Vortrag von Prof. Schachtschneider zur Anwendbarkeit von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) auf die Polit-Religion Islam

Zum Abschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Bürgerbewegung Pax Europa am 30. November 2008 in Würzburg hielt der Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider einen Vortrag zur Anwendbarkeit von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) auf die Polit-Religion Islam, die auf einer eigenen Staats- und Rechtsordnung beruht, ihrerseits die freie Ausübung anderer Religionen ablehnt und darauf abzielt, die Rechtsordnung, der sie hierzulande ihre freie Ausübung verdankt, abzuschaffen.

Prof. Schachtschneider arbeitete u.a. folgende zentrale Punkte heraus:

  • Die Dogmatik der Religionsfreiheit hat sich bei uns anhand der christlichen Bekenntnisse entwickelt. Bei ihrer evtl. Anwendbarkeit auf den Islam wird völliges Neuland betreten.
  • Der Begriff der Religionsfreiheit, wie er in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert wurde, ist recht eng gefasst. Er betrifft insbesondere das Recht zum Religionswechsel und den Schutz der kultischen Handlungen. Demgegenüber wird vom Diaspora-Islam als Nutznießer dieses ihm selber wesensfremden Freiheitsrechtes damit sehr viel mehr verbunden als den Schutz der Riten, nämlich eine umfassende Lebensordnung.
  • Der Staat muß noch lange nicht alles zugestehen, was eine fremde Religion unter Berufung auf Art. 4 GG einfordert. Geschützt ist nur das Kultische. Der von den Islamverbänden verfolgte Ansatz, über dieses Grundrecht die ganzen politischen Verhältnisse ändern zu wollen, ist aus Art. 4 nicht ableitbar.
  • Das Grundgesetz (Art. 140) hat den Gesetzesvorbehalt der Weimarer Reichsverfassung übernommen (Art. 136), wonach die staatsbürgerlichen Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden.

LESEN: Überarbeiteter Vortragstext

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Hier ein VIDEO-MITSCHNITT des Vortrages:

TEIL 1

TEIL 2

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12 Antworten zu Vortrag von Prof. Schachtschneider zur Anwendbarkeit von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) auf die Polit-Religion Islam

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  3. Jörg Redeker schreibt:

    Das Bundesministerium der Justiz verweiß auf Artikel4 des GG auf die Frage ob religiös verpackte Texte, welche zu von Gott befohlenem Mordgemetzel an Nichtmuslimen oder Ungläubigen auffordern rechtswiedrig sind. Wenn also diesbezüglich für Nichtmuslime der gleiche Handlungsfreiraum gewährt und dieser genutzt wird, dann bekommen wir in Europa einen partisanischen Bürgerkrieg. Das ist der Grund weshalb ich Pax Europa beigetreten bin.

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  5. Joseph K. Pfaffinger schreibt:

    Es ist doch zunächst die Frage zu klären: Was ist eine, in diesem Falle, monotheistische Religion?
    Judentum, Christentum und Islam sehen den Menschen als Geschöpf eines Allerhöchsten, wie sein Name auch immer sei. Und als dieses Geschöpf ist er zu achten, unabhängig von seiner Herkunft, von seiner Weltanschauung…..
    Es ist doch kein Geheimnis, daß gerade der Islam dieses Gebot nicht erfüllt, ja, es gehört doch gerade zu seinem Wesen, nur den zu respektieren, der sich Allah unterwirft, dagegen den anderen zu verfolgen, zu diskriminieren, zu töten, der sich seiner verweigert. „Friede ist nur im Islam“, das ist doch ihr Wahlspruch.
    Damit kann doch der Islam beim besten Willen nicht als Religion betrachtet werden. Er ist eine Ideologie, eine Ideologie, die die Menschenrechte mit Füßen tritt. Der Islam läßt sich demnach auch mit dem Grundgesetz, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, überhaupt nicht vereinbaren.
    Wann reagiert der deutsche Rechtsstaat endlich und leitet Schritte ein, die zu einem Verbot führen oder dieser menschenverachtenden Ideologie die Grenzen aufzeigen?!

