogar: “O Prophet, kämpfe gegen die Ungläubigen und die Heuchler. Und sei streng mit ihnen. Ihre Herberge ist Gahannam (die Hölle), und schlimm ist das Ende.“

D.h.: der erste Satz der Sure 2, Vers 256 wird durch die weiteren Sätze der Verse 256 /257 verurteilt und durch der Aussage der Sure 9, Vers 73 getilgt (abrogiert).

Mit dem Argument „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ wird also nicht die Friedfertigkeit des Islams belegt, sondern der wahre Sachverhalt wird durch Täuschung ins Gegenteil verkehrt.

Taqiyya

Wenn es um die Sache Allahs geht, d.h. um die Ausbreitung der einzig wahren und legitimen Religion, ist es für einen korangläubigen Muslim Pflicht, Ungläubige zu täuschen (Taqiyya):

Sure 52 ,42: “Oder beabsichtigen sie, eine List anzuwenden? Die Ungläubigen sind es, die überlistet werden.“

Sure 3, 54: „Und sie schmiedeten eine List; und Allah ist der beste Listenschmied.“

Der auch heute als einer der bedeutendsten religiösen Denker des Islams geltende Theologe, Philosoph und Mystiker, Abu Hamid al- Ghazali (1058-1111) formulierte im Hinblick auf die angestrebte islamische Weltherrschaft:

Wisse, dass die Lüge an sich dann nicht falsch ist, wenn sie der einzige Weg ist, ein gutes Ergebnis zu erzielen. Daher müssen wir lügen, wenn die Wahrheit zu keinem Erfolg führt.

Tafsir

Grundsätzlich gilt: was im Koran klar definiert ist, darf nicht Gegenstand einer Koranauslegung / Koranexegese (Tafsir) sein. Und “unklare Aussagen“, so die allgemeine Grundhaltung der Koranexegeten, kann nur Allah wirklich deuten; denn eigenmächtige Koranauslegungen können zu ketzerischen (häretischen) Abweichungen der reinen Lehre führen und sind deshalb verwerflich.

Beispiel:

Der 1957 in Ägypten geborene Mark A. Gabriel galt als Vorzeigemuslim, da er bereits mit 12 Jahren alle 114 Suren des Korans auswendig aufsagen konnte. Er wurde Professor für islamische Geschichte an der berühmten Al-Azhar- Universität in Kairo und war Imam in Gizeh. In seinem Buch (siehe Quelle Nr. 4) beschreibt Gabriel anschaulich seinen Schicksalsweg, nachdem er aufgrund seiner Kenntnisse etliche Widersprüche im Koran in Diskussionen und Vorträgen hinterfragte und dabei keine Scheu hatte, sich seines Verstandes zu bedienen. Nach seiner Abkehr vom Islam erlebte er Folter und Gefängnis. 1994 konvertierte er zum Christentum. Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz seiner Familie vor radikalen Muslimen änderte er seinen Namen (s. o.) und lebt z. Z. in den USA.

Gabriel betont in seinen Büchern, dass es notwendig ist, zwischen dem Islam als politische Ideologie und den Muslimen als Menschen zu unterscheiden. Sie seien oft selbst Gefangene dieser politischen Ideologie.

Fazit:

– Nach dem Koran sind die Aussagen Allahs unfehlbar und gelten für alle Zeiten, d.h. sie dürfen nicht verändert werden. Lediglich aus taktischen Gründen sind vorübergehende Zugeständnisse erlaubt (Taqiyya).

– Muslime haben als höherwertige Menschen mehr Rechte, da sie an Allah und seinem Propheten glauben.

– Juden und Christen sollen als Anhänger verfälschter Religionen solange bekämpft werden, bis sie sich der einzig unfehlbaren Religion Allahs unterordnen und in demütiger Haltung jeweils eine hohe Kopfsteuer (Jizya) bezahlen.

– Wer mit Ungläubigen Freundschaft schließt, beleidigt Allah und schließt sich damit aus der Gemeinschaft der Gläubigen aus.

Anmerkung zur Heirat:

Ein Muslim darf eine Angehörige der Religion der Schrift (d.h. eine Christin oder Jüdin) nur unter der Bedingung heiraten, dass die Kinder islamisch erzogen werden, da sowohl das Christentum als auch das Judentum als verfälschte Religionen betrachtet werden. Der Muslim soll unter dieser Voraussetzung der Ehefrau Religionsfreiheit gewähren.

Dagegen ist es einer Muslimin nicht gestattet, einen Nichtmuslim- auch keinen Christen oder Juden- zu heiraten, da dann die Glaubenssicherheit in der Familie nicht gewährleistet sei und damit die möglichst schnelle Verbreitung des Islams verzögert werden kann.

– In der Ehe hat sich die Frau unter Strafandrohung den Anordnungen des Mannes unterzuordnen, da der Mann nach Allahs Willen mehr Rechte als die Frau hat. Frauen haben sich ihren Männern- „wo sie wollen“- sexuell zur Verfügung zu stellen.

– Nach Allahs Willen hat jeder Gläubige die Pflicht, sich mit all seinen Kräften und Möglichkeiten für die weltweite Ausbreitung des Islams als einzig wahrer Religion einzusetzen. Die Verführung zum Unglauben gilt nach Sure 2, Vers 191 als eine besonders zu bekämpfende verwerfliche Sünde (s. o. oder über Google: Sure 2, Vers 191).

– Muslime, die gottesfürchtig und – wenn erforderlich – auch bereit sind, kompromisslos sowie mit Todesverachtung als Allahs Krieger zu kämpfen und dabei ihr Leben verlieren, haben die größten Chancen, ins verlockende Paradies zu kommen und dort ewig glücklich zu sein.

– Alle „Ungläubigen“ aber sind nach dem Koran zum Untergang verurteilt und erleiden im Jenseits für ewig die härtesten Höllenstrafen.

– Zum Verständnis des Korans:

Abrogation:

Bei widersprüchlichen Versen gilt der zuletzt offenbarte Vers; d.h. dass die zu einem späteren Zeitpunkt offenbarte Aussage die zuvor geäußerte widersprüchliche Aussage tilgt.

Taqiyya:

Zur schnellen und wirkungsvollen Ausbreitung des Islams ist es erlaubt, Ungläubige zu täuschen bzw. zu belügen, indem man den Glauben verheimlicht oder verleugnet.

Tafsir:

Allah gefällig ist nur der unbedingte Koranglaube und nicht die individuelle Vernunft, die einzelne Aussagen kritisch beleuchtet oder gar infrage stellt.

Für die Anhänger Allahs, die den Koran auch heute noch wörtlich nehmen, kann der Islam keine tolerante Religion sein, denn der Gläubige hat sich für die weltweite siegreiche Ausbreitung des Islams einzusetzen. Das ist die Voraussetzung, um den ewigen Höllenstrafen zu entgehen und ins Paradies zu kommen und dort ewig Frieden zu haben:

Sure 36, 55- 58: „Wahrlich die Bewohner des Paradieses sind heute beschäftigt und erfreuen sich am Genuss. Sie und ihre Gattinnen liegen im Schatten auf Ruhebetten gestützt. Früchte werden sie darin haben, und sie werden bekommen, was immer sie (auch) begehren. „Frieden!“, (dies ist) eine Botschaft von einem Sich Erbarmenden Herrn.“

Für korangläubige Muslime wie die Salafisten gelten letztlich nur die Aussagen Allahs. Der Versuch, durch parlamentarische Mehrheiten diese göttlichen Offenbarungen zu ändern, ist für diese Strenggläubigen „demokratischer Terrorismus“ und muss entsprechend bekämpft werden.

3. Wie wesentliche Grundrechte unserer Verfassung entwertet werden

– Über Widersprüche und Auffälligkeiten im Umgang mit dem Islam –

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3.1 Das Grundgesetz hat andere Prinzipien als der Koran / Die Religionsfreiheit wird

zum Türöffner für verfassungsfeindliche Propaganda

Die Präambel unserer Verfassung, das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, beginnt mit den Worten: “Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“; d.h. nach den Erfahrungen der Vergangenheit haben unsere Verfassungsmütter und –väter sich ausdrücklich auf wesentliche Prinzipien des Christentums und der Aufklärung bezogen.

Um eine verbrecherische Diktatur mit ihrem Rassenwahn wie das NS-System in Zukunft zu verhindern, wurde aus gutem Grund festgelegt, dass wesentliche Grundrechte in ihrem Wesensgehalt durch keine parlamentarische Mehrheit beseitigt werden können.

Dazu gehört im Rahmen der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4, Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) auch die ungestörte Religionsausübung.

Nach Art.7, Abs. 1 GG steht zwar das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates; der bekenntnisorientierte Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach hat aber nach Art. 7, Abs. 3 GG in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft zu erfolgen.

Der weltanschaulich neutrale Staat hat also einerseits die Aufgabe, auf die Einhaltung und Sicherung besonders der Grundrechte zu achten und damit auch für das friedliche Zusammenleben der Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen zu sorgen, andererseits darf der Staat aber keinen Einfluss auf den Inhalt des Religionsunterrichts nehmen.

(siehe auch: Gernot Facius „Der Staat als Theologe“, Die Welt v. 06.08.2012)

Das Hauptproblem wird deutlich sichtbar.

Welches sind die Folgen, wenn durch den Unterricht einer Religion als ordentliches Bekenntnisfach Prinzipien vermittelt werden, die den fundamentalen Grundsätzen unserer Verfassung widersprechen?

Etwa:

– Wenn dem Schüler vermittelt wird, dass der Islam die Trennung von Staat und Religion grundsätzlich als abwegig betrachte.

– Wenn dem Schüler gesagt wird, seine Religion sei nicht nur ein individueller Glaube (d.h. Privatsache), sondern auch ein verbindliches kollektives Rechts- und Handlungssystem, das sich auf alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens erstrecken soll (z. B. auf das Heiratsverhalten, auf die Freundschaftsbeziehungen, auf den etwaigen Religionswechsel oder auf die Einschaltung von „Friedensrichtern“ bei Straftaten, um das deutsche Rechtssystem durch eine Paralleljustiz auszuhebeln).

– Wenn der Schüler erfährt, dass jede Religion außer der Islam ein Irrweg sei, da nur Allah im Koran den richtigen Weg weise.

– Wenn dem Schüler erläutert wird, dass jeder, der nicht ein Muslim ist, ein Ungläubiger (Kuffar) sei, der im Jenseits das ewige Höllefeuer erleiden müsse.

– Wenn dem Schüler vermittelt wird, er habe sich als gläubiger Muslim mit all seinen Möglichkeiten für die weltweite Ausbreitung seiner Religion einzusetzen.

– Wenn dem Schüler erklärt wird, er sei als Gläubiger dem Ungläubigen gegenüber ein besserer Mensch und habe deshalb mehr Rechte.

Jeder Laie kann sich leicht vorstellen, dass durch die Einführung dieses neuen Bekenntnisfaches das Zusammenleben in der Schule erschwert wird und die innerschulischen Probleme weiter zunehmen werden.

Der Islam lässt sich nicht durch eine Religionsgemeinschaft repräsentieren

Ein weiteres Problem bei der Einführung des regulären islamischen Religionsunterrichts in unseren Schulen ist, dass der Islam in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft definiert werden kann. Von einer islamischen Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes, die gemeinsame rein religiöse Ziele verfolgt, eine verfasste Struktur hat und eine auf Dauer angelegte Vereinigung von Menschen ist, kann nicht die Rede sein. Sunniten, Schiiten und Aleviten unterstehen keiner einheitlichen Glaubensorganisation wie die beiden christlichen Religionsgemeinschaften.

Ohne eine Religionsgemeinschaft dürfte es aber nach dem Grundgesetz keinen ordentlichen Religionsunterricht als staatliche Veranstaltung geben.

Auf Druck maßgeblicher muslimischer Verbände haben sich die zuständigen staatlichen Behörden einfach über diese Verfassungsbestimmung hinweggesetzt.

Bei der Erarbeitung des Grundgesetzes von 1948/49 konnte sich der Parlamentarische Rat gar nicht vorstellen, dass eines Tages der Islam mit seinen verfassungsfeindlichen Prinzipien in unseren Schulen als Bekenntnisunterricht Eingang finden könnte.

    1. Die Verhandlungen bei der Einführung des Islamunterrichts können jederzeit maßgeblich von der türkischen Regierung gesteuert werden

Anmerkungen zum bisherigen Planungsstand bzw. zur Einführung des Islamunterrichts:

– Da die Kulturhoheit und damit das Bildungswesen bei den einzelnen Bundesländern liegt, verhandelt jedes Bundesland einzeln mit muslimischen Vereinen bzw. Verbänden die konkreten Vereinbarungen zur Einführung des Koranunterrichts aus.

– Da es keine islamische Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes gibt, verhandeln die Bundesländer mit unterschiedlichen muslimischen Verbänden zusammen:

– in Nordrhein-Westfalen mit dem Koordinationsrat der Muslime (KRM), dem 4 muslimische Landesverbände angehören: DITIB / ZMD / IR / VIKZ; (Näheres siehe Punkt 1 der Internetquelle Nr. 7)

– in Hessen mit 2 Landesverbänden: DITIB / Ahmadiyya – Gemeinde; (Näheres siehe Internetquelle Nr. 9) und in

– in Niedersachsen mit 3 Landesverbänden: DITIB / VIKZ / Schura (ein eingetragener Dachverband für muslimische Gruppen in Niedersachsen);

– in Hamburg wurde sogar zwischen der Hansestadt und den Landesverbänden DITIB / VIKZ / Schura ein Staatsvertrag geschlossenen, der nicht nur den zukünftigen islamischen Religionsunterricht betrifft, sondern u. a. auch die Anerkennung von islamischen Feiertagen, den Bau von Moscheen oder die Trägerschaft von Kindergartenstätten regelt;

– auch in Bremen wurde mit denselben Landesverbänden wie in Hamburg ein Staatsvertrag geschlossen, der zwar aus verfassungsrechtlichen Gründen den Islamunterricht nicht betrifft, aber eine Reihe von neuen Rechten für islamische Verbände beinhaltet.

