Täuschung und Verrat – Teil 2 –

Burkhard Willimsky April 2015

Dieser 2.Teil ergänzt und verdeutlicht das Thema „Täuschung und Verrat“.

Fazit der im Teil 1 gemachten Aussagen:

* Die verantwortlichen Meinungs- und Entscheidungsträger in Deutschland haben
bisher jede sachliche Information bzw. jede ernsthafte öffentliche Diskussion über die
für korangläubige Muslime unveränderlichen und damit ewig geltenden Aussagen im Koran verhindert. Diese direkten göttlichen Aussagen von Allah haben für gläubige Muslime letztlich absoluten Vorrang vor den von Menschen gemachten parlamentarischen Mehrheitsentscheidungen, sofern sie im Widerspruch zu den kultischen Pflichten des Glaubensbekenntnisses sowie den ethischen Normen und Grundsätzen des Rechtssystems der Scharia stehen.
Besonders für gläubige Sunniten sind außerdem die Aussagen und Handlungen (Sunna)
des als unfehlbar geltenden Propheten Mohammed vorbildlich.
* Hätte die notwendige Information und Diskussion in Deutschland sowie in der EU über die verfassungs- und integrationsfeindlichen Regelungen der Scharia stattgefunden, wäre deutlich geworden, dass besonders die Offenbarungen, die Mohammed in Medina in seinen letzten 10 Lebensjahren empfangen hat sowie seine Aussagen und Handlungen nicht nur als Prophet, sondern auch als unumschränkter politischer und militärischer Führer sowie Gesetzgeber und oberster Richter in dieser Zeit, eine Steilvorlage für den heutigen Islamischen Staat sind.
* Durch die drei Aussagen

„Der Islam hat nichts mit dem (terroristischen) Islamismus zu tun“
„Der Islam ist eine friedliche Religion“
„Der Islam gehört zu Deutschland“,

die heute maßgeblich die politischen Entscheidungen in Deutschland und der EU bestimmen, wird unsere Bevölkerung getäuscht und die über Jahrhunderte mühsam errungenen verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte unseres pluralistisch organisierten demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaates werden verraten.
Aussagen Allahs im Koran, die oft in Befehlsform gegeben wurden und sich direkt
gegen die allgemeine Menschenrechte bzw. Grundrechte unserer Verfassung richten
(Beispiele)

Wie schon erwähnt, gilt als Grundsatz: Die Aussagen Allahs im Koran sind unfehlbar und gelten für alle Zeiten; d.h. sie dürfen nicht verändert werden. Lediglich aus taktischen Gründen sind vorübergehende Zugeständnisse erlaubt (Taqiyya), wenn dadurch die Ausbreitung des Islams begünstigt wird.
Der Koran enthält eine Fülle verfassungs- bzw. integrationsfeindlicher Aussagen:

* er teilt und bewertet die Menschen grundsätzlich in 2 Klassen: in (gläubige) Muslime,
die von Allah den Auftrag bekommen haben zu herrschen und in (ungläubige)
Nichtmuslime, die sich gemäß der Scharia unterzuordnen haben. Juden und Christen
gelten als Anhänger verfälschter Religionen und sollen deshalb solange bekämpft werden, bis sie sich der einzig unfehlbaren Religion Allahs unterordnen und in demütiger Haltung jeweils eine hohe Kopfsteuer (Jizya bzw. Dschizya) bezahlen;

* er legt fest, dass Schriftbesitzer (Juden und Christen) sowie besonders Götzendiener
(Heiden) als Ungläubige (Kuffar) für immer in der Hölle (Gahannam) dem ewigen
Höllenfeuer und/oder einer Trankmischung aus Blut und Eiter ausgeliefert sind;

* er legt fest, dass jeder gläubige Muslim, da er an Allah und seinen Propheten glaubt, dem Nichtmuslim überlegen sei und deshalb als höherwertiger Mensch generell mehr
Rechte zu beanspruchen hat;

* er befiehlt den Kampf zur möglichst schnellen Ausbreitung der unwiderruflich einzig
wahren Religion mit allen Mitteln der Nützlichkeit, einschließlich der brutalen Gewalt;

* er schreibt vor, dass es zur schnellen und wirkungsvollen weltweiten Ausbreitung des
Islams erlaubt ist, Ungläubige zu täuschen bzw. zu belügen.

* er legt fest, dass der Abfall vom Glauben und die Verführung zum Unglauben sündhafter ist, als jemanden zu töten;

* er verbietet ausdrücklich die Freundschaft zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, weil durch eine solche Freundschaft der geforderte enge Zusammenhalt der islamischen
Gemeinschaft (Umma) gefährdet ist;

* er verbietet strikt die Heirat zwischen einer muslimischen Frau und einem
nichtmuslimischen Mann, um die möglichst schnelle Ausbreitung der Religion nicht
zu gefährden;

* er legt unter Strafandrohung fest, dass sich die Frau nach Allahs Willen grundsätzlich dem  Mann unterzuordnen habe;

* er schreibt vor, dass sich Frauen ihren Männern -„wo sie wollen“- sexuell zur Verfügung stellen müssen;

* er legt fest, dass männliche Erben doppelt soviel wie weibliche Erben erhalten;

* er regelt, dass bei widersprüchlichen Versen der zuletzt offenbarte Vers gilt; d.h. dass die  zu einem späteren Zeitpunkt offenbarte Aussage die zuvor geäußerte widersprüchliche Aussage tilgt (abrogiert).
Das bedeutet z.B., dass Aussagen, die Mohammed als mehr oder weniger geduldeter und umstrittener Prophet in Mekka zwischen den Jahren 609/610 und 622 n. Chr. erhalten hat und die mit unserem Grundgesetz vereinbar sind, durch verfassungsfeindliche Aussagen, die er zwischen 622 und seinem Todesjahr 632 als unumstrittener Prophet und  absoluter Herrscher in Medina empfing, vollkommen ersetzt werden.