    • Helmut Zott schreibt:

      Joseph K. Pfaffinger schreibt am 20. Februar 2010 um 15:17:
      “ …Der Islam läßt sich demnach auch mit dem Grundgesetz, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, überhaupt nicht vereinbaren…“

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      Zwischen dem islamischen Recht, das sich als offenbartes Gesetz Allahs versteht, und dem deutschen Grundgesetz sowie den allgemeinen Menschenrechten, die beide säkulare Errungenschaften menschlichen Geistes darstellen, bestehen unüberbrückbare Gegensätze, da das islamische Rechtssystem der Scharia auf dem Grundsatz der Verschiedenheit von Mann und Frau und von Muslimen und Nicht-Muslimen basiert.
      Dr. Axel Ayyub Köhler vom Zentralrat der Muslime in Deutschland meint: „Das islamische Recht – Scharia – ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Gemeinschaft der Muslime“ („Islam – Leitbilder der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung“, S. 17 f).
      Er fährt fort: „Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlichen Gewalt ist in der klassischen islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze – nämlich die göttlichen Gesetze – als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. Nur Allah ist gesetzgebende Macht!“ (S. 28).

      Wer die Grundlagen des Islam, nämlich Koran, Sunna und Scharia kennt, kommt notwendigerweise zu dem Ergebnis: Islam und Demokratie schließen sich aus.
      Die Grundprinzipien der Scharia, die nach islamischer Auffassung ein unteilbarer und „integraler Bestandteil des Islam“ ist, sind unvereinbar mit denjenigen unseres Grundgesetzes und der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948.
      Sehr richtig schreibt der bekannte Altertumswissenschaftler Egon Flaig in einem Aufsatz kurz und bündig: „Die Scharia beinhaltet die Dhimmitude. Egal wie abgemildert die Scharia hier und dort ist: sie ist auf radikalste Weise anti-demokratisch und
      anti-menschenrechtlich“.

      • Helmut Zott schreibt:

        Allah ist angeblich nicht nur der Schöpfer aller Menschen, er hat sie auch wissen lassen wie sie leben sollen.

        Diese Willensoffenbarung, wie sie unter anderem im Koran vorliegt, ist die Grundlage eines Regel- und Gesetzeswerkes, das jedem Moslem, nach deren Meinung sogar jedem Menschen, verbindlich vorschreibt wie er sich verhalten soll.
        So jedenfalls wird es uns dargestellt: „Der Muslim ist in seinem gesamten Leben und Handeln dazu aufgerufen, sich an den Quran und die Sunna des Gesandten (saw) zu halten. Diese beiden Rechtsquellen des Islam haben oberste Priorität in den Handlungen und den Denkweisen der Muslime“ (Muslim§Recht).

        Diese Vorschriften und Verhaltensregeln haben sich bis ins 11. Jahrhundert hinein zu einem Verbund aus Religions-, Sozial-, Vertrags- und Staatsrecht verdichtet, den man Scharia nennt.

        Dazu schreibt Ayyub Axel Köhler in seinem Buch “Islam – Leitbilder der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung” folgendes:
        1.) Der Islam ist schließlich die Unterwerfung des Menschen unter den Willen Allahs und das Gesetz Allahs ….Das islamische Recht – Schari`a – ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Gemeinschaft der Muslime (S. 17 f).
        2.) Die wesentlichen Rechtsquellen sind der Koran und die authentische Überlieferung dessen, was der Prophet Mohammed gesagt, getan und gebilligt hat…
        Der Rechtscharakter der Sunna bzw. des Hadith wird mit dem Koran erklärt, wo es u. a. heißt: „Ihr Gläubigen! Gehorcht Allah und seinem Gesandten“ (Sure 8:20). Und: „Wenn einer dem Gesandten gehorcht, gehorcht er (damit) Allah“ (Sure 4:80).
        Die Glaubensgrundsätze und das islamische Recht (Schari`a) zeigen den quasi-totalen Anspruch der Religion auf Mensch und Gesellschaft (S. 25).

      • csi7 schreibt:

        Es ist die Frage ob das Recht wie das Wort das Recht in aufgeklärten Gesellschaften verstanden oder in den islamischen Ländern vertreten wird überhaupt existiere.

        Zitat:
        „Das islamische Recht – Scharia – ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Gemeinschaft der Muslime“ („Islam – Leitbilder der …“, S. 17 f)

        Die „Gemeinschaft der Muslime“ kennt seit Entstehung des Islam (1) keinen anderen Begriff irgendeines Rechtes als der Begriff Scharia – fatal falsch und verhörend korrekt. (2) An dem Recht hat sich seit 1.400 Jahre nichts geändert, (3) gleichzeitig wird über das Recht und seiner Auslegung durch islamische religiöse oder auch nichtreligiöse Theologiewissenschaftler ständig weiter geforscht. Also als nicht beendet zu betrachten, kaum als Beschlussfähig zu halten oder durchzuführen, und menschlich sehr gefährlich. Die Gefahr der falschen Auslegung ist enorm und sie als auch die fürchterlichen Strafen für die „Richter“, nehme ich an ausgerechnet sind die „Scharia Richter“ gedacht, sind selbst in Koran festgelegt, damit normalerweise und bündig verbindlich auch für jeden rechtschafenden Muslimen, wenn mehr als wenige existieren.