Auffällig ist, dass bisher die Bundesländer nur mit den genannten fundamentalistischen Vereinen Verträge abschlossen. Faktisch bestimmen diese genannten Verbände, die nach Schätzungen nur ca. 15%- 20% der Muslime repräsentieren, darüber, was der Islam ist bzw. welche Lerninhalte und Lernziele in diesem neuen Bekenntnisunterricht vermittelt werden sollen.

Viele liberale Muslime lehnen aber die traditionelle Ausrichtung dieser Verbände ab.

Einen neuen Verhandlungserfolg haben muslimische Verbände erreicht, dass jetzt einzelne Bundesländer sogar bereit sind, mit ihnen Staatsverträge abzuschließen.

Ist es nicht grotesk, wenn dadurch private Vereine auf die gleiche Stufe mit dem Staat gestellt werden?

Besonders problematisch ist es, wenn, wie jetzt in Hamburg und Bremen, mit orthodoxen muslimischen Vereinen Staatsverträge im Namen der Muslime geschlossen werden. In strittigen Fällen verlagert sich dadurch die Entscheidungsfindung von der Politik auf die Justiz. Damit sind Voraussetzungen für zukünftige langwierige juristische Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und den genannten islamischen Organisationen geschaffen worden, die auch außenpolitisch von erheblicher Brisanz sein können.

Hinweis: Mit den Aleviten bestehen gesonderte Vereinbarungen und Staatsverträge.

Nach den langjährigen Erfahrungen, die der Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky sammeln konnte, steht für ihn fest, „dass die alevitische Glaubens- und Lebensethik eine völlig andere als die des klassischen Islams ist“. Die Aleviten gehören für Buschkowsky zu den verlässlichsten und engagiertesten Partnern im Integrationsprozess. Mit 600 000 bis 700 000 sind sie mit 13% die zweitgrößte Gruppe der in Deutschland lebenden Muslime. Sie stammen fast alle aus der Türkei und leben wegen der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit gerne in Deutschland.

(siehe S.104 ff der Quelle Nr. 2)

Anmerkungen zur Bedeutung der DITIB:

Es fällt auf, dass bei allen Verhandlungen die DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) maßgeblich beteiligt ist. Die DITIB untersteht der ständigen Leitung, Kontrolle und Aufsicht des staatlichen Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten der Türkei in Ankara und ist direkt dem türkischen Ministerpräsidialamt angegliedert. Damit ist die DITIB ein von der türkischen Regierung abhängiger Verband, der auch als bundesweiter Dachverband für die Koordinierung der religiösen, sozialen und kulturellen Aktivitäten der angeschlossenen türkisch-islamischen Moscheegemeinden im Sinne des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan tätig ist.

Die DITIB kann also als ein von der türkischen Regierung abhängiger Verband an der Willensbildung und Entscheidung politischer Fragen in Deutschland maßgeblich mitwirken.

Nach seinen bisherigen Auftritten in Köln und Düsseldorf, wo der türkische Ministerpräsident weniger als Staatsgast sondern mehr als Bundeskanzler der türkischen Einwanderer auftrat, ist davon auszugehen, dass Recep Tayyip Erdogan diese Einwirkungsmöglichkeiten optimal ausnutzt.

    1. Zur Fragwürdigkeit der ministeriellen Aussagen zur Einführung des Koranunterrichts

Die von den Ministerien genannten Argumente erscheinen auf den ersten Blick vernünftig.

Warum sollen Schüler muslimischen Glaubens nicht gleichberechtigt in unseren Schulen Religionsunterricht erhalten?

Ist es nicht sinnvoll, wenn in Deutschland aufgewachsene Muslime an geeigneten deutschen Universitäten eine fundierte theologische und religionspädagogische Ausbildung erhalten?

Es fördert doch auch das Wohlbefinden der muslimischen Schüler, wenn entsprechend fachwissenschaftlich und pädagogisch qualifizierte Lehrkräfte in deutscher Sprache den Unterricht erteilen.

Durch die ministeriellen Aussagen wird die Überzeugung vermittelt, dass es möglich sei, durch entsprechende flankierende Maßnahmen, einen islamischen Religionsunterricht in unseren Schulen anzubieten, der die Grundrechte unserer Verfassung nicht infrage stellt und somit zu einer wesentlich besseren Integration als bisher führt.

Nach den o. g. Prinzipien und Aussagen des Korans ist es allerdings unverständlich, wie verantwortliche Politiker überhaupt zu dieser Überzeugung kommen können!

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung zitiert den deutsch-türkischen Islamwissenschaftler und Religionspädagogen Prof. Bülent Ucar, der laut Wikipedia zu den gefragtesten Korangelehrten in Deutschland gehört und für eine zeitgemäße, moderne islamische Religionspädagogik eintritt.

Ucar hat am 15. Februar 2012 im Deutschlandfunk geäußert: “Eines ist klar, die Vorgaben des Grundgesetzes sind für uns genau so bindend wie auch für den katholischen oder evangelischen Religionsunterricht. Wir sind genau so abgedeckt über den allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, wie es alle anderen Fächer sind. Und daher ist natürlich völlig selbstverständlich: Der Rahmen des Grundgesetzes gilt auch für den islamischen Religionsunterricht.“

Soweit das vom Ministerium angegebene Zitat.

In einem Interview am 14. März 2012 mit der Zeitschrift MiGAZIN bezeichnet sich Prof. Ucar als treues Mitglied der DITIB.

Auf die Frage, ob Milli Görüs – eine aktive und einflussreiche islamische Bewegung, die nach Überzeugung des Bundesamtes für Verfassungsschutz westliche Demokratien völlig ablehnt – immer noch dieses Aktivierungspotential unter den Jugendlichen habe, antwortete Bülent Ucar: „Sie sind immer noch aktiv, aber hinzugekommen sind andere Gruppen, etwa die Salafisten, die viel klarer in Ihren Botschaften sind, weshalb diese meines Erachtens viele Jugendliche motivieren. Milli Görüs ist jetzt für viele im Auftreten und der Struktur konventioneller geworden.“

Wo bleibt Prof. Ucars deutliche Distanzierung von beiden besonders extremen islamischen Bewegungen, die erklärtermaßen den Koran über das Grundgesetz stellen und offen für die Beseitigung unseres demokratischen Rechtsstaat eintreten?

Auf die Frage im Deutschlandfunk am 15. Feb. 2012, ob denn auch mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Regelschulen beabsichtigt sei, die muslimischen Schüler aus den sehr konservativen und zum Teil auch fundamentalistischen Koranschulen zu holen, antwortet Bülent Ucar, der islamische Religionsunterricht sei nicht gegen die Moscheen gerichtet, sondern vielmehr ein Unterricht, der den Koranunterricht in den Moscheen komplementär ergänzt. Jede religiöse Bildung und Erziehung beginne in aller Regel in den Familien, werde in den Moscheegemeinden vertieft und in den Schulen entsprechend reflektiert.

Für Prof. Bülent Ucar , der als ordentlicher Professor für Islamische Religionspädagogik an der Universität Osnabrück lehrt und maßgeblich an der Lehrplanentwicklung und Lehrerfortbildung mitwirkt, soll der neue islamische Religionsunterricht in den Schulen – im Gegensatz zu den Erwartungen führender deutscher Politiker oder Vertreter der beiden christlichen Konfessionen – auf keinen Fall ein Unterricht sein, der gegen die Moscheen gerichtet sei oder gar den dortigen Koranunterricht ersetzen soll, sondern vielmehr ein Unterricht, der den Koranunterricht in den Moscheegemeinden ergänzen soll.

Auf eine weitere Frage im Deutschlandfunk am 15. Februar 2012, wie „heikle“ Gesetze der Scharia thematisiert werden sollen, antwortet Ucar ausweichend, er sei der festen Überzeugung, dass man auch solche kontroversen Themen debattieren müsse, jedoch möglichst erst in der Sekundarstufe (ab Klassenstufe 5).

Bezeichnend für unsere etablierte Medienlandschaft ist, mit welchen Sätzen der Reporter des Deutschlandfunks dieses Interview vom 15.02. 2012 beendet:

2013 will Niedersachsen islamischen Religionsunterricht regulär als Schulfach einführen. Der Islamwissenschaftler Bülent Ucar hat uns erklärt, wie das funktionieren soll. Vielen Dank!“

3.4 Über das Religionsbuch für das 1. und 2. Schuljahr

Für Nordrhein-Westfalen, das als erstes Bundesland 2012 den Islamunterricht als ordentliches Unterrichtsfach einführte, gibt es bereits für Schüler der beiden ersten Klassenstufen das Unterrichtsbuch „Miteinander auf dem Weg“ (Klettverlag). Es wird herausgegeben von Mouhanad Khorchide, der als Professor für Islamische Religionspädagogik am „Centrum für Religiöse Studien“ an der Westfälischen Wilhelms- Universität in Münster tätig ist.

Khorchide, der in Saudi-Arabien zur Schule ging, bildet Islamische Religionslehrer aus. 2012 erschien sein Buch „Islam ist Barmherzigkeit“, indem er laut Wikipedia seine Vision von einem modernen, aufgeklärten Islam darstellt. Danach sei der Islam eine humanistische Religion, die von Gottesbarmherzigkeit, Gottesliebe und Freiheit geprägt sei. Nach Khorchide könnten die einzelnen Gebote des Korans nicht mehr wörtlich ins heutige Leben übertragen werden.

Trotzdem blieben – so Khorchide – bei solch einer Koran – Auslegung die Kernbotschaften des Propheten Mohammed erhalten!

In dem genannten Religionsbuch wird den Schülern u. a. vermittelt:

– wir sind Muslime und wollen den Frieden verbreiten;

– ich lese im Koran über Allah und kann ihm vertrauen;

– Muhammad hatte einen besonders guten Charakter und bekam von Allah einen besonderen Auftrag;

– Allah hilft den Menschen mit dem Koran, den wir brauchen und aus dem wir lernen.

Auf Seite 37 heißt es unter der Überschrift: „Der letzte aller Propheten: Muhammad“:

– Er war ein Lehrer für die Menschen, zeigte uns den Weg zu Gott. Seine Worte und seine Taten sollen für uns Rechtleitung sein.

– Er hatte eine reine Seele, er war ein ganz besonderer Mensch, auf seinen Lippen immer ein Lächeln. Sein Gesicht strahlte heller als der Mond.

– Er liebte alle Kinder und grüßte sie, wenn er sie sah. Er nahm sie in seine Arme und fand sie wunderbar.

– Er half den armen Menschen, hatte immer ein freundliches Wort. Ganz egal woran sie glaubten, er war ein Freund in jeder Not.

– Er gab den Menschen Rechte, stellte Männer und Frauen gleich, damit sie einander helfen, wie Geschwister jederzeit.

– Adam, Noah, Moses und Jesus waren Propheten so wie er, doch der letzte aller Propheten war Muhammad rasulullah (d.h. nur Muhammed als letzten Gesandten Allahs- das Siegel der Propheten- muss uneingeschränkt geglaubt werden).

Fazit:

Bei notwendiger Vorbereitung hätten die Regierungsvertreter der Ministerien wissen müssen, dass sich seit Ende des 12. Jahrhunderts die kritiklose Korangläubigkeit in den islamischen Ländern auch in der Wissenschaft durchsetzte.

Dabei gab es mit Avicenna oder Ibn Sina im 11. Jahrhundert, mit Averroes oder Ibn Ruschd und Suhrawardi im 12. Jahrhundert hervorragende muslimische Wissenschaftler und Multitalente, die als Ärzte, Philosophen, Naturwissenschaftler oder Mathematiker weltweite Spitzenleistungen hervorbrachten.

Damals sahen namhafte muslimische Wissenschaftler im Gebrauch der Vernunft, in der Logik, in der kritischen Abwägung einschließlich der kritischen Reflexion auch über die eigene Religion, die entscheidende Möglichkeit, zu neuen Kenntnissen und Erkenntnissen zu kommen.

Am Ende des 12. Jahrhunderts wurde diese fruchtbare Phase beendet. Die Werke von Averroes z.B. wurden verbrannt und Suhrawardi wurde im Alter von 38 Jahren hingerichtet.

( siehe besonders die Seiten 184- 202 der Quelle Nr.10)

Die deutschen Verhandlungsführer hätten wissen müssen, dass sich der aus einer alten muslimischen Gelehrtenfamilie stammende und bekennende Muslim, der deutsche Wissenschaftler syrischer Herkunft, Bassam Tibi, viele Jahre intensiv für einen Euro-Islam einsetzte, der mit den Grundwerten der EU vereinbar ist. Um der fortschreitenden Entwicklung von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken, müssten unbedingt die in europäische Staaten eingewanderten Muslime die jeweiligen Rechts- und Verfassungsordnungen ihrer Aufnahmeländer respektieren.

Die von Bassam Tibi betriebene Europäisierung des Islams, verbunden mit dem Abschied vom Dschihad und den verfassungsfeindlichen Aussagen der Scharia, scheiterte bekanntlich. Die maßgeblichen muslimischen Verbände bekämpften intensiv diese Bestrebungen.

Wo blieb eigentlich die Unterstützung der deutschen Parlamente und Regierungen für

Bassam Tibi?

