Verfasst von: bpeinfo | 13. Dezember 2008

Vortrag von Prof. Schachtschneider zur Anwendbarkeit von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) auf die Polit-Religion Islam

Zum Abschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Bürgerbewegung Pax Europa am 30. November 2008 in Würzburg hielt der Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider einen Vortrag zur Anwendbarkeit von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) auf die Polit-Religion Islam, die auf einer eigenen Staats- und Rechtsordnung beruht, ihrerseits die freie Ausübung anderer Religionen ablehnt und darauf abzielt, die Rechtsordnung, der sie hierzulande ihre freie Ausübung verdankt, abzuschaffen.

Prof. Schachtschneider arbeitete u.a. folgende zentrale Punkte heraus:

  • Die Dogmatik der Religionsfreiheit hat sich bei uns anhand der christlichen Bekenntnisse entwickelt. Bei ihrer evtl. Anwendbarkeit auf den Islam wird völliges Neuland betreten.
  • Der Begriff der Religionsfreiheit, wie er in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert wurde, ist recht eng gefasst. Er betrifft insbesondere das Recht zum Religionswechsel und den Schutz der kultischen Handlungen. Demgegenüber wird vom Diaspora-Islam als Nutznießer dieses ihm selber wesensfremden Freiheitsrechtes damit sehr viel mehr verbunden als den Schutz der Riten, nämlich eine umfassende Lebensordnung.
  • Der Staat muß noch lange nicht alles zugestehen, was eine fremde Religion unter Berufung auf Art. 4 GG einfordert. Geschützt ist nur das Kultische. Der von den Islamverbänden verfolgte Ansatz, über dieses Grundrecht die ganzen politischen Verhältnisse ändern zu wollen, ist aus Art. 4 nicht ableitbar.
  • Das Grundgesetz (Art. 140) hat den Gesetzesvorbehalt der Weimarer Reichsverfassung übernommen (Art. 136), wonach die staatsbürgerlichen Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden.

LESEN: Überarbeiteter Vortragstext

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Hier ein VIDEO-MITSCHNITT des Vortrages:

TEIL 1

TEIL 2


Antworten

  1. [...] Bitte beachten Sie auch den Videovortrag von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider zur Frage der Anwendbarkeit von Art. 4 GG (Rel… [...]

  2. [...] indirekten Hinweis auf Art. 4 den Schwenk zu unserem Grundgesetz vollziehen. Spätestens nach dem Vortrag von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vom 30. November 2008 sind in die öffentliche Diskussion folgende Punkte bezüglich der in Art. 4 GG angesprochenen [...]

  3. Das Bundesministerium der Justiz verweiß auf Artikel4 des GG auf die Frage ob religiös verpackte Texte, welche zu von Gott befohlenem Mordgemetzel an Nichtmuslimen oder Ungläubigen auffordern rechtswiedrig sind. Wenn also diesbezüglich für Nichtmuslime der gleiche Handlungsfreiraum gewährt und dieser genutzt wird, dann bekommen wir in Europa einen partisanischen Bürgerkrieg. Das ist der Grund weshalb ich Pax Europa beigetreten bin.

  4. [...] zu sichern, ist es, den Muslimen weiter zu ermöglichen, unter Ausnutzungen unseres Grundgesetzes (Art. 4 Religionsfreiheit) weiter Moscheen ohne Ende bauen, während sie zu Hause Andersgläubige brutal unterdrücken. [...]


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