        (4) Das Ergebnis – das heutig benannte Scharia Recht – ist in sich selbst eher ein Ausdruck der herrschenden oder möchte gerne herrschender Strukturen oder der angeblichen „demokratischen“ Institutionen (Syrien, Ägypten vor kurzem, oder die anderen bis auf die Voralpen). Es ist entsetzlich wie die brutale Gewalt als auf Wurzeln der Scharia Überzeugung basiere. Die „erfreuliche“ Gewalt ist in hunderten semi-islamischer Schriften beschrieben, von Fernasien bis auf die Voralpen oder zum Dänemark, als ganz nahe, demnächst bis zu unseren Gegenden auch.

        Das praktizierende oder deutende Recht ist deutlich verschieden von dem einen zum anderen Land, auch wer es sagt, auch von derselben Person an einem und anderen Tag. Es ist bereits gegeben worden, ein oder der andere Präsident der „Ausbildungs-“ oder „Kulturgemeinde“, versteht sich, islamischer , behauptet: nach Scharia Recht sind Entführungen von Kindern erlaubt und „nach Scharia Recht angeordnet“, in seiner Anwesenheit ein oder andere offensichtlich gut gebildete „Scheich“ – das alle Mitte in Europa – widerspricht dem.

        Nun zum Schluss muss der „Scheich“ d.h. der Imame nachgeben, sonst verliert er seinen Arbeitsplatz im Nu oder wird bei Dunkelheit der Nacht besucht. Der „Präsident“ blieb bei seiner Überzeugung feststehen, der studierende Imame wurde leiser und leiser. Später konnte ich erfahren der „Präsident“ des „Ausbildung“-Verbandes hatte eine beendete Grundschule, und war bei seiner Auslegungen stets freundlich und sicher. Nun einer von Duzenden Beispiele.

        Es wird jedoch nicht widersprochen, es existieren Länder die auf das einzige und das damals einzig bekannte Wissen oder Übermietlungen aus ihrer Nachbarschaft und zur Bildung dörflicher städtischer oder staatlicher Verwaltung naturgemäß zurückgriffen. Alle die Länder entwickelten in ihrer Geschichte mehr oder weniger „absolute“, „totalitäre Regime“ als auch die heute noch bekannten Obrigkeiten. Die Ergebnisse sind aber deutlich verschieden von Regine zu Region, vom Land zum Land.

        Als das „göttliche Gesetz“ kann das nicht verstanden werden, weil es bei einem und dem islamischen göttlichen Gesetz keine Differenzen bestehen dürfen. Ein göttliches Gesetz müsste für alle Muslime, insbesondere für gläubige Muslimen in Punkt und Komma unverändert und gleich identisch sein. Es ist aber nicht. Zum weiteren der Islam und das islamische Recht müsste seine Wurzel und Grundsätze aus Thora und aus dem Evangelium ziehen. Das tun die Gelehrten aber nicht. Das ist ein krasser Widerspruch zum Koran.

        Also die zehn Gebote wären die erste fundamentale Grundlage und Wurzel des islamischen Rechtes sein. Sie sind anscheinend es nicht. Ich fand nirgendwo und keine einzige Schrift der Gelehrten die es würdigen.

        Dr. Axel Ayyub Köhler ist offensichtlich ein gebildeter Mensch. Das Zitat endet mit: „Nur Allah ist gesetzgebende Macht!“ (S. 28)“.
        Der Satz sei ganz besonders zu deuten. Es kann bedeuten, Dr. Köhler distanziert sich von der menschlichen Auslegung und Deutungen des göttlichen Gesetzes. Das wäre plausibel. Die Distanzierung fand ich an mehreren Print- als auch e-Seiten gepflegt und betreut von „Experten für Scharia-Recht“.

        Das erste was dabei auffiel war es, die ständigen durchgehenden Deutung bzw. „Auslegungen des Gesetzes“, hin und her, es kann so, es kann auch anders bedeuten. Jeder der Antworten endete immer mit dem gleichen Satz: „Nur Allah kennt die richtige Antwort“. Ich würdige es, und es ist zu würdigen. Frage mich nur, wie kann dann einer urteilen, wenn er keine Antwort kenne ob eine Tat gegen das Recht oder im Einklang mit dem Recht sei?!