Einige weitere Anmerkungen:

Schon jetzt zeigt sich, dass eine Reihe von Annahmen unzutreffend sind und „klare Zusagen“ auf muslimischer Seite offenbar nur Lippenbekenntnisse waren, um die Möglichkeit zu erhalten, den Koranunterricht als ordentliches Bekenntnisfach in öffentlichen Schulen endlich einrichten zu können.

Muslimische Verbände wissen aus Erfahrung: ist der islamische Religionsunterricht erst einmal in einem Bundesland verankert, dann bleibt er verankert.

Über den Einsatz der muslimischen Hochschullehrer und über das auszubildende Schulpersonal sowie über den religiösen Inhalt entscheiden letztlich ohnehin die muslimischen Verbände.

Oder glaubt man wirklich, dass Gläubige sich von „Ungläubigen“ in diesen religiösen Angelegenheiten Vorschriften machen lassen?

Erwartet man, dass sich die beteiligten muslimischen Verbände vorschreiben

lassen, verfassungsfeindliche Aussagen des Korans im Unterricht nicht zu erwähnen bzw. als veraltet und als nicht mehr geltend darzustellen?

Sie würden nach ihrem Selbstverständnis den Islam verfälschen und damit Allah und Mohammed beleidigen und sich selbst der Lächerlichkeit preisgeben.

In dem oben genannten Religionsbuch werden Mohammed als Gesandter Allahs nur überaus positive Eigenschaften zugeschrieben, die ihn als unfehlbaren Mensch erscheinen lassen, was die enge emotionale Bindung zum Propheten bei unkritischen Schulanfängern nicht verfehlen wird.

Bei einigen Aussagen ist das Prinzip der Taqiyya (Täuschung) nicht zu übersehen.

In späteren Schuljahren wird selbstverständlich der gesamte Koran Gegenstand des Unterrichts sein und die Prinzipien der Abrogation, der Tafsir und der Taqiyya werden Beachtung finden.

Allgemein bleibt festzustellen:

Die Argumente der Ministerien, mit denen die Einführung des Koranunterrichts begründet werden, wirken umso überzeugender, je weniger Kenntnisse über diese Religion vorhanden sind.

4. Eine offene und kritische Auseinandersetzung mit der islamischen Religion und ihrer

Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz wird bisher verhindert oder:

Auffälligkeiten in der Berichterstattung und der parteipolitischen Auseinandersetzung

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4.1 Fragen zur Berichterstattung in den meinungsbildenden Medien

Wie kommt es eigentlich, dass unsere meinungsbildenden Medien im Zusammenhang mit der Einführung des Islamunterrichts keine Artikel oder Berichte mit den wesentlichen Aussagen und Prinzipien des Korans veröffentlicht haben?

Warum unterbleibt jede kritische Berichterstattung über die vielen verfassungsfeindlichen Verse im Koran?

Glauben unsere Journalisten und Redakteure wirklich, dass korangläubige Muslime unsere verfassungsmäßigen Grundrechte heute und in Zukunft respektieren?

Haben sich unsere Medienvertreter bisher überhaupt näher mit den Inhalt des Korans befasst oder sahen sie dazu keine Veranlassung, da für sie der Islam ohnehin eine friedliche Religion sei oder für sie Religionen allgemein sowieso keine Bedeutung hätten?

Kamen vielleicht von interessierter Seite Hinweise, dass es nicht hilfreich sei, über die vielen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Inhalte im Koran zu berichten, um die engen Beziehungen zu maßgeblichen muslimischen Verbänden, insbesondere zur DITIB nicht zu gefährden?

Wollte man durch Informationsverweigerung den möglichen Widerstand in der Öffentlichkeit verhindern?

Glauben unsere Informanten und Erklärer der Medienwelt wirklich, dass die täglichen Berichte über „Ehren“- Morde, über die weltweiten Selbstmordattentate von Islamisten oder über die gelungenen Täuschungsversuche des heutigen ägyptischen Präsidenten und Muslimbruders Mursi beim Sturz von Mohammed Mubarak nichts mit der Religion zu tun haben?

Es gehört zur politischen Funktion der Massenmedien, dass sie möglichst vollständig, sachlich und verständlich informieren, damit die Bürger in der Lage sind, mit kritischem Bewusstsein das öffentliche Geschehen zu verfolgen.

Durch Tabus in der Berichterstattung haben unsere meinungsbildenden Medien im Falle des Koranunterrichts diese wichtige Funktion nicht wahrgenommen.

    1. Fragwürdige Begründungen in Hessen als Folge fehlender Kenntnisse

Bei der Einführung des Islamunterrichts in Hessen werden die fehlenden Kenntnisse bzw. der unzureichende Kenntnistand über den Inhalt des Korans auch in der parteipolitischen Auseinandersetzung deutlich.

Auf Drängen der FDP war im Koalitionsvertrag mit der CDU im Frühjahr 2009 festgelegt worden, den Koranunterricht in Hessens Schulen einzuführen. Im Dezember 2012 beschloss die CDU/ FDP-Regierung, zum Schuljahr 2013/14 mit dem bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht zu beginnen und den beiden muslimischen Verbänden DITIB und Ahmadiyya- Gemeinde die Federführung bei der Organisation und Durchführung des Unterrichts zu überlassen.

Die beiden FDP- Minister der Landesregierung Jörg-Uwe Hahn (Minister für Justiz, Integration und Europa) sowie Nicola Beer (Kultusministerin) gaben kurz vor Weihnachten 2012 die Regierungsentscheidung bekannt.

Minister Jörg-Uwe Hahn sprach von einer „historischen Entscheidung“, die den Willen zur Integration und zum gemeinsamen, konstruktiven Zusammenleben belege.

„In unseren Schulen werden muslimische Kinder in ihrer eigenen Religion und nach den Werten, die das Grundgesetz vorgibt, unterrichtet. Dazu gehören die Würde eines jeden Menschen, Achtung vor dem Nächsten, Toleranz gegenüber Andersdenkenden und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.“ Der Minister betonte weiter, dass der Unterricht in Kooperation mit „muslimischen Religionsgemeinschaften“ die Spiritualität und Religiosität in Hessen insgesamt stärke und damit auch als Werbung für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht insgesamt zu verstehen sei.

Der lange Weg und die mühevolle Arbeit hätten sich gelohnt. Die Hessische Landesregierung und ihre Kooperationspartner zeigten, dass ein bekenntnisorientierter (islamischer) Religionsunterricht streng nach den Vorgaben des Grundgesetzes sehr wohl möglich sei. Abkürzungen außerhalb der Verfassung brauche es nicht! „Wir hoffen, dass andere Bundesländer diesen verfassungsgemäßen Weg als Vorbild nehmen.“

( aus der Pressemitteilung des “Landesportal Hessen“ vom 17. Dez. 2012)

Für Kultusministerin Nicola Beer sei Hessen das erste Bundesland, das einen echten bekenntnisorientierten Islamunterricht mit einem staatlichen Curriculum, mit staatlich geprüften Lehrkräften und in deutscher Sprache einführe. Mit den „beiden Religionsgemeinschaften“ seien geeignete Kooperationspartner vorhanden. Muslimischen Kindern werde damit jetzt die Möglichkeit gegeben, sich mit ihrem Glauben in einem staatlichen Rahmen auseinanderzusetzen. Das Ministerium werde das neue Fach am Anfang intensiv begleiten und auch durch Unterrichtbesuche kontrollieren. Für die beiden Gemeinden sei der Unterricht verpflichtend und versetzungsrelevant.

(Die Welt. online vom 17. Dezember 2012)

4.3 Der totale Verfall der Streitkultur im Fall Hans-Jürgen Irmer

Im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen, wo auch die CDU als oppositionelle Landtagsfraktion einmütig der Einführung des Koranunterrichts als neues Schulfach zustimmte, gab es in der Landtagsfraktion der CDU in Hessen heftige Diskussionen darüber, ob die Einführung dieses Religionsunterrichts verantwortbar sei. Vor allem der stellvertretende Vorsitzende der CDU im hessischen Landtag Hans-Jürgen Irmer, der auch bis September 2012 schulpolitischer Sprecher der Fraktion war, sah im Islamunterricht „kein Zeichen von Integration, sondern von Segregation“, wie er auf einer Diskussionsveranstaltung auf der Frankfurter Buchmesse sagte. Es sei völlig unklar, was in einem derartigen Unterricht vermittelt werden soll. Irmer bezweifelte, dass deswegen muslimische Schüler aus Koranschulen in „Hinterhofmoscheen“ geholt werden. Es werde deshalb keine Koranschule weniger geben.

Vor allem hatte sich Irmer Anfang August 2012 strikt gegen eine Zusammenarbeit des Landes mit der türkisch-islamischen Organisation DITIB ausgesprochen. DITIB sei von der türkischen Regierung abhängig, frauenfeindlich und habe ein ungeklärtes Verhältnis zum Antisemitismus. Auch sei der Islam bewusst auf „die Täuschung des Andersdenkenden, Andersgläubigen“ aus.

Einige Reaktionen, die den Verfall der Streitkultur kennzeichnen:

– Gerhard Merz, integrationspolitischer Sprecher der SPD fordert: Die Christdemokraten müssen sich für Irmer bei den islamischen Verbänden entschuldigen. Es sei bedauerlich, das der CDU-Politiker inzwischen auch vor offenen Beleidigungen und Provokationen gegenüber Religionsgemeinschaften nicht zurückschrecke.

– Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen Mathias Wagner sagte: Der von Irmer abgelehnte Islamunterricht ist das geeignete Mittel, Kinder und Jugendliche vor der Radikalisierung zu schützen. „So aber leistet im Ergebnis ein Fundamentalist den anderen Vorschub.“

– Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der Linken twitterte: “Hessens schlimmster Hassprediger ist wieder am Werk“ und

– Elias Knell, Landesvorsitzender der FDP-Nachwuchsorganisation fragte: „Was hat denn der Irmer, der alte Quartalsirre, jetzt schon wieder von sich gegeben?“

(Nachrichtendienst des Hessischen Rundfunks – hr- online vom 04. August 2012)

Als sich abzeichnete, dass keine Einigung mit der Kultusministerin Beer erreichbar war und schließlich auch die Mehrheit der CDU-Fraktion die Zustimmung zur Einführung des islamischen Unterrichts geben würde, stellte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Oberstudienrat Hans- Jürgen Irmer im September 2012 sein Amt als bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion zur Verfügung.

Dazu eine Anmerkung:

Welcher Politiker, zumal in einer gehobenen und sicheren Position wird ohne Not Vorbehalte bzw. Vorwürfe gegen den Islamunterricht oder gegen eine privilegierte Organisation wie die DITIB erheben?

Haben die gemachten Erfahrungen nicht gezeigt, dass man seinen Beruf als Politiker wesentlich weniger gestresst ausüben kann, wenn man den ständig neuen Wünschen und Forderungen der maßgeblichen muslimischen Verbände möglichst entgegen kommt?

Die Reaktionen zeigen auch, dass die Tabus in der Berichterstattung über den Koran nicht nur zur Unwissenheit und Naivität breiter Bevölkerungskreise, sondern auch generell zur Blindheit von Entscheidungsträgern führen können.

In einer funktionierenden Demokratie wäre Irmler aufgefordert worden, seine Vorbehalte und Vorwürfe doch gefälligst genau zu erläutern. Vor allem die Parlamentskollegen, die sich empörten, hätten darauf dringen müssen, dass Irmer seine als ungeheuerlich empfundenen Aussagen auch genau belegt und in einer Debatte im Parlament begründet!

Ein möglichst offener und sachlicher Austausch von Argumenten und Gegenargumenten hätte auch zur wichtigen Meinungsbildung in der Bevölkerung beigetragen.

Offenbar fürchtete man sich selbst im parlamentarischen Raum vor einer inhaltlichen Diskussion über den Islam.

Denn: Der Islam hat alternativlos als friedliche Religion zu gelten! Basta!

Und der Abgeordnete Irmer hat deshalb kein Recht, diese politisch korrekte Ansicht durch Argumente infrage zu stellen!

Die Folge ist: Anstatt zu argumentieren wird diffamiert und ausgegrenzt.

Auch die Berichterstattung zur die Entscheidung der Landesregierung, den Islamunterricht einzuführen, war in einigen Zeitungen tendenziös und von Unkenntnis und Naivität geprägt.

So ist offenbar Anne- Katrin Einfeldt nicht in der Lage gewesen, zwischen Sachbericht und Kommentar zu unterscheiden.

In ihrer Berichterstattung vermischt sie beide Ebenen, indem sie formuliert: Aus der CDU seien immer wieder vor allem von Hans-Jürgen Irmer Querschüsse gekommen, da er nicht die Auffassung teile, ,, dass der Islam zu Hessen gehört“. Vor allem kritisierte die Journalistin, dass Irmer doch der DITIB unterstelle, von der Türkei gesteuert zu sein.

Irmer hätte doch wissen müssen, dass sich die DITIB in Hessen extra eine neue Satzung gegeben habe, um – für die Landesregierung überzeugend- die Ferne vom türkischen Staat zu belegen.

(Frankfurter Neue Presse.online vom 18. Dezember 2012)

Dabei hätte die Landesregierung selbst bei oberflächlicher Kenntnis des Korans wissen müssen, dass eine Satzungsänderung an der Abhängigkeit der DITIB vom türkischen Staat nicht das Geringste ändert.