* er bestimmt, dass die (individuelle) eigenmächtige Auslegung bzw. Bewertung einzelner Verse verwerflich ist, da sie zu ketzerischen Abweichungen der reinen Lehre führen kann.
Das bedeutet: Allah gefällig ist nur der unbedingte (blinde) Koranglaube und nicht die
Vernunft, die einzelne Aussagen kritisch beleuchtet oder gar infrage stellt.

Fazit

Unsere verantwortlichen Politiker bzw. Parteien setzen sich für die Einführung des Islamunterrichts als Bekenntnisfach in unseren öffentlichen Schulen ein, obgleich wesentliche Aussagen im Koran sich gegen die allgemeine Menschenrechte richten und damit unser Grundgesetz grob missachtet wird.
Dieses Fach mit seinen unveränderbaren ewig gültigen göttlichen Offenbarungen vergiftet das Schulklima und kann in unserem Land nur Zwietracht säen.
Es führt nicht zur Integration in unsere Gesellschaft, sondern zur Abschottung, zur Segregation und damit zur Bildung von Parallel – und Gegengesellschaften.

Die allermeisten meinungsbildenden Medien haben ihre notwendige sachliche Informationspflicht zur Meinungsbildung der Bevölkerung in dieser überaus problematischen Frage nicht einmal in Ansätzen erfüllt.
Im Gegenteil! Sie haben bisher fast jede kritische Abwägung und Diskussion über die Einführung des Koranunterrichts in öffentlichen Schulen verhindert.

Selbst die beiden großen christlichen Amtskirchen begrüßen die Einführung des Koranunterrichts in öffentlichen Schulen. Sie verleugnen damit den ausdrücklichen Bezug auf das Christentum in der Präambel unseres Grundgesetzes.

Mit seinem Beschluss vom 27. Januar 2015 hat sogar der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das „Kopftuchurteil“ dieses Gerichts aus dem Jahre 2003 durch den Leitsatz revidiert: “Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar.“ Voraussetzung für ein Verbot sei eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier sah sich daraufhin zu einem ungewöhnlichen Schritt gezwungen, indem er diese Entscheidung deutlich kritisierte: „Der vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigte Weg erscheint mir alles in allem nicht als Lösung des Problems, sondern als Ursache von Problemen“.

Die verfassungsfeindliche Islamisierung breitet sich mit Hilfe der deutschen Meinungs-und Entscheidungsträger kontinuierlich aus!

In diesem Zusammenhang sei an die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“
erinnert, in der die islamisch dominierten OIC-Staaten im Jahre 1990 ausdrücklich
festlegten, dass die von den Vereinten Nationen 1948 beschlossene „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ nur unter dem Vorbehalt der Scharia in ihrem Machtbereich gilt.

Das bedeutet:
Die derzeit 56 OIC-Staaten erkennen das Motto der UNO von 1948:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, nicht an.

Nicht nur die einheimische Bevölkerung wird getäuscht, sondern es werden auch besonders die Millionen integrierten Menschen, die vor allem aus religiös-politischen oft lebensbedrohenden Gründen nach Deutschland flüchteten, um hier eine neue Existenz in freier und auch religiöser Selbstbestimmung nach den Prinzipien unseres Grundgesetzes aufzubauen, verraten. Dasselbe gilt für die integrationswilligen in Deutschland geborenen Muslime.

Ein Volk, das wegen der NS-Vergangenheit keinerlei Selbstachtung mehr hat
und sich ständig moralisch erpressen lässt, braucht sich nicht zu wundern,
wenn es als Fußmatte benutzt wird!

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Hinweise zum Koran und zu Mohammed sowie
spezielle Koranverse zu den angegebenen verfassungsfeindlichen Aussagen im Koran
finden Sie im Internet-Artikel:

„Kann der Koranunterricht in Schulen überhaupt zur Integration beitragen?“ (bpe)
(Punkte 2.1 und 2.2)

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Der Autor war in Berlin Schulleiter, hauptamtlicher Stadtrat sowie
Dozent für Politische Wissenschaft an einer Fachhochschule

Der Autor war Schulleiter, hauptamtlicher Stadtrat sowie
Dozent für Politikwissenschaft an einer Fachhochschule

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Eine Antwort zu Täuschung und Verrat – Teil 2 –

  1. . schreibt:

    Der islamische Gebetsruf ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
    https://app.box.com/s/7y3q93fv8fkvnm66p9m4ozk1bqgvwjji

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