        In mehreren Enzyklopädien ist zu finden: „die Urteile werden mehrheitlich ganz willkürlich beschlossen“.

        Das sind viel zu viele Widersprüche.

        Mit der Intelligenz oder mit den Gelehrten wäre ggf. noch ein Dialog zu führen. Es sind aber die Massen oft der völlig unausgebildeten Jugend oder 30- und 40-jährigen die kaum lesen oder schreiben können, ohne Beruf und ohne jegliche Arbeits- oder Kommunikationserfahrung die das menschliche Miteinander unterwandeln wollen . Diese sind von dem Scharia-Recht begeistert gleichzeitig ohne Fähigkeit zu beurteilen was das Recht auswirke. Es ist wahrscheinlich eine vollständige Verblendung wie das Recht die kleinen Straftaten von 3 oder 5 Euro barbarisch behandele, die großen Straftaten wie die immense Korruption, Diebstahl des nationalen Eigentums, Fälschung von Urkunden und Fakten hemmungslos als eine ritterliche Angelegenheit betrachte.

        Diebstahl des nationalen Eigentums, Fälschung von Urkunden und von gesetzlichen Vorschriften gerade in diesen Tagen durch Justizpersonal und da anwesende Staatsanwaltschat ist in einem islamisch geprägten Land auf europäischen Boden eine aktuell aufgedeckte (Halb-)Sensation. Eine vollständige Juralehre berühre auf hundertjähriger Scharia Erfahrung in dem Gebiet. Korruption, Fälschung von Akten und Taten, Sklavenhaltung von Menschen als auch Führung und Ausführung von Gewalttaten weltweit prägen da das alltägliche Leben wie „die Luft die du atmen musst“ (Quelle: Berichte aus dem Land).

        Wird etwas von derartigen Untaten aufgedeckt, dann fallen die in Knie, beten und schören, es wird sowas nie passieren. So seit Jahrhunderten.

        Wollen wir das Recht hier oder auf diesem Kontinent haben?

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  9. csi7 schreibt:

    Der Vortrag von Prof. Schachtschneider beschreibt die Problematik in ihrem Kern, gewiss an einem gehobenen Niveau. Die beiden Kommentare tun es auch.

    Über die Religion im theologischen Sinne kann ich keine Stellung nehmen, dazu bin ich zu wenig gebildet. Es besteht offensichtlich eine große Diskrepanz zwischen einer religiösen Lehre und einer neuen oder alten nur stark praktizierender Ausübung und den vielen Deutungen. Viele der Gelehrten haben z.B. eine Toilette, Wohnraum oder ein faires kulturelles Verhalten gesehen und erlebt zum ersten Mal im Leben als sie nach zivilisiertem Teil Europas ankamen.

    Merkwürdigerweise die angeblichen Gelehrten streben hinzu, die Zivilisation die sie überausreichlich ausnutzen mit einer fast besessenen Überzeugung zu vernichten. Es widerspricht jeder gesunden Logik. Es ist die Frage warum oder mit wessen Erlaubnis. Die Erlaubnis konnten die von keinem erhalten habe, auch vom Gott nicht. Es trifft tatsächlich zu, „dagegen den anderen zu verfolgen, zu diskriminieren, zu töten, der sich seiner verweigert“ (Zitationssatz vom Joseph K. P.).

    Das andere kennt man nicht. „Der totalitäre Osten“ (europäisch moslemische Quellen). Viele kommen aus der Gegend wo Bestechung, Korruption, Lügen, Tricks, Folter, brutalste Tötungen, Gehirnwäsche das Alpha und Omega des Lebens sind. Aber in Zivilisation stellen sich für Außenwelt als Boten des Friedens.

    Es ist merkwürdig, wie die frommen Muslime gar nicht merken oder merken wollen was in ihrem Namen getrieben wird. Gleichzeitig sind diese dann die Masse mit Schrecken findet, dass eine „Islamphobie“ stattfinde (???!). Ich würde sagen es ist eine ausgereifte Strategie der hemmungslosen, oft für jede andere oder ehrliche korrekte Lebensform der bis Grund unausgebildeten Prediger. Unter welchem Kommando stehen diese ist schon ein Rätsel.

    Ich würde sagen die Eroberung der Zivilisation habe seit langem bereits begonnen.

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