4.4 Für Islamkritiker gibt es keine Toleranz, keine Meinungsfreiheit – ein Beispiel)


Der Mitgründer und heutige Bundesvorsitzende der in Berlin im Oktober 2010 gegründeten Bürgerrechtspartei DIE FREIHEIT– Rene Stadtkewitz – und der stellvertretende Bundesvorsitzende sowie Landesvorsitzende dieser Partei in Bayern – Michael Stürzenberger – haben beide ihre bisherigen Parteien verlassen, da es nicht möglich war, sowohl in der Berliner CDU als auch in der Münchener CSU über die Problematik der verfassungsfeindlichen Aussagen im Koran zu diskutieren. Beide hatten sich anlässlich von Moscheebauten intensiv mit dem Koran befasst. Übrigens waren beide Politiker in ihren Parteien fest verankert. Stadtkewitz hatte als langjähriger Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der CDU in Berlin-Pankow einen sicheren Sitz im Berliner Abgeordnetenhaus. Wegen der Unterstützung der Bürgerinitiative gegen den Bau der Moschee der Ahmadiyya-Gemeinde inBerlin- Heinersdorf wurden er und seine Familie mehrmals bedroht und 2006 erfolgte sogar ein Brandanschlag auf das Wohnhaus der Familie.

In München war Michael Stürzenberger zeitweise Pressesprecher der Münchner CSU und Mitglied im Integrationsausschuss sowie im Arbeitskreis Integration der Münchner CSU. Der Fraktionsvorsitzende der Münchener CSU kritisierte Stürzenbergers Aktivitäten im Internetblog „Political Incorrect“(PI) und seine von „Islamophobie“ gekennzeichnete Einstellung. Damit sei er für die CSU nicht mehr tragbar.

– Michael Stürzenberger organisiert seit vielen Monaten die Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren gegen die große Moscheeanlage „Zentrum für Islam in Europa-München“ (Ziem), um die notwendigen 30 000 Unterschriften zu erreichen. Auf Videos, die PI regelmäßig veröffentlicht, wird deutlich, wie diese Aktionen, bei denen Stürzenberger stets auch über verfassungsfeindliche Aussagen im Koran informiert, nicht nur von linksextremistischen Gruppen, sondern sogar auch von Funktionären etablierter Parteien massiv gestört werden, um das Volksbegehren zu verhindern. Ohne massiven Polizeischutz könnte diese Unterschriftensammlung gar nicht stattfinden.

Dieses neue Zentrum soll neben einer großen Moschee, eine Akademie zur Ausbildung für Imame, eine öffentliche Bibliothek, ein Museum, einen Kindergarten und eine Seniorenanlage erhalten. Wesentliche Kosten des mit ca. 30 Millionen € veranschlagten Projekts will das Emirat Katar übernehmen, wobei man wissen muss, dass dieses Golffürstentum extremistische islamische Gruppen in Afrika und Syrien finanziert.

(aus Mali: „Für Frauen war die Scharia eine Katastrophe“ in: Die Welt vom 27. Jan. 2013)

Wie problematisch Moscheeanlagen in der Regel sind, hat Hans-Peter Raddatz in seinem Buch “Von Gott zu Allah?“ am Beispiel der in Mannheim im Jahre 1995 gegründeten Moschee beschrieben. Nach einer kurzen Phase der Scheinoffenheit schotteten sich die Muslime völlig von den Nichtmuslimen ab (Segregation) und es erfolgte die Glaubensunterweisung streng nach der Scharia.

Übrigens ist zu beachten, dass nicht wenige Glaubensstätten mit dem Beinamen fatih=Eroberer ausgestattet werden, womit der expansive Heilsauftrag des Islams zum Ausdruck gebracht wird.

(siehe S. 396 ff der Quelle Nr.10)

SPD, Grüne, CSU und FDP und besonders Oberbürgermeister Christian Ude unterstützen das Münchener Moscheeprojekt vom umstrittenen Imam Benjamin Idriz, der nachweislich zu seiner Ausbildung unwahre Angaben machte und nach Angaben des bayerischen Verfassungsschutzes seit Jahren Kontakte zu muslimischen Extremisten pflegt.

Eine Information der Öffentlichkeit durch die örtlichen Medien über die Gründe der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren unterbleibt.

Und falls doch einmal berichtet wird, dann in dieser Form:

Überschrift: “Diese Leute sind gefährlich- Mitglieder der Bezirksausschüsse zeigen gemeinsam Flagge gegen `Die Freiheit` „.

Es folgen Zitate von örtlichen Parlamentariern:

– Diese Partei versucht mit ihrer Unterschriftenkampagne einen Keil zwischen das friedliche Zusammenleben der Religionen zu bringen.

– Wir sehen mit großer Sorge die zunehmenden Aktivitäten der Rechten. Erst im Sommer haben wir einen NPD-Aufmarsch erleben müssen.

– Ich freue mich, dass wir Bezirksausschussmitglieder parteiübergreifend Flagge gegen rechts zeigen.

– Ich bin schockiert, wie hier Münchnerinnen und Münchner muslimischen Glaubens öffentlich diffamiert werden.

(Münchener Wochenanzeiger vom 07. Januar 2013)

Frage:

Warum können eigentlich Bürger muslimischen Glaubens durch Zitate aus dem Koran öffentlich diffamiert werden?

5. Resümee

Die verantwortlichen Entscheidungsträger in den etablierten Parteien und Massenmedien haben sich in der Frage der Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Schulfach den Wünschen und Forderungen maßgeblicher muslimischer Verbände untergeordnet.

Der Islamunterricht als Bekenntnisfach in Schulen erreicht mit seinen vielen verfassungsfeindlichen Aussagen zukünftig viel mehr Schüler als bisher. Die Gefahr, dass sich dadurch die von den Ministerien beabsichtigten Ziele ins Gegenteil umschlagen, ist nicht zu übersehen. Die religiösen Widersprüche der Religionen werden jetzt direkt in den Schulen ausgetragen. Die Konflikte in Schule und Gesellschaft werden dadurch erheblich zunehmen.

Lerninhalte und Lernziele des Islamunterrichts werden von wenigen primär fundamentalistisch orientierten muslimischen Verbänden bestimmt, die nur eine relativ kleine Minderheit der Muslime in Deutschland repräsentieren.

Anmerkung: Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Muslime wird gegenwärtig auf 5% bis höchsten 10% geschätzt. Es fällt auf, dass in Deutschland Muslime vom statistischen Bundesamt nicht erfasst werden.

In den meinungsbildenden Medien und den etablierten Parteien unterblieb bis heute jede Berichterstattung bzw. kritische Debatte über die Aussagen und Prinzipien, die im Koran fixiert sind und weitgehend im Gegensatz zu unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung stehen.

Weitere Fragen und Anmerkungen

– Vor 18 000 jubelnden Anhängern äußerte Erdogan 2008 in der Kölnarena:

Es gibt keinen Islam und Islamismus. Es gibt nur einen Islam. Wer was anderes sagt, beleidigt den Islam!“

Nach dieser Feststellung Erdogans müsste also die führende politische Klasse in Deutschland, indem sie immer wieder den grundlegenden Unterschied zwischen dem Islam und dem Islamismus betont, diese Religion ständig beleidigen.

Oder hat etwa der türkische Ministerpräsident mit seiner Aussage Unrecht?

– Auf der gleichen Veranstaltung sprach der türkische Ministerpräsident den denkwürdigen Satz: „Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!“

Schon 1997 hatte Erdogan als damaliger Oberbürgermeister von Istanbul in einer Rede voller Überzeugung den Satz zitiert:

Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“

1998 erhielt er dafür vom Staatssicherheitsgericht Diyarbakir wegen Missbrauchs der Grundrechte und Grundfreiheiten der türkischen Verfassung sowie wegen Verstöße gegen Gesetze des damaligen Strafgesetzbuches eine Gefängnisstrafe von 10 Monaten und für immer Politikverbot.

Und heute hat der türkische Ministerpräsident die Macht, diese Ziele nach und nach zu realisieren und mit seinen ehemaligen Gegnern abzurechnen.

(„Erdogans späte Abrechnung mit dem Militär“, in DIE WELT v. 15. Februar 2013)

Oder glauben unsere heutigen politischen Entscheidungsträger wirklich, dass Erdogan als korangläubiger Muslim seine damals formulierten Ziele heute nicht mehr ernst nimmt?

Es leben in unserem Land auch viele Menschen, die zwar nicht unbedingt die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben, aber doch unsere Kultur und Lebensart voll respektieren und froh sind, hier leben zu können. Sie beachten wir gar nicht. Etwa Türken, die besorgt sind, dass die Ideen ihres Idols und Gründungspräsidenten Kemal Atatürk peu a peu entsorgt werden, weil säkulare Prinzipien durch Erdogan zugunsten einer unaufhaltsamen Islamisierung der Türkei beseitigt werden.

Werden nicht die muslimischen Frauen und Männer, die oft einen schwierigen Weg mit großer Anstrengung gehen mussten, um sich erfolgreich in der Schule und im Berufsleben zu behaupten und auch nicht selten enge Freundschaften zu Nichtmuslimen pflegen, für ihren Erfolg bzw. für ihr Handeln kritisiert und unter Druck gesetzt? Die Mehrheit der Einwanderer aus islamischen Staaten kam auch, weil sie sich in ihren Heimatländern unterdrückt fühlten oder/und dort keine berufliche Perspektive sahen. Viele von ihnen sind heute froh, durch die Grundrechte unserer Verfassung geschützt zu sein und selbstbestimmt ihr Leben einrichten zu können.

Warum reden wir fast nur von den Einwanderern türkischer Herkunft, die lautstark von einzelnen islamischen Verbänden vertreten werden? Dabei vertreten doch diese Verbände nur eine relativ kleine Minderheit von Muslimen.

Worum reden wir sooft von denn selbst ernannten Missionaren, den ewig Beleidigten, die sich laufend über das rundum ausländerfeindliche Deutschland beschweren?

Wer spricht für die Millionen eingewanderter Nichtmuslime, die Vietnamesen, Inder, Chinesen, Japaner, Russen, Polen oder für die weltweit verfolgten Christen, die aus ihren Heimatländern Nordafrikas oder aus Syrien vertrieben wurden und werden? Sie scheinen sich in Deutschland wohl zu fühlen und haben mit unserer Lebensweise oft nur vorübergehende Probleme. Sie stellen auch keine dreisten Forderungen etwa nach der doppelten Staatsbürgerschaft oder der Teilhabe im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft ohne entsprechende Leistung und Integration.

Sie sind pflegeleicht und werden deshalb auch nicht beachtet.

(siehe: “Weil sie sich hier frei fühlen“ von Cora Stephan in Welt am Sonntag v. 08. Juli 2012)

Fühlt sich nicht diese große Mehrheit der integrierten Einwanderer von uns allen, vor allem aber durch führende Vertreter in der Politik, in den Medien , in der Wissenschaft, in der Wirtschaft aber auch durch Vertreter der christlichen Glaubensgemeinschaften verraten, wenn wir nicht alles tun, um unsere Grundrechte zu verteidigen?

Schließlich hat es auch bei uns Jahrhunderte gedauert, bis wir – einschließlich der notwendigen Trennung von Staat und Religion – zu einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat gekommen sind, mit dem wir in den letzten 64 Jahren gut leben konnten.

Unsere Verfassung müssen wir verteidigen und nicht weiter passiv hinnehmen, wie sie ständig entwertet wird!

—————————————————————————–

Der Autor Burkhard Willimsky war in Berlin Schulleiter, hauptamtlicher Stadtrat und Dozent für Politikwissenschaft an einer Fachhochschule

Quellenangaben und Literaturhinweise

  1. Abou Nagie, Ibrahim (HG.): „Der edle QUR´An“, Köln 2012
  2. Buschkowsky, Heinz: „Neuköln ist überall“, Ullstein 2012
  3. „Der Koran“: Übersetzung von Rudi Paret, Kohlhammer 2010
  4. Gabriel, Mark A.: „Jesus und Mohammed – erstaunliche Unterschiede und überraschende Ähnlichkeiten“, Resch-Verlag 2006
  5. Gaertner, Karlheinz / Saad, Fadi: „Kampfzone Straße – Jugendliche Gewalttäter jetzt stoppen“, Herder 2012
  6. Heisig, Kirsten: „Das Ende der Geduld – Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter“, Herder 2010
  7. „Kann der Koranunterricht in Schulen überhaupt zur Integration beitragen?“ / Freiheit oder führt er nicht verstärkt zu einer abgeschotteten und bedrohlichen Gegengesellschaft? von Burkhard Willimsky – siehe Internet vom Juni 2012
  8. Kleine-Hartlage, Manfred: „Das Dschihad-System – Wie der Islam funktioniert“, Resch-Verlag 2010
  9. „Quantensprung in der Integrationspolitik?“ / Journalistenwatch – von Burkhard Willimsky – siehe Internet vom Juli 2012
  10. 10.  Raddatz, Hans-Peter: „Von Gott zu Allah? – Christentum und Islam in der liberalen Fortschrittsgesellschaft“, Herbig 2001
  11. 11. Wagner, Joachim: „Richter ohne Gesetz – Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat“, Econ 2011

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23 Antworten zu Die frühe Unterwerfung: Koranunterricht wird als neues Schulfach eingeführt

  1. alphachamber schreibt:

    Mal sehen, wann Thilo Sarazzin das Bundesverdienstkreuz fuer sein Werk „Deutschland schafft sich ab“ bekommt. Auf die angepassten, politisch korrekten liberalen Scheinheioligen kann man sich immer verlassen!
    Guter Artikel!

  2. Helmut Zott schreibt:

    Im Themenfeld des Rahmenplanes für den Islamunterricht liest man von Mohammed, durch seine “in jeder Hinsicht vollkommenen menschlichen Eigenschaften schafft er es, die Menschen zum wahren Menschsein zu führen”.
    Man werfe einen Blick auf die Art und Weise wie der Gesandte Allahs, bei seinen “in jeder Hinsicht vollkommenen menschlichen Eigenschaften“, mit der Menschenwürde und dem Menschenleben umgegangen ist, um „die Menschen zum wahren Menschsein zu führen”:

    Sunan Abu-Dawud, Buch 38, Nr 4348: Berichtet von Abdullah Ibn Abbas:
    Ein blinder Mann, hatte eine Sklavin als Mutter, die schlecht über den Propheten (Friede sei mit ihm) sprach. Er gebot ihr, damit aufzuhören, aber sie hörte nicht auf ihn. Er wies sie zurecht, aber sie gab ihre Gewohnheit nicht auf. Also nahm er eine Schaufel, setzte sie auf ihren Bauch, drückte zu und tötete sie. Ein Kind, welches zwischen ihren Beinen hervorkam, war mit Blut überströmt. Als es Morgen wurde, wurde der Prophet (Friede sei mit ihm) darüber informiert. Er versammelte das Volk und sagte: ‚Ich schwöre bei Allah und ich beschwöre den Mann, der dieses getan hat, aufzustehen’. Der Mann erhob sich. Er setzte sich vor den Propheten (Friede sei auf ihm) und sagte: ‚Apostel von Allah! Ich bin ihr Gebieter. Sie hat schlecht über Euch geredet und Euch verachtet. Ich habe es ihr verboten, aber sie wollte nicht hören, ich tadelte sie, aber sie machte weiter. Ich habe zwei Söhne von ihr, die wie Perlen sind und sie war meine Begleiterin. Letzte Nacht hat sie damit angefangen, über Euch schlecht zu sprechen. Also nahm ich eine Schaufel, setzte sie auf ihren Bauch und drückte zu, bis sie starb’. Daraufhin sagte der Apostel: ‚Oh sei mein Zeuge. Für ihr Blut ist keine Vergeltung zu bezahlen’.
    Ein Kommentar von Ali Sina lautet: „Ich wage zu behaupten, dass jeder, der dies liest und nicht angeekelt davon ist, noch einen weiten Weg vor sich hat, ein Mensch zu werden.“
    Werden die Schüler auch solche Hadithe, die ja schließlich zum tradierten Glaubensinhalt des Islams gehören, im Islamunterricht kennen lernen, um sich ein objektives und wahres Bild von Mohammed machen zu können?
    Wohl kaum, wenn man bedenkt, dass bereits im Rahmenplan die haarsträubende Verfälschung vorgegeben ist, dass er es durch seine “in jeder Hinsicht vollkommenen menschlichen Eigenschaften schafft , die Menschen zum wahren Menschsein zu führen”.

    Auch das folgende Beispiel, das Mohammed in seiner ganzen Unmenschlichkeit zeigt, ist nicht geeignet zu belegen, dass durch ihn „die Menschen zum wahren Menschsein“ gelangen:

    „Umm Qirfa war eine weitere Frau, die sich dem Propheten widersetzte. Sie wurde auf Befehl von Zaid gefangen genommen. Die Anhänger der neuen Religion banden ihre Beine an zwei Kamele und zwangen diese, in entgegen gesetzte Richtungen zu laufen, bis Umm Qirfas Körper auseinander gerissen wurde. Der Prophet pries Zaid für diesen seinen Beitrag zum Glauben“ (Sirat rasul Allah, p. 665; zitiert nach Jaya Gopal: „Gabriels Einflüsterungen“, S. 188).

    In einer weiteren schockierenden Geschichte nach demselben Muster wird berichtet, dass eine Frau, eine Poetin und Mutter von fünf Kindern, im Auftrag Mohammeds getötet wurde, weil sie den Propheten zu kritisieren wagte.
    Wie muss eigentlich ein Glaube aussehen, für den dieses Verbrechen ein guter Beitrag war?
    Jedenfalls nicht so, wie ihn der Unterrichtsplan vorsieht, und viele Muslime uns in beschönigender Fälschung vorgaukeln.

    %%%%%%%%%%

    Neuerung

    Ein Mensch, seit Jahren schulbewährt,
    ist ganz entsetzt, als er erfährt,
    dass man das neue Fach „Islam“
    seit kurzem in den Lehrplan nahm.
    Lehrt man an allen Schulen gar,
    dass Mohammed ein Mörder war?

    Helmut Zott

    %%%%%%%%%%

    • jay twelve schreibt:

      Lieber Helmut Zott, darf ich Dich gleich am Anfang auf einige Auffälligkeiten, die sich der ALLZEITLOGIK ( das ist die Logik, nach der sich das Universum in alle Ewigkeit richtet)in allen Religionen die ich als Mangupologe (Verhaltensforscher der Gottesgaukler und Ganoven-Kapitalverbrecher) kenne, stur wiederholen, aufmerksam machen?

      1) Bei allen Religionen ist schon im Ansatz auffallend, dass die s.g. Propheten sich die Freiheit nahmen, in Namen der abstrakten himmlischen Götter, die sie selbst zurecht gedichtet haben, reden zu dürfen, Verhaltensregel dichten zu dürfen, sich zu Ankläger, Richter und Henker berufen dürfen, jedem der ihre persönliche Weltanschauung nicht teilen, mit drakonischen Strafen zugrunde richten zu dürfen. Je grausamer der Verhaltenskodex der Religion ist, desto populäre wird die erfundene „Religion“ gehuldigt.

      2) Weil es aber im Laufe der Zeit sehr viele Propheten gab, die sich ihre himmlischer Göttheiten und göttlicher Gesetze zusammen gedichtet haben und daher unter extrem hartern Wettbeverb Bedingungen ihre Weltanschauung missionieren mussten, kammen sie LOGISCH-UNLOGISCHERWEISE alle auf die gleiche Zwangsidee, alle ihre Konkurennten als UNGLÄUBIGEN GOTTESLÄSSTERER in die dafür erfundene himmlisch-teuflische Hölle zu wünschen.

      3) Alle Erfinder der himmlische Göttheiten, egal welcher Religion, behaupten unbeirrt:
      „IM HIMMEL (damit ist das Universum gemeint) und auf der ERDE herrscht nur ein
      3A-GOTT (Allmächtig, Allwissend und Allgegenwärtig) und DIESER GOTT IST MEIN GOTT. Alle andere Götter und Göttinen, Propheten und Heiligen, ihre Gesetze und Verheißungen sind NULL und NICHTIG.“

      Hand aufs Herz lieber Helmut Zott, Du bist ein gebildeter Mensch, kommt Dir das alles was ich als „AUFFALLEND-UNLOGISCH“ über die Religionen aufgeführt habe durchaus bekannt und milde gesagt WIEDERSPENSTIG, kindisch-lachhaft vor?

      Wenn also alle Religionen sich grundsätzlich gegenseitig NEGIEREN, dann ist die Summe alle RELIGIÖSEN BEHAUPTUNGEN gleich NULL.

      Und doch, als Mangupologe, der sich durch Studien der Weltreligionen durchgedacht habe, frei von religiösen, ideologischen Indoktrinationen in dritte Generation lebe und denke, daher verpflichtet bin objektiv und neutral alle DENK & GLAUBENSRICHTUNGEN gleichwertig zu bewerten, bestätigege ich gerene, dass alle Propheten in Sachen „3A-Gott“ zugleich Recht haben.

      Der einzige Gott dem ich in Universum geortet habe, ist der denkender MENSCH-GOTT IM WERDEN.
      Nur wenige Menschen sind sich diese Tatsache bewusst, aber ALLE MENSCHEN sind durch DENKEN UND HINTERFRAGEN, EXPERIMENTIEREN UND STREITEN, auf dem besten Weg irgendwann 3A-GÖTTER zu werden.

  3. Helmut Zott schreibt:

    „Wo blieb eigentlich die Unterstützung der deutschen Parlamente und Regierungen für Bassam Tibi?“

    Der Autor hat offenbar noch nicht registriert, welchen Unsinn Bassam Tibi verbreitet. Bassam Tibi hat den Islam nicht verstanden, wenn er in „Die Gotteskrieger und die falsche Toleranz“ auf Seite 112 schreibt:
    „Der Islam ist eine spirituelle Religion, keine politische Angelegenheit. Im Gegensatz dazu ist der Islamismus als Spielart des religiösen Fundamentalismus eine totalitäre Ideologie mit rechtsradikalen Zügen.“
    Er unterscheidet also zwischen Islam und Islamismus, und hält bei seinem bekannten Konzept des „Euro-Islam“ die Demokratie unsinnigerweise vereinbar mit dem Islam.
    Sein „Euro-Islam“ ist eine geistige Todgeburt. Auch die folgende Ansicht ist unsinnig, bei der er, der allseits so geschätzte Islamkenner mit Vorbildcharakter, solche Figuren wie Amin el-Husseini für den Ausdruck „dunkler Schatten“ arabischer Germanophilie hält, und für einen „tragischen Widerspruchs“ zum arabischen Semitentum. „“Kurz: Der Islam ist eindeutig frei von Antisemitismus!“, verkündet er nicht ohne Stolz (Bassam Tibi: Islam und Deutschland, zitiert nach Dr. Hans-Perter Raddatz „Allah und die Juden“ Seite 214). Auch schreibt Tibi in „Der Islam und der Westen – Der importierte Hass – Antisemitismus ist in der arabischen Welt weit verbreitet. – Dabei widerspricht er islamischer Tradition“ (ZEIT ONLINE POLITIK) das Folgende: „In seinem Standardwerk The Jews of Islam bescheinigt der große Islam-Historiker Bernard Lewis der klassischen islamischen Zivilisation zwar tatsächlich, frei von Antisemitismus gewesen zu sein. Das gelte freilich in der Gegenwart nicht mehr. Mit der Übernahme nationalistischer Ideologien aus dem Westen und im Zuge der Palästinafrage habe im 20. Jahrhundert auch der europäische Antisemitismus Eingang in den Nahen Osten gefunden. Zunächst nur ein Import, habe er inzwischen in der arabischen Welt feste Wurzeln geschlagen.“ Und weiter: „Die Geschichte des islamischen Antisemitismus begann, als das Osmanische Reich im 19. Jahrhundert geschwächt wurde und sich der Hass türkischer Muslime gegen ethnische und religiöse Minderheiten richtete, so auch gegen Juden. Das ideologische Rüstzeug dafür wurde aus dem Westen importiert“.

    Tibi behauptet also, unter Berufung auf Lewis, allen Ernstes, dass der Islam ursprünglich frei von Antisemitismus war, und erst durch den Import aus dem Westen in neuerer Zeit im Islam entstanden sei. Dieser Schwachsinn ist historisch falsch und lächerlich, und das wird von Dr. Raddatz zu Recht kritisiert. Hat Bassam Tibi noch niemals etwas vom Judenschlächter von Medina gehört?

  4. Johannes Capestrano schreibt:

    Also kann man davon ausgehen, daß die Islamisierung Deutschlands politisch beschlossene Sache und auch gewollt ist. Mit dem Feuer spielen ist ja nicht so riskant, die Feuerwehr hat ja alles im Griff – meistens jedenfalls. Und wenn doch mal nicht, macht das auch nichts. Die Verantwortlichen sind weg und die Betroffenen müssen halt sehen, wie sie klarkommen.
    Da kann ich nur noch sagen: Wer Wind sät, wird Sturm ernten.

    • alphachamber schreibt:

      „Deutschland“ ist schon abgeschafft. Der deutsche Buerger ist durch den irrationalen hysterischen Sozial-Aktivismus der Gleichmacher zur zahlenden Drohne Europas und der Dritten Welt degeneriert. Ohne Souveraenitaet, zur ewigen Demut verdonnert. Eine Wende liegt bei dem Volk. Es bekommt die Regierung die es verdient!

  5. Jean schreibt:

    Der ehemalige deutsche Botschafter in Algerien und Marokko, der promovierte Jurist Wilfried “Murad” Hofmann (führendes Mitglied im ZMD) erklärt, was zukünftige islamische Lehrer wissen müssen: Nach seiner Auffassung ist islamischer Glaube, der nicht den Koran in seiner arabischen Ursprache für die wortwörtlich offenbarte Botschaft Allahs hält, unmöglich: “Satz für Satz, Wort für Wort Sein (Allahs) herabgekommenes Wort, Seine unmittelbare, Sprache gewordene Mitteilung. … Die Anerkennung des Koran als Allahs Wort ist für den Muslim konstitutiv. Wer dies nicht glaubt, ist kein Muslim.” Von diesem Verständnis her sind für Hofmann “alle wahren Muslime notwendig Fundamentalisten”. Er zeigt sich beeindruckt von den Koranschulen, in denen die Schüler nichts anderes als den Koran auswendig lernen. Nach seiner Ansicht enthält der Koran keine Aussagen, die gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnissen widersprächen (Murad Wilfried Hofmann, Koran, Diederichs kompakt, München 2002, S. 12)
    Im Rückblick auf seinen Besuch einer renommierten Koranschule im südlichen Sudan schreibt Hofmann: “Bei meinem Besuch durfte ich beliebige Schüler zum Vortrag beliebiger Teile des Koran auffordern. Jeder schnurrte den verlangten Text fehlerlos herunter. Man geht davon aus, dass es im aufnahmebereiten jungen Alter das Wichtigste ist, zunächst den Koran-Text zu memorieren. Ihn zu verstehen zu lernen ist eine lebenslange, endlose Aufgabe” (ebd. S.105f).

    Im übrigen haben auch Kirchenleiter ganz wesentlich mit dazu beigetragen, dass der Islam-Unterricht an unseren öffentlichen Schulen eingeführt wurde. In Hamburg war es die „Bischöfin“ Fehrs und ihr Schleswiger Kollege Ulrich, jetzt Chef der Nordkirche, die mit dem Senat und mit Zustimmung der „C“DU und den vom Verfasssungsschutz beobachteten Moslemorganisationen einen grundgesetzwidrigen Staatsvertrag abschlossen. Dieser beinhaltet u.a. einen gemeinsamen „evangelisch-islamischen“ Unterricht, der sowohl von Mohammedanern als auch „Christen“ erteilt wrden kann. Die jahrelangen Geheimverhandlungen wurden allerdings von einem gewissen Ole von Beust („C“DU), Vorgänger des jetzigen Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) eingeleitet.
    In Hannover hat der amtierende Kirchenleiter Meister den Islam-Unterricht sogar an einer evangelischen Privatschule eingeführt. Damit soll die Integration gefördert werden! Fragt sich nur, wessen Integration.

  6. Jean schreibt:

    Ergänzung zu Ex-Botschafter Hofmann, der dem Amt für Verfassungsschutz als „Salafist“ gemeldet wurde – aber ohne jede Reaktion, obwohl dieser Mann ein Schreibtischtäter ist und in seinen Büchern belegt, was der Islam in Deutschland plant und vielfach schon durchgesetzt hat:
    Hofmann konvertierte 1980 zum Islam, durfte aber trotzdem unseren demokratischen Rechtsstaat noch bis 1994 als Botschafter in Algerien und Marokko vertreten. Der promovierte Jurist war auch einer von 15 islamischen Vertretern beim „Integrationsgipfel“ des damaligen Innenministers Schäuble, der die Islamisierung unseres Landes wie kaum ein anderer fördert. Allerdings seien hier auch weitere „C“DU-Förderer genannt: Ex-Präsident Wulff, Frau Schavan (Doktorgrad aberkannt), Böhmer (Integrationsbeauftragte), Polenz (Schatten-Außenminister und Türkei-Freund), Herr Laschet in NRW, Ex-MP Carstensen in S-H u.v.a.m.

    Der Jurist Hofmann vertritt die Ansicht, dass der Koran über dem Grundgesetz stehe und befürwortet die Einführung der Schari´a in Deutschland oder doch zumindest von Teilen der islamischen Gesetzgebung in unser Grundgesetz – zunächst einmal! Das ist konsequent, strebt doch der Islam die Herrschaft über alle „Ungläubigen“ an: Allah hat seinen Propheten mit „der Leitung und der Religion der Wahrheit entsandt, um sie über jeden anderen Glauben siegreich zu machen (Sure 48,28): Darum kämpfet wider sie (die „Ungläubigen“, vor allem Juden und Christen) … bis alles an Allah glaubt“ (Sure 8,39).

    Obwohl also Hofmann, der die Ideologie des Islam als Alternative zur freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung sieht und den Koran über das Grundgesetz stellt, wurde der „Gewünschte“ (=“Murad“, Konvertiten nehmen bei der Unterwerfung unter Allah einen muslimischen Namen an) vom damaligen Außenminister Genscher nicht aus dem Amt abberufen. Ein höchst erstaunlicher Vorgang, hatte doch die damalige stellvertretende SPD-Vorsitzende Däubler-Gmelin genau dies 1992 gefordert. Sie drängte auf Hofmanns Abberufung, weil der Botschafter „mittelalterliche Strafen wie Händeabhacken, Steinigen, Auspeitschen gelobt habe“. Aus das Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM), H. Müller, erklärte, dass Hofmann einen fundamentalistischen Islam propagiere und islamische „Menschenrechte“ verherrliche, „obwohl sie beispielsweise körperliche Verstümmelung als Strafen vorsehen“. Das Auswärtige Amt teilte auf Anfrage mit, „der Botschafter habe sich mit seinen Äußerungen keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht. Das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit stehe auch einem Beamten zu“. („idea-Spektrum“ 18/1992, S.12)

    2004 wurde Hofmann für seine Bemühungen um den Islam das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen!

    Drei Jahre später, am 21.6.2007, erhielt auch die mutige türkischstämmige Berliner Publizistin und Islamkritikerin Seyran Ates diese Auszeichnung für ihr Eintreten für die Befreiung muslimischer Frauen aus menschenunwürdiger Unterdrückung durch die „Religion des Friedens“. Bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes betonte der Bundespräsident ihr Engagement für wirkliche Integration und Gleichberechtigung.

    Bleibt die Frage: Wieso kann man für völlig gegensätzliches Tun – einerseits das Eintreten für die Befreiung aus islamischer Sklaverei und andererseits das Eintreten für die Unterwerfung (=Islam) unter die Knechtschaft dieser Staatsideologie mit religiöser Verbrämung – die gleiche Auszeichnung bekommen?

    Für den Konvertiten „Murad“ Hofmann dürfte indes eine andere Auszeichnung wesentlich wichtiger sein. In Dubai wurde ihm nämlich im September 2009 die „hohe“ Auszeichnung „Islamic Personality of the Year“ verliehen, die mit 180.000 Euro ausgestattet ist. Dazu der damalige Vorsitzende des ZMD Dr. Axel „Ayyub“ Köhler, ein ebenfalls konvertierter deutscher Muslim: „Stolz und Freude über einen Deutschen in einer Reihe mit anderen Preisträgern wie Scheich Jusuf al-Qaradawi und Großmufti Mohammed al-Bouti (Syrien)! Verliehen von Seiner Hoheit Scheich Mohammed bin Raschid Al Maktoum, Vizepräsident und Premierminister der VAE und Herrscher von Dubai!“ Allerdings erwähnte Köhler nicht, dass der bekannte und berüchtigte ägyptische TV-Prediger al-Qaradawi ebenso wie der Scheich der Al-Azhar-Universität Kairo, Muhammad Sayyid Tantawi, die Ausrottung des jüdischen Volkes gemäß Koran und Hadith befürwortet. Beide loben Selbstmordattentäter als „tapfere Söhne des Islam“ (Moussa Afschar, Die letzte Schlacht des Islam um Jerusalem, Blaich-Verlag o.J.).

    Weitere Bundesverdienstkreuzträger, die in den bereichernden islamischen Kulturkreis konvertierten, sind ebenfalls Mitglieder des deutschen diplomatischen Dienstes. Unter ihnen „Scheich“ Bashir Dultz (1935 in Königsberg geboren), der die Muslim-Liga Bonn gründete. (Ob diese etwas mit der Muslim-Bruderschaft zu tun hat?). Der Bonner Bürgermeister Helmut Joisen lobte jedenfalls Dultz bei der Verleihung für dessen Bemühen im interreligiösem Dialüg: „Herr Dultz hat durch sein jahrzehntelanges Engagement für ein Miteinander der ´abrahamitischen Religionen´ (!?) auszeichnungswürdige Verdienste erworben!“ Auf nähere Einzelheiten ging er dabei nicht ein. Auf jeden Fall gibt es in Bonn jetzt eine islamische Partei im Stadtrat! (siehe „islam.de“ vom 23.9.2009 – Chefredakteur Aiman Mazyek)

  7. Pingback: Koranunterricht an deutschen Schulen | diesiebtesichel

  8. Helmut Zott schreibt:

    Wiesbaden. Neue Kultusministerin will Islam-Unterricht an Schulen ermöglichen.

    Die neue hessische Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) will dem islamischen Religionsunterricht an Schulen zum Durchbruch verhelfen. Dazu solle es in Hessen nach dem Vorbild Niedersachsens einen Modellversuch geben, sagte Henzler in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. „Ich denke, man kann sich von anderen Ländern was abgucken.“ In Niedersachsen werde erfolgreich Islam-Unterricht auf Deutsch erteilt, die Lehrer seien von einem Lehrstuhl für Islamische Religion weitergebildet worden. „Wir werden auf jeden Fall versuchen, so etwas Ähnliches auf die Beine zu stellen.“ Der Islam-Unterricht wird in Hessen seit vielen Jahren diskutiert, scheiterte aber bislang am Fehlen eines Ansprechpartner auf Seite der Religionsgruppen, wie ihn die Landesverfassung vorschreibt. „Niedersachsen hat einen Modellversuch gemacht, bei dem ein Runder Tisch mit verschiedenen islamischen Gruppierungen der Ansprechpartner ist“, sagte die einzige FDP-Kultusministerin in Deutschland. Erfahrung mit dem Islam-Unterricht hat auch Henzlers neuer Staatssekretär: Der Christdemokrat Heinz-Wilhelm Brockmann war bislang Abteilungsleiter im niedersächsischen Kultusministerium.
    dpa
    5.2.2009

    %%%%%%%%%%%%%%

    Mein Brief vom 05.02.2009:

    Sehr geehrte Frau Kultusministerin,
    da lese ich gerade in einer Zeitung aus Wiesbaden den folgenden Satz:
    „Die neue hessische Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) will dem islamischen Religionsunterricht an Schulen zum Durchbruch verhelfen.“

    Wollen Sie damit erreichen, dass man an den Schulen die Gewaltanwendung lernt, nach dem Motto: „Nicht für die Schule, für den Terror lernen wir“.

    Auch wenn das zu wissen Ihren geistigen Horizont übersteigen sollte, ist es eine Tatsache, dass sowohl Gewaltandrohung als auch Gewaltanwendung im Wesen des Islam selbst begründet sind und von Allah und seinem willigen Vollstrecker Mohammed stammen. „Gegner des Tötens haben keinen Platz im Islam. Unser Prophet tötete mit seinen eigenen gesegneten Händen. Unser Imam Ali tötete an einem einzigen Tag über siebenhundert Personen. Ist Blutvergießen für den Bestand unseres Glaubens vonnöten, sind wir da, unsere Pflicht zu erfüllen“. Das meint jedenfalls Ayatollah Sadeq Khalkhali, der sich, allein durch die Ehrenbezeichnung „Ayatollah“, als ein hoher Geistlicher im schiitischen Islam ausweist. Verlässliche Islamexperten haben nicht weniger als 204 gegen Nicht-Muslime gerichtete Verse gezählt, die jedermann im Koran nachlesen kann. Als ein Beispiel für viele Stellen, an denen zur Ermordung Ungläubiger aufgefordert wird, sei der 89. Vers der 4. Sure angeführt, der in der Koranübersetzung von Max Henning lautet: „Sie (die Allah irregeführt hat) wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, und dass ihr (ihnen) gleich seid. Nehmet aber keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswandern in Allahs Weg. Und so sie den Rücken kehren, so ergreift sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet; und nehmt keinen von ihnen zum Freund oder Helfer…“, natürlich folgt nun „außer denen…“. Aber rechtfertigen diese Ausnahmen, dass man die anderen Ungläubigen tot schlägt? Müssen sich die Muslime hier verteidigen? Die ganze Schuld derer, die man ermorden soll, besteht darin, keine Muslime zu sein und auch nicht werden zu wollen. Sie besteht einzig und allein darin, eine andere Weltanschauung und Religionsauffassung zu haben. Der blinde Scheich Omar Abdel Rahman von der Al-Azhar Universität in Kairo hatte wohl den geistigen Durchblick, als er auf eine Studentenfrage nach der Friedfertigkeit im Koran vor fünfhundert Studenten im Jahre 1980 sagte: „Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure, die „Die Kriegsbeute“ heißt. Es gibt keine Sure, die „Frieden“ heißt. Der Djihad und das Töten sind das Haupt des Islam, wenn man sie herausnimmt, dann enthauptet man den Islam.“ (Prof. Mark A. Gabriel: „Islam und Terrorismus“; S. 44).
    Hat etwa Omar Abdel Rahman, der sunnitische Gelehrte der Al-Azhar Universität den Koran nicht gekannt oder verkannt, oder vielleicht den Islam nicht verstanden? Es müssten allerdings viele bedeutende Geistliche des Islams, so auch Ali Hassani Khamenei, die Sache mit der Friedfertigkeit, wie sie uns ständig vorgetragen wird, gründlich missverstanden haben. Er ergänzt die Aussage über den Koran von Scheich Omar Abdel Rahman durch ein Bild des Gesandten Allahs mit den folgenden Worten: „Den Koran in der einen Hand, einen Säbel in der anderen: So führte unser Prophet seinen göttlichen Auftrag aus. Der Islam ist keine Religion für Duckmäuser, sondern Glaube derjenigen, die den Kampf und die Vergeltung schätzen“.

    In der Hoffnung, dass Sie als Kultusministerin lernfähig sind, verbleibe ich mit freundlichen Grüssen
    Helmut Zott
    Per E-Mail am 05.02.09

  9. Helmut Zott schreibt:

    Gegen die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland, so wie sie auf Islam-Konferenz beschlossen wurde, wendet sich Prof. Dr. Jürgen Heumann, Religionspädagoge am Institut für Evangelische Theologie der Universität Oldenburg. Ein islamisches Glaubensfach sei an Schulen nicht akzeptierbar. Als Alternative schlägt er einen integrativen Religionsunterricht für christliche, muslimische und SchülerInnen anderer Religionen vor.

    Seine Stellungnahme im Wortlaut:

    „Ein islamischer Religionsunterricht muss sich als schulfähig erweisen. Damit ist gemeint, dass er weder nur religionskundliche Inhalte über den Islam (also Wissensbestände) vermitteln sollte noch ein ‚Gebetsunterricht‘ sein darf, sondern ein Religionsunterricht im Sinne eines Bildungsfaches sein muss.
    Für alle Unterrichtsfächer in der deutschen Schule gilt das Überwältigungsverbot, d. h., dass kein Schüler in Situationen gebracht werden darf, in denen er sich psychisch überwältigt fühlt bzw. aus solchem Gefühl heraus zu Handlungen, etwa Gebetshandlungen, gedrängt wird. Der evangelische Religionsunterricht verzichtet demzufolge auch weithin auf ein ‚Beten lernen‘ in der Schule. Eines der Probleme des islamischen Religionsunterrichts ist, dass es bei allen Diskussionen um dieses Fach hier eben keine deutliche Aussage gibt, auf eine Überwältigung während des Unterrichts zu verzichten. Ein Fach, das hier nicht klar Position bezieht, ist nicht ’schulfähig‘.
    Ein weiterer Einwand: Alle Unterrichtsfächer in der öffentlichen Schule stehen in der Tradition der Aufklärung und sind an wissenschaftlicher Theoriebildung und Systematisierung orientiert. Das gilt auch für die kirchlich mitveranworteten Religionsfächer (ev. und kath.). Religion wird in diesen Fächern nicht nur affirmativ vermittelt, sondern ebenso kritisch in ihren historischen bzw. gegenwärtigen problematischen bis gewaltsamen und terroristischen Versionen gewichtet. Diese grundsätzlich (auch) kritische Grundhaltung der eigenen wie anderen Religionen gegenüber bezieht sich auch auf das Gottesverständnis, d.h., mit der unterrichtlichen Behandlung der Theodizeeproblematik (wenn es Gott gibt, warum lässt er das Böse zu?) wird Gott selbst als ‚fragwürdig‘ thematisiert und eben nicht als unhinterfragbar vermittelt.
    Kein Entwurf für einen islamischen Religionsunterricht hat bisher gezeigt, dass er die Theodizeefrage so ernst nimmt, dass er potentiell die Skepsis von Schülern gegenüber Allah akzeptieren würde, bis dahin, die Existenz Allahs zu bestreiten. Gleiches gilt für die Entstehung des Koran bzw. seiner göttlichen Legitimierung.
    Ein Religionsunterricht, der die eigene Religion lediglich affirmativ und überzeugend vermitteln will, ohne eine Kritik der eigenen Tradition und des eigenen Gottesbildes leisten zu wollen, ist deshalb m. E. nicht schulfähig.
    Deshalb: Wenn der Staat einen islamischen Religionsunterricht in der öffentlichen Schule fordert und ihn einrichten will, muss er auch die hohen inhaltlichen Hürden benennen, die ein Unterrichtsfach im Spektrum der anderen geisteswissenschaftlichen Fächer einzuhalten hat. Um diese zu erreichen, ist eine wissenschaftliche Lehrerausbildung mit theoriegeleiteter und -reflektierter Fachdidaktik auf dem Niveau deutscher Lehrerausbildung unabdingbar. Ein islamisches Glaubensfach ist an der Schule nicht akzeptierbar.
    Alternativ, gegenüber den anachronistischen bekenntnisgebundenen Religionsfächern, denen jetzt noch ein weiteres islamisches hinzugefügt werden soll, wäre ein sowohl affirmativer als auch kritischer Integrationsunterricht Religion zu fordern, an dem christliche, muslimische und Schüler anderer Religionen teilnehmen, um dann nicht nur in einen Diskurs, sondern in einen Dialog über Religion eintreten zu können; dies unter Beteiligung und Förderung durch die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften, also unter dem Dach von Art.7, 3 GG. Hier ist eine politische Initiative seit langem überfällig.“

    Prof. Dr. Jürgen Heumann

    %%%%%%%%%%%%%%%%%

    Sehr geehrter Herr Prof. Heumann,
    auch wenn der Artikel, auf den ich erst heute gestoßen bin, vom 20.03.2008 stammt, ist sein Inhalt unter dem Titel „Islamisches Glaubensfach an Schulen nicht akzeptierbar“, auch heute noch aktuell. Ich stimme Ihnen zu in allen Ihren Aussagen, so auch in dieser:
    “Ein Religionsunterricht, der die eigene Religion lediglich affirmativ und überzeugend vermitteln will, ohne eine Kritik der eigenen Tradition und des eigenen Gottesbildes leisten zu wollen, ist deshalb m. E. nicht schulfähig“.

    Ich bin allerdings der Meinung, dass der Islam grundsätzlich nicht „schulfähig“ ist.

    Wie ich das meine, können Sie meinem Artikel im Anhang „Islam, eine Religion des Friedens?“ (abgedruckt in dem Buch „Gegen die feige Neutralität“, herausgegeben von Prof. Dr. Geus und Dr. Stefan Etzel, Basilisken-Presse) entnehmen.

    In der Hoffnung, dass ich Sie hiermit nicht belästige, verbleibe ich mit freundlichen Grüssen
    Helmut Zott

    • alphachamber schreibt:

      Hallo Herr Zott.
      Man kann nicht vollziehenkaum, dass die Verantwortlichen diese logischen Argumente nicht verstehen. Aber die Politik WILL nicht verstehen, sie will ihre Ideen durchsetzen, wie mit allem. Die Sachlage, dass dieses Thema ueberhaupt diskutiert steht, zeigt die vorherrschende irrationale Gesinnung auf rein politisch korrekter Basis.
      Es wird sich zeigen, dass diese scheinheiligen Integrations-Clowns, die „Kumbaya“ – singend um das kosmische Lagerfeuer der Humanitaet tanzen sich nochmals kraeftig selbst, wie ein windender Hund, in den Schwanz beissen. Nur werden nicht nur sie darunter leiden.

  10. Helmut Zott schreibt:

    „Die deutschen Verhandlungsführer hätten wissen müssen, dass sich der aus einer alten muslimischen Gelehrtenfamilie stammende und bekennende Muslim, der deutsche Wissenschaftler syrischer Herkunft, Bassam Tibi, viele Jahre intensiv für einen Euro-Islam einsetzte, der mit den Grundwerten der EU vereinbar ist. Um der fortschreitenden Entwicklung von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken, müssten unbedingt die in europäische Staaten eingewanderten Muslime die jeweiligen Rechts- und Verfassungsordnungen ihrer Aufnahmeländer respektieren.
    Die von Bassam Tibi betriebene Europäisierung des Islams, verbunden mit dem Abschied vom Dschihad und den verfassungsfeindlichen Aussagen der Scharia, scheiterte bekanntlich. Die maßgeblichen muslimischen Verbände bekämpften intensiv diese Bestrebungen.
    Wo blieb eigentlich die Unterstützung der deutschen Parlamente und Regierungen für Bassam Tibi?“

    %%%%%%%

    Prof. Bassam Tibi ist der Meinung, „der Islam ist eine spirituelle Religion, keine politische Angelegenheit. Im Gegensatz dazu ist der Islamismus als Spielart des religiösen Fundamentalismus eine totalitäre Ideologie mit rechtsradikalen Zügen“.
    Er trennt Islam und Islamismus und vertritt entschieden die Auffassung, „Islam und Demokratie sind vereinbar“.
    Für jeden gläubigen Moslem gründen Koran, Sunna und Sharia in Offenbarungen Allahs und sind daher für ihn nicht nur absolut wahr und verpflichtend, sondern auch jedem anderen von Menschen geschaffenen Gesetz übergeordnet. Unser Grundgesetz, mit ihm aber auch die Gesetzgebung der meisten westeuropäischen Länder, sind keineswegs mit der Scharia kompatibel.
    Ein frommer Moslem müsste sich weitgehend von den Prinzipien seines Glaubens trennen, um sich verbindlich und rückhaltlos zu unserem Grundgesetz oder einer europäischen Verfassung bekennen zu können.
    Gleichzeitig frommer Moslem und wahrer Demokrat zu sein, ist grundsätzlich nicht möglich.
    Es entstehen notgedrungen Glaubens- und Gewissenskonflikte, wenn ein Moslem gezwungen sein sollte, sich zwischen den Prinzipien seines Glaubens und denen unserer säkularen Gesetze zu entscheiden.
    Im Koran lesen wir: „ Es ziemt nicht den gläubigen Männern und Frauen, so Allah und sein Gesandter irgendeine Sache beschlossen, sich die Freiheit herauszunehmen, anders zu wählen; denn wer Allah und seinem Gesandten ungehorsam ist, der befindet sich in offenbarem Irrtum“ ( Sure 33, Vers 37; Übersetzung nach L. Ullmann).
    Nur durch die unsinnige Trennung von Islam und Islamismus kann Tibi seinen spirituellen lupenreinen Islam, der auch keinen Antisemitismus kennt, mit den Prinzipien der westlichen Demokratien in Übereinstimmung bringen. Dass diese Verfälschung, und damit sein ganzes Konzept des Euro-Islam, Unsinn ist, ist offenkundig.
    Schon durch die Aussage „Es gibt keinen Antisemitismus im Islam“, disqualifiziert sich Bassam Tibi als Islamexperte und macht sich lächerlich.
    Dr. Hans-Peter Raddatz beurteilt Bassam Tibi in seinem Buch „Allah und die Juden“ auf Seite 308 folgendermaßen: „Lewis hat eine ganze Schule der akademisch verkleideten Täuschung begründet, die unter selbsternannter Führung Bassam Tibis ein Heer von gleichgeschalteten Floskelproduzenten umfasst und ständig wächst, weil sie einflussreiche Interessen bedient.“

    Dass Prof. Tibi, der selbst Moslem ist und an der Universität Göttingen, nach eigenem Bekunden, das Fach „Islamologie“ eingeführt hat, die Zusammenhänge in seinem eigenen Glauben nicht erkennen kann oder will, und von der geistigen Totgeburt eines Euro-Islam schwärmt, ist schwer verständlich, es sei denn er treibt „taquiya“.

    • Helmut Zott schreibt:

      @ Burkhard Willimsky.
      Sie bedauern explizit und offensichtlich, dass dem Schaumschläger und Schwätzer Bassam Tibi die Unterstützung seitens der deutschen Parlamente und Regierungen versagt wurde, und deuten an, dass Sie den Euro-Islam von Tibi für vereinbar mit den Grundwerten des europäischen Westens und als mögliche Lösung für das Islamproblem Europas halten. Ich habe bereits ausgeführt, dass Bassam Tibi nur dadurch, dass er den bösen Islamismus von einem vermeintlichen spirituellen Islam trennt, den er für den einzigen und wahren Islam hält und der im Kern auch keinen Antisemitismus kennt, eine Übereinstimmung mit westeuropäischen Werten konstruieren kann. Dass Sie dem Euro-Islam, diesem groben Unfug Tibis das Wort reden, ist bedauerlich, es sei denn, Sie sind selbst der Meinung, dass man den „friedlichen und spirituellen Islam“, der nach Tibi keinen Antisemitismus kennt, von dem politisch missbrauchten Islam, der dann Islamismus nennt, trennen muss. Das wäre allerdings nicht nur eine Dummheit, sondern auch nach Erdogan eine Beleidigung des Islams, der, wie Sie ja selbst zitieren, sagte: „Es gibt keinen Islam und Islamismus. Es gibt nur einen Islam. Wer was anderes sagt, beleidigt den Islam!“
      Ich hoffe, dass Sie zu diesen erneuten Aussagen Stellung beziehen.

  11. Jean schreibt:

    Ich hatte zwei Kommentare eingegeben, die aber nicht erschienen. Gibt es einen Grund?

  12. Martin1 schreibt:

    Wie isses denn mal mit der Trennung von Staat und Religion? In Bayern dürfen keine Kreuze an Schulwänden hängen, aber christlicher Religionsunterricht erteilt werden.

    Und sich sich staatliche Stellen schon nicht an das Trennungsgebot halten, wo bleibt an öffentlichen Schulen der jüdische, hinduistische und buddhistische Religionsunterricht?

    Wer sagt eigentlich, dass Eltern mosl. Kinder diesen Unterricht akzeptieren werden? Und vllt. nicht nach der Schule ihre Kinder im die Madra schicken werden?

    Da der Islam verfassungsfeindliche und Aufrufe/Genehmigungen von Straftaten enthält, gibt es an öffentlichen Schulen nun grundgesetzwidrigen Unterricht. Ganz toll…

  13. . schreibt:

    Mohammed war ein Frauenvergewaltiger
    https://www.box.com/s/edjs06la87jejezmpkm4

  14. Burkhard Willimsky schreibt:

    Sehr geehrter Herr Zott,
    wie ich Sie als besonderen Kenner der Materie einschätze, haben Sie gewiss meinen Beitrag genau durchgelesen und dabei festgestellt, dass auch ich der Meinung bin, dass es für einen Muslim, der die Aussagen und Prinzipien des Korans für immer als verbindlich ansieht, keinen Unterschied zwischen Islam und Islamismus geben kann.
    Und deshalb halte ich es für unverantwortlich, dass die Bundesländer mit Ausnahme der Aleviten nur mit orthodoxen muslimischen Verbänden Verträge über die Einführung des Koranunterrichts als ordentliches Bekenntnisfach schließen, zumal diese Verbände nur eine relativ kleine Minderheit der Muslime in Deutschland repräsentieren.
    Sie stören sich besonders daran, dass ich Bassam Tibi erwähnte, der besonders in den Jahren um die Jahrtausendwende für einen Euro-Islam plädierte, der mit unseren westlichen Grundwerten vereinbar sei.
    Ich selbst habe Tibi zweimal in der Kath. Akademie Berlin über dieses Thema gehört. Meine damalige Anregung, doch auch Hans-Peter Raddatz, der gerade sein Buch „Von Gott zu Allah?“ veröffentlicht hatte, zu diesem Thema enzuladen bzw. mit Bassam Tibi über die Möglichkeit eines Euro-Islam einen Disput zu veranstalten, wurde von den damals maßgeblichen Personen der Akademie abgelehnt.
    Gerade Bassam Tibis Behauptung, ein friedlicher spiritueller Islam, der mit unseren Grundwerten kompatibel ist, sei machbar, hätte einer genauen und kritischen Untersuchung durch die maßgebliche Öffentlichkeit bedurft. Dann hätte man sich endlich auch mit dem Koran beschäftigen müssen und auch breite Kreise der Bevölkerung wären mit dieser Thematik konfrontiert worden. Auch ob Bassam Tibi, wie sie behaupten nur ein Schaumschläger und Schwätzer gewesen sei, hätte sichtbar werden können.
    So wurde diese Chance der klärenden Diskussion und Information über den Islam nicht genutzt.
    Es wurden keine verfassungsrechtlichen Grenzen zur Ausübung der Religion durch das Parlament oder durch das Bundesverfassungsgericht gesetzt, sodass heute durch die unbegrenzte Ausübung der Religionsfreiheit die vielen verfassungsfeindlichen Ziele des Korans in unsereren Schulen ungehindert verbreitet werden können.
    Und wenn ich heute von maßgeblichen Parlamentariern der Hamburger Bürgerschaft auf meinen o.g. Beitrag die Empfehlung erhalte, ich solle zu diesem Thema doch mal Lessings „Nathan der Weise“ mit der Ringparabel lesen oder mir gesagt wird,der Islam sei weder besser noch schlechter als das Christentum und andere Weltreligionen, so kann ich nur sagen,….“denn sie wissen nicht was sie tun“. Diese Parlamentarier haben offensichtlich überhaupt keine Ahnung, worüber sie entscheiden.
    Und deshalb war es ein Versäumnis, dass Bassam Tibis Euro-Islam-Projekt nicht kritisch und gründlich diskutiert wurde. Besonders interessant wäre es auch gewesen, wie Ditib und Co. reagiert hätten.
    Burkhard Willimsky

    • Helmut Zott schreibt:

      Sehr geehrter Herr Willimsky, danke für Ihre ausführliche und sachbezogene Antwort.
      In der Tat habe ich nicht geglaubt, dass auch Sie der Meinung sind, man müsse Islam und Islamismus unterscheiden.
      Ohne gegen Sie polemisieren zu wollen, möchte ich doch in einigen Punkten widersprechen und noch einiges zu Bassam Tibi anmerken. Sie schreiben: „Gerade Bassam Tibis Behauptung, ein friedlicher spiritueller Islam, der mit unseren Grundwerten kompatibel ist, sei machbar …“, und erwecken damit den Eindruck, als würde Tibi seinen „friedlichen spirituellen Islam“ nur als Konzept und Vorschlag für den Euro-Islam empfehlen. Dem ist aber nicht so. Es ist die feste Überzeugung Tibis als Moslem und sein tiefer Glaube, dass „der Islam eine spirituelle Religion, keine politische Angelegenheit“ sei, und „im Gegensatz dazu (sei) der Islamismus als Spielart des religiösen Fundamentalismus eine totalitäre Ideologie mit rechtsradikalen Zügen“. Ich habe das wiederholt zitiert und auch in den vorstehenden Kommentaren erwähnt, so auch in meinem Buch „Islamkritische Betrachtungen 2012“, aus dem ich einen kurzen Auszug folgen lasse, um zu zeigen, dass Tibi in dieser Ansicht nicht alleine steht:
      %%%%%%%%%%

      Unverständlicherweise findet man einen fundamentalen Irrtum und eine geradezu fatale Verkennung des islamischen Glaubens bei einigen Islamkritikern, die in der Öffentlichkeit als Kenner der Materie in Erscheinung treten und als solche geachtet sind.
      Seit Jahren verbreitet Alice Schwarzer den Unsinn, dass man zwischen dem Islam und dem Islamismus unterscheiden müsse. Sie schreibt: „Mir geht es ausschließlich um den Missbrauch des Islam als politische Strategie. Denn eines ist klar: Das ist der Faschismus des 21. Jahrhunderts. Und diesmal im Weltmaßstab.“ Und an anderer Stelle: „Denn der Islamismus – nicht der Islam! – ist der Faschismus des 21. Jahrhunderts und die größte Bedrohung nicht nur für Frauen, sondern auch für die ganze Demokratie.“

      Auch Bassam Tibi hat den Islam nicht verstanden, wenn er in „Die Gotteskrieger und die falsche Toleranz“ auf Seite 112 schreibt:
      „Der Islam ist eine spirituelle Religion, keine politische Angelegenheit. Im Gegensatz dazu ist der Islamismus als Spielart des religiösen Fundamentalismus eine totalitäre Ideologie mit rechtsradikalen Zügen.“
      Bassam Tibi unterscheidet also zwischen Islam und Islamismus, und hält in seinem Konzept des „Euro-Islam“ die Demokratie unsinnigerweise vereinbar mit dem Islam. Sein „Euro-Islam“ ist eine geistige Totgeburt.

      Zu diesen Islamverkennern gehört auch Udo Ulfkotte, der in seinem Buche „Der Krieg in unseren Städten” (2003) auf Seite 11 schreibt: “Während der Islam eine Religion ist, ist der Islamismus eine Ideologie. Und nicht der Islam, sondern der Islamismus ist die Ursache der heutigen Gefahr.”

      Ebenso verhält es sich mit Rolf Stolz, der den gleichen Sachverhalt in einem Artikel mit der Überschrift „Zehn Thesen zum Islamismus“ vorträgt, der in dem Buche „Gegen die feige Neutralität“, (herausgegeben von Prof. Dr. Armin Geus und Dr. Stefan Etzel) abgedruckt ist, wo er auf Seite 128 schreibt: „Der Islamismus ist eine politisch-religiöse Bewegung, die Überlieferungen und Gegenwart der Religion Islam benutzt, ausbeutet und missbraucht. …“

      Und endlich sei noch Daniel Pipes erwähnt, der in dem gleichem Buch „Gegen die feige Neutralität“ auf Seite 268 folgendes schreibt: „Anders als Allam und Wilders unterscheide ich zwischen Islam und Islamismus …“

      In der Tat wird uns Ungläubigen immer wieder unsinnigerweise empfohlen, und das nicht nur von muslimischer Seite, zwischen Islam und Islamismus zu unterscheiden.
      Soweit das Zitat. %%%%%%%%%%

      Ein entscheidender Punkt, auf den Sie überhaupt nicht eingegangen sind, ist die offenkundig falsche Auffassung Tibis, dass der vermeintlich spirituelle Islam, der nach seiner Meinung der einzig wahre Islam ist, im Kern und seinem Wesen nach, keinen Antisemitismus kennt. „Der Islam ist eindeutig frei von Antisemitismus“, verkündet er stolz, apodiktisch und ebenso islamfremd.

      Den so verfälschten Tibi-Islam als Grundlage für einen wie auch immer gearteten Euro-Islam zu nehmen und als Lösung für Europa zu betrachten, ist falsch, absurd und realitätsfremd.
      Um in diesem Punkt zu einer klaren Erkenntnis zu kommen, ist es keineswegs nötig, Tibi und Raddatz im Disput zu konfrontieren, es genügt das logische Urteil eines jeden vernünftigen Menschen, das auf der Kenntnis von Koran, Sunna und Scharia fußt.
      Es stellt auch kein Versäumnis dar, dass Bassam Tibis Euro-Islam-Projekt nicht kritisch und gründlich diskutiert wurde, da es von vorneherein undiskutabel ist.
      Es stellt dieses sogenannte „Euro-Islam-Projekt“ keine Lösung, sondern sogar eine Gefahr dar: Wenn man sich auf diesen verfälschten Euro-Islam einlässt und dieser schließlich Europa durchsetzt, wird es mit Sicherheit nicht bei einem stabilen Zustand bleiben. Das wird nur ein erster Schritt sein. Es wird, wie es Erdogan in Bezug auf die Demokratie gesagt hat, nur der Zug sein auf den man aufspringt. Am Ziel angelangt werden die wahren Muslime im inneren Dschihad dem wahren Islam zum Durchbruch verhelfen. Nach einem „Europäischen Frühling“ wird man den theokratischen Staat wie im Iran oder in Ägypten schaffen wollen und möglicherweise sogar mit Gewalt durchsetzen.
      Wer den Islam als eine, in welcher Phase auch immer, statische und vor Erreichen des Endzieles verlässliche und stabile Angelegenheit betrachtet, verkennt das Wesen des Islams, das langfristig auf permanente Dynamik und Expansion mit einem Ziel angelegt ist.
      Da „die von Bassam Tibi betriebene Europäisierung des Islams auch mit dem Abschied vom Dschihad“, wie Sie schreiben, verbunden ist, und dieser Dschihad die wesenhafte Triebkraft dieser Dynamik und Expansion darstellt, ist dieses Konzept Tibis unislamisch und geradezu utopisch.
      Allah ist für Muslime letztlich die Ursache allen Geschehens und die Umsetzung seines Willens erfordert als unverzichtbaren Antrieb den Dschihad. Dieser Einsatz für die Sache Allahs mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und der Kampf gegen alles Unislamische, ist somit, für das Erreichen und bis zum Erreichen des Endziels, ein immanent wesenhafter, dynamisch-expansiver Bestandteil des Islams und jedem gläubigen Moslem als allzeit gebotener Auftrag von Allah mit auf den Lebensweg gegeben.
      Ein Islam ohne Dschihad ist wie ein Auto ohne Motor.
      Da es kaum fassbar und verstehbar ist, dass ein gläubiger Moslem wie Tibi, der vorgibt Koran, Sunna uns Scharia zu kennen, eine solch falsche und absurde Vorstellung vom Islam hat, muss man sich ernsthaft fragen, ob Bassam Tibi nicht ein Taqiyya-Künstler ist und uns Ungläubige hinters Licht führen will.

      Fazit: Glaubt Bassam Tibi an seinem spirituellen Islam ohne Antisemitismus, ist er ein nicht ernst zu nehmender Dummkopf. Treibt er taqiyya, ist er ein Verführer und Betrüger.

  15. Burkhard Willimsky schreibt:

    Sehr geehrter Herr Zott,
    aufgrund Ihrer Ausführungen habe ich mich näher mit Tibis Euro-Islam befasst und komme zu dem Ergebnis, dass es abwegig ist, von einem Euro-Islam zu träumen.
    Selbst Bassam Tibi hat sich auch angesichts der Entwicklung in Nord-Afrika und in der Türkei offenbar von seinen Ideen verabschiedet (siehe Bassam Tibi: „Aus der Traum vom Euroislam“;
    in PI vom 15. 05. 2011).
    Insofern vielen Dank für Ihre Aufklärung.

    Was mich vor allem bewegt, ist die Tatsache, dass durch Druck orth. muslimischer Vereine und durch Nachgiebigkeit der Landesregierungen der Koranunterricht sogar durch Staatsverträge in immer mehr Bundesländern als reguläres Bekenntnisfach in öffentlichen Schulen Eingang findet. Neuerdings gibt es in Niedersachsen und Schleswig-Holstein entsprechende Absichtserklärungen.
    Wie ich immer wieder erfahre, haben die Parlamentarier in den Landesparlamenten keine Kenntnis über die vielen verfassungsfeindlichen Aussagen und Prinzipien des Korans. Einige Kundige scheinen sich auch aus Feigheit bzw. bequemer Anpassung dem Mainstream zu beugen.
    Die Frage ist, wie können wir erreichen, dass die Parlamentarier in den Landtagen sich mit dem Koran befassen und durch den Austausch von Argumenten und Gegenargumenten im Plenum auch zur Information der Bevölkerung beitragen.

    Wir dürfen doch nicht einfach zusehen, wie unsere Verfassung durch den Koranunterricht ständig entwertet wird.

    Trotz Kulturhoheit der Länder kann sich auch der Bund aus dieser existentiellen Frage nicht einfach heraushalten und den den toten Käfer markieren.

    Wo bleibt eigentlich der Verfassungsschutz?
    Ist er für verfassungsfeindliche Bestrebungen aus religiösen Gründen nicht zuständig?

    Die beiden großen christlichen Glaubensgemeinschaften versagen hier auf der ganzen Linie und scheinen froh zu sein, dass sie noch in den öffentlichen Schulen vertreten sein dürfen.

    • Helmut Zott schreibt:

      Sehr geehrter Herr Willimsky, danke für Ihre wieder so sachlichen Ausführungen. Der Grund, warum ich am Thema „Tibi“ so hartnäckig geblieben bin, ist nicht der, dass ich Recht behalten wollte. Ich wollte vielmehr vermeiden, dass man falsche Hoffnungen hegt und einer falschen Fährte folgt. Was Sie bewegt und was Sie bei der Einführung des Islamunterrichts an deutschen Schulen kritisieren und befürchten, sind die Sorgen vieler einsichtiger Islamkritiker, und es sind auch meine Sorgen.
      Gerade weil Sie den Islam in seinem tiefsten Wesen verstehen und durchschaut haben, sind all Ihre Befürchtungen richtig, realistisch und berechtigt. Ich stimme Ihnen ohne Einschränkung zu, bin andererseits aber ratlos, wie man ohne die Einsicht und Erkenntnis seitens der Politiker und Kirchenoberen in die abgrundtiefe Boshaftigkeit, Gefährlichkeit und Menschenfeindlichkeit des Islams, die Islamisierungswalze, die über uns rollt, stoppen kann.
      So wie einst Mohammed, als er im Jahre 622 von Mekka nach Yathrib, dem späteren und heutigen Medina, auszog und dort „Ansar“ genannte Helfer vorfand, die ihn unterstützten und zur Macht verhalfen, so lange bis er befähigt und stark genug war, sie zu bekehren oder zu beseitigen, genauso dienen heute fast alle Politiker und Kirchenführer als nützliche Idioten dem Islam und begünstigen die künftige Vorherrschaft der Muslime in Westeuropa. Die Demographie tut ein Übriges.
      Es ist hier nicht angebracht, die unheilvolle Entwicklung, die Sie genau so gut kennen wie ich, nochmals auszubreiten, da ich das wiederholt und ausführlich getan habe, so auch hier auf den Seiten von BPE